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EU/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige

Staatsangehörige aus EU/EWR-Staaten sowie Schweizer Staatsangehörige genießen Visumfreiheit und benötigen zur Einreise nach Österreich keine Visa und zum Aufenthalt in Österreich keine Aufenthaltstitel. Zur Einreise ist lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

Bei einem Aufenthalt in Österreich über drei Monaten Dauer müssen Sie – zusätzlich zur Anmeldung gemäß Meldegesetz (siehe Checkliste) – Ihren Aufenthalt innerhalb der ersten vier Monate bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und erhalten darüber eine Anmeldebescheinigung (Kosten EUR 22, ev. zusätzliche Gebühren).
Zu dieser Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Die Unterlassung der Beantragung der Anmeldebescheinigung kann mit bis zu EUR 250 bestraft werden. Die Nichtanmeldung gemäß Meldegesetz kann mit bis zu EUR 726 bestraft werden.

Die Anmeldebescheinigung gilt unbefristet und muss nicht verlängert werden. Sollten Sie nach 5 Jahren des ununterbrochenen und rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich, eine “Bescheinigung des Daueraufenthalts” in Österreich beantragen wollen, finden Sie weitere Informationen hier.

Checkliste

Der Erhalt eines Stipendiums berechtigt nicht automatisch zur Mitnahme der Familie (Ehegatte, unverheiratete, minderjährige Kinder) nach Österreich. Falls Sie trotzdem Ihre Familie mitnehmen wollen, müssen Sie selbst die zusätzlichen Kosten tragen. Familienangehörige, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates besitzen, können dann bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland eine Aufenthaltskarte beantragen.

Vor der Einreise:

  • OeAD-Stipendienbestätigung
  • Gültiges Reisedokument
  • Nachweis Unterkunft, Nachweis Krankenversicherung, Zulassungsbescheid der Hochschule

Nach der Einreise:

  • Binnen drei Werktagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden, Informationen dazu finden Sie hier Achtung: Sie müssen sich nicht registrieren, wenn Sie maximal 2 Monate in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel, Pension, Campingplatz, Privatzimmer, AirBnB) übernachten. Bitte fragen Sie in der touristischen Unterkunft nach, ob dort ein Gästeverzeichnis geführt wird. Andernfalls ist eine Registrierung bei der Meldebehörde erforderlich!
  • Bei Aufenthalten über drei Monaten Anmeldebescheinigung beantragen
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