Zulassung zu Universität oder Fachhochschule

Wollen Sie für begrenzte Zeit (ein bis zwei Semester) in Österreich Lehrveranstaltungen an einer Universität besuchen, dann nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule auf. Informationen zur Einschreibung und die dafür erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Website der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule.

Bei einigen Stipendienprogrammen, die einen Abschluss in Österreich vorsehen (z.B. ein Doktorat oder einen Masterabschluss), unterstützen wir gerne bei der Antragsstellung auf Zulassung zu einer österreichischen Universität oder Fachhochschule.

Beglaubigungen und Übersetzungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre internationalen Zertifikate von einem offiziell registrierten, zertifizierten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzen lassen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihrer österreichischen Universität. Informationen zur Beglaubigung von Dokumenten finden Sie hier.
Achtung: Wenn Sie ein Studienabschlussdokument in einem anderen Land als Ihrem Heimatland erhalten haben, benötigen Sie eine Beglaubigung von dem Land, in dem Sie den Abschluss erworben haben.

In folgenden Ländern kann die Dokumentenüberprüfung durch Vertrauensanwälte der Botschaft durchgeführt werden. Das Ermittlungsergebnis wird dann an die Konsularbeamten übermittelt.

  • Nigeria und Staaten im Amtsbereich (ÖB Abuja)
  • Pakistan, Afghanistan (ÖB Islamabad)
  • Usbekistan (ÖB Moskau)

Studiengebühren

Ob Sie Studiengebühren bezahlen müssen, können Sie bei Ihrer jeweiligen Gastinstitution nachfragen. Die meisten OeAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind von der Bezahlung der Studiengebühren befreit. An manchen Universitäten muss man allerdings bei der Zulassung einen entsprechenden Antrag stellen. Alle Studierenden, auch die Stipendiatinnen und Stipendiaten, müssen am Beginn des Semesters einen Beitrag für die Mitgliedschaft zur Studierendenvertretung, der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) bezahlen.

Sprachkenntnisse und Deutschkurse

Lehrveranstaltungen werden an österreichischen Universitäten meistens in deutscher Sprache angeboten. Ein Doktoratsstudium kann mit schriftlicher Zustimmung der/des österreichischen wissenschaftlichen Betreuerin/Betreuers und der Universität auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Dasselbe gilt für die Durchführung selbständiger wissenschaftlicher Arbeiten. Wenn jedoch nicht ausreichend englischsprachige Lehrveranstaltungen an der Hochschule angeboten werden, kann es sein, dass Sie einen Deutschkurs besuchen müssen. Eine Liste von Studien, die komplett in englischer Sprache abgehalten werden, finden Sie hier: www.studienwahl.at.

In jeder Universitätsstadt werden von vielen Institutionen und Organisationen Deutschkurse angeboten. Diese Kurse sind – sofern nicht in der Stipendienzuerkennung bzw. den Richtlinien des jeweiligen Stipendienprogramms angegeben – im Stipendium nicht enthalten und selbst zu zahlen. Die Regionalbüros stellen Ihnen gerne eine Liste mit entsprechenden Kursen zur Verfügung.