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Warum dauert es von der Einreichung bis zur Förderentscheidung so lange?
Damit der Prozess der Begutachtung so fair und transparent wie möglich ist, gibt es ein mehrstufiges Begutachtungsverfahren. So werden für jedes Projekt zumindest zwei wissenschaftliche Gutachten sowie ein Bildungsgutachten eingeholt. Kommt es bei den beiden wissenschaftlichen Gutachten zu großen Abweichungen, so wird ein drittes, ebenfalls unabhängiges Gutachten, von einem internationalen Experten bzw. einer internationalen Expertin, eingeholt. 
Auf Basis der Gutachten wird im OeAD ein erstes Ranking erstellt. Erfahrungsgemäß ist die Qualität der Projektanträge jedoch sehr hoch und es entscheiden oft Nuancen über die Förderung oder Nichtförderung. Daher werden ausgewählte Projekte, die sich genau an der Grenze zu Förderung/Nichtförderung bewegen, noch einmal von den Mitgliedern des wissenschaftlichen Kuratoriums geprüft. All diese Prozesse erfordern Zeit.

Worauf achten die Gutachter/innen bei der Begutachtung eines Projektantrages?
Die wissenschaftliche Begutachtung erfolgt anhand der Indikatoren in der Sonderrichtlinie, S.31, Punkt 15.1. Die Gliederung der ausführlichen Projektbeschreibung sollte der Empfehlung im „Leitfaden zur Einreichung“ (steht mit Ausschreibungsstart online zur Verfügung) folgen, da die Anträge anhand dieser Fragen wissenschaftlich begutachtet werden.  

Die Bildungsgutachter/innen achten auf folgende Komponenten: 
 

  • Das methodische Konzept für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftler/innen, Schüler/innen, Lehrpersonen und ggf. weiteren Citizen Scientists (z.B. die Integrierbarkeit in den Schulalltag)
  • Den Mehrwert für die beteiligten Schüler/innen, Lehrpersonen und ggf. weiteren Citizen Scientists
  • Die geplanten langfristigen Kooperationen (z.B. die Aktivitäten mit der Partnerschule nach Abschluss des Forschungsprojektes) 

 

Wer begutachtet den Projektantrag im Falle einer Wiedereinreichung?Wiedereingereichte Anträge werden an keine Gutachter/innen versandt, die das Projekt bereits bei der vergangenen Ausschreibung evaluiert haben, d.h. es werden neue Gutachter/innen herangezogen.  

Gibt es Anforderungen an die Positiv- und Negativlisten von Gutachter/innen?
Ja. Antragsteller/innen können bis zu 3 wissenschaftliche Gutachter/innen für ihren Antrag bzw. ihre Anträge benennen. Es wird max. 1 Gutachten von den Gutachter/innen der Positivliste eingeholt, sofern die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Die empfohlenen wissenschaftlichen Gutachter/innen müssen Expert/innen auf dem Forschungsgebiet, welches den Antrag betrifft, oder in der angewendeten Methode, sofern diese maßgeblich für die Beurteilung des Antrags ist, sein.
  • Die Gutachter/innen müssen deutschsprachig sein, dürfen aber ihren Forschungsschwerpunkt NICHT in Österreich haben.
  • Die empfohlenen Gutachter/innen sollten nach Möglichkeit Lehrstuhlinhaber/innen sein bzw. entsprechende Publikationslisten aufweisen und somit aufgrund ihrer spezifischen fachlichen Kompetenz als Expert/innen für die Bewertung des Antrags in Frage kommen.
  • Mögliche Interessenskonflikte und Befangenheiten, z.B. gemeinsame Publikationen oder Co-Autor/innenschaften, Betreuungsverhältnisse (z.B. Doktorvater), Verwandtschaft, geplante enge wissenschaftliche Kooperationen o.ä., müssen ausgeschlossen sein. 

 

Antragsteller/innen haben auch die Möglichkeit bis zu 3 Gutachter/innen von der Begutachtung auszuschließen (Negativliste). Beim Ausschluss von Gutachter/innen muss begründet werden, warum diese Person ausgeschlossen wird. Ein typischer Ausschlussgrund wäre z.B. ein Schulenstreit.

Wann erfahren die Projekte, ob sie gefördert werden oder nicht?
Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Ende Mai 2024 bekannt gegeben werden, damit die beteiligten Schulen rechtzeitig vor den Sommerferien informiert werden können.

Wird die Evaluation der Gutachter/innen den Antragsteller/innen zugesandt?
Ja, alle Antragsteller/innen bekommen die anonymisierten Gutachten nach der Förderentscheidung zugeschickt. 

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