EU/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige
Einreiseverfahren
Staatsangehörige aus EU/EWR-Staaten sowie Schweizer Staatsangehörige genießen Visumfreiheit und benötigen zur Einreise nach Österreich keine Visa und zum Aufenthalt in Österreich keine Aufenthaltstitel. Zur Einreise ist lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Aufenthalte über drei Monate
Bei einem Aufenthalt in Österreich über drei Monaten Dauer müssen Sie – zusätzlich zur Anmeldung gemäß Meldegesetz (siehe Checkliste) – Ihren Aufenthalt innerhalb der ersten vier Monate bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und erhalten darüber eine Anmeldebescheinigung (Kosten 15 Euro, ev. zusätzliche Gebühren).
Zu dieser Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Ausfüllhilfe Anmeldebescheinigung - Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung (z.B.: Europäische Krankenversicherungskarte, Versicherungspolizze)
- Bestätigung über das Stipendium
- Falls vorhanden: Zulassungsbescheid der Hochschule
Die Unterlassung der Beantragung der Anmeldebescheinigung kann mit bis zu EUR 250 bestraft werden. Die Nichtanmeldung gemäß Meldegesetz kann mit bis zu EUR 726 bestraft werden.
Die Anmeldebescheinigung gilt unbefristet und muss nicht verlängert werden.
Mitnahme von Familienangehörigen
Der Erhalt eines Stipendiums berechtigt nicht automatisch zur Mitnahme der Familie (Ehegatte, unverheiratete, minderjährige Kinder) nach Österreich. Falls Sie trotzdem Ihre Familie mitnehmen wollen, müssen Sie selbst die zusätzlichen Kosten tragen. Familienangehörige, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates besitzen, können dann bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland eine Aufenthaltskarte beantragen.
Vor der Einreise:
- OeAD-Stipendienbestätigung
- Gültiges Reisedokument
- Nachweis Unterkunft, Nachweis Krankenversicherung, Zulassungsbescheid der Hochschule
Nach der Einreise:
- Binnen drei Werktagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, Informationen dazu finden Sie hier
- Bei Aufenthalten über drei Monaten Anmeldebescheinigung beantragen