Vor der Anreise
Achtung: Die Informationen auf dieser Seite gelten ausschließlich für OeAD Scholars.
Personen, die kein Stipendium des OeAD erhalten, finden ausführliche Informationen hier.
Wichtige Vorbereitungen betreffend Visum, Unterkunft und Krankenversicherung sind noch in Ihrem Heimatland, vor Antritt Ihrer Reise nach Österreich, zu erledigen. Bitte planen Sie Ihre Anreise zeitgerecht und buchen Sie auf der Seite Ihres zuständigen Regionalbüros den Termin für Ihr Willkommensgespräch. Bitte beachten Sie auch die Öffnungszeiten des jeweiligen OeAD student housing Büros, falls Sie eine Unterkunft über OeAD student housing gebucht haben. Hier finden Sie weitere Informationen zu:
Stipendium und Online-Portal
Die Stipendienzuerkennung wird Ihnen per E-Mail übermittelt und beinhaltet folgende Dokumente:
- Zuerkennungsschreiben
- Annahmeerklärung (von Ihnen zu unterschreiben und retournieren)
- Stipendienbedingungen
- Checkliste
- Ggf. Informationen zur Reisekostenabrechnung
Ihr Stipendium wird erst dann wirksam, wenn Sie die Annahmeerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Zuerkennung an Ihr zuständiges Regionalbüro schicken.
Achtung: Wenn wir keine unterschriebene Annahmeerklärung von Ihnen erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf das Stipendium.
Der laut Stipendienzuerkennung angegebene Stipendienbeginn ist verbindlich. Eine Verschiebung Ihres Stipendiums kann nur nach Vorlage einer nachvollziehbaren Begründung und schriftlicher Zustimmung durch die OeAD-GmbH und durch Ihre akademische Betreuungsperson erfolgen.
Das Stipendium dient ausschließlich dazu, das in der Zuerkennung angeführte Studien-bzw. Forschungsvorhaben an der jeweiligen österreichischen Gastinstitution durchzuführen. Weder das Vorhaben noch die Gastinstitution dürfen von Ihnen eigenmächtig geändert werden. Nur in Ausnahmefällen kann nach Bewilligung des zuständigen Programme Officers, der akademischen Betreuungsperson und der das Stipendium finanzierenden Stelle einer Änderung zugestimmt werden.
Die Vertragsbedingungen erhalten Sie mit der Stipendienzuerkennung. Sie finden diese noch einmal hier zum Nachlesen.
Mit der Annahme Ihres Stipendiums gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein.
Der Inhalt unseres Online-Portals (STIP-Online) ist nur zugänglich für OeAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, wenn Sie bereits registriert sind.
Den Link zur Erstregistrierung erhalten Sie einen Monat vor geplantem Stipendienbeginn per E-Mail. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an stiponline-support@oead.at.
Ab vier Wochen vor Stipendienbeginn können Sie in STIP-Online einige Dokumente selbst hochladen. Alle Details erhalten Sie per E-Mail.
⇒ Hier finden Sie eine kurze Anleitung zum Dokumentenupload.
⇒ Häufige Fragen und Antworten zum Portal finden Sie hier.
Einreise, Versicherung und Unterkunft
Sie erhalten zusätzlich zu Ihrem Stipendium keine Reisekostenerstattung, außer es ist in Ihrem Stipendienprogramm vorgesehen und in Ihrer Stipendienzuerkennung ausdrücklich angeführt. Wurde Ihnen ein Reisekostenzuschuss bewilligt, dann müssen Sie nach der Ankunft in Österreich Ihrem zuständigen Regionalbüro die originalen Reisebelege vorlegen. Wenn Sie die Belege nicht vorlegen, haben Sie keinen Anspruch auf den Reisekostenzuschuss. Informationen zur Reisekostenabrechnung finden Sie in dem E-Mail Ihrer Zuerkennung.
Bei einer Reisekostenpauschale sind keine Reisebelege vorzulegen.
Bitte verwenden Sie die Vorlage und füllen diese vollständig aus. Zudem finden Sie hier Beispiele zum Ausfüllen:
Für mehr Informationen lesen Sie bitte unsere Reisekosten-FAQs:
Sie sind verpflichtet für eine gültige Kranken- und Unfallversicherung während Ihres Studien- bzw. Forschungsaufenthaltes in Österreich zu sorgen. Ohne gültige Versicherung erhalten Sie weder Visum bzw. Aufenthaltsbewilligung, noch erfolgt die Auszahlung des Stipendiums.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre Staatsangehörigkeit und ggf. die geplante Dauer Ihres Aufenthaltes aus:
Drittstaaten: Aufenthalte bis sechs Monate
Drittstaaten: Aufenthalte über sechs Monate
Informationen zur Studierendenversicherung durch die österreichische Gesundheitskasse finden Sie hier.
Bitte lesen Sie sich die Informationen zu Einreisebestimmungen genau durch. Bei weiteren fremdenrechtlichen Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges Regionalbüro gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Stipendienzuerkennung.
Kreuzen Sie bitte auf der Annahmeerklärung an, ob Sie eine Unterkunft über OeAD student housing (Studierendenheimplatz oder Wohnung) wünschen. Für die Buchung einer Unterkunft der OeAD student housing wird Ihnen ein Buchungslink per E-Mail geschickt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
In den meisten Fällen wird das monatliche Benützungsentgelt und alle sonstigen Kosten direkt vom Stipendium abgezogen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Unterkunft haben, müssen Sie direkt mit dem zuständigen OeAD student housing Büro kommunizieren.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass in der Regel keine Familien untergebracht werden können.
Der laut Stipendienzuerkennung angegebene Stipendienbeginn ist verbindlich. Er kann nur noch in Ausnahmefällen und aufgrund wichtiger Gründe geändert werden. Um den Antrittstermin Ihres Stipendiums zu verschieben, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer akademischen Betreuungsperson und der programmverantwortlichen Person im OeAD (Programme Officer).
Achtung:
- Eine verspätete Ankunft kann sich auf die Höhe der ersten Stipendienzahlung auswirken.
- Sie sind selbst verantwortlich für allfällige Änderungen betreffend Visa und Aufenthaltsgenehmigung.
- Trotz verspäteter Ankunft müssen Sie gegebenenfalls die gesamte Miete für den bereits fixierten Zeitraum für Ihre Unterkunft bezahlen (betrifft insbesondere Unterkünfte von OeAD student housing). Bitte geben Sie Verzögerungen umgehend der/dem Unterkunftgeber/in bekannt.
- Sollte sich Ihre Anreise verzögern und Sie eine Unterkunft über OeAD student housing gebucht haben, schreiben Sie bitte sofort an housing4scholars@oead.at.
Universität und Fachhochschule
Wollen Sie für begrenzte Zeit (ein bis zwei Semester) in Österreich Lehrveranstaltungen an einer Universität besuchen, dann nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule auf. Informationen zur Einschreibung und die dafür erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Website der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule.
Bei einigen Stipendienprogrammen, die einen Abschluss in Österreich vorsehen (z.B. ein Doktorat oder einen Masterabschluss), unterstützen wir gerne bei der Antragsstellung auf Zulassung zu einer österreichischen Universität oder Fachhochschule.
Ob Sie Studiengebühren bezahlen müssen, können Sie bei Ihrer jeweiligen Gastinstitution nachfragen. Die meisten OeAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind von der Bezahlung der Studiengebühren befreit. An manchen Universitäten muss man allerdings bei der Zulassung einen entsprechenden Antrag stellen. Alle Studierenden, auch die Stipendiatinnen und Stipendiaten, müssen am Beginn des Semesters einen Beitrag für die Mitgliedschaft zur Studierendenvertretung, der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) bezahlen.
Lehrveranstaltungen werden an österreichischen Universitäten meistens in deutscher Sprache angeboten. Ein Doktoratsstudium kann mit schriftlicher Zustimmung der/des österreichischen wissenschaftlichen Betreuerin/Betreuers und der Universität auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Dasselbe gilt für die Durchführung selbständiger wissenschaftlicher Arbeiten. Wenn jedoch nicht ausreichend englischsprachige Lehrveranstaltungen an der Hochschule angeboten werden, kann es sein, dass Sie einen Deutschkurs besuchen müssen. Eine Liste von Studien, die komplett in englischer Sprache abgehalten werden, finden Sie hier: www.studienwahl.at.
In jeder Universitätsstadt werden von vielen Institutionen und Organisationen Deutschkurse angeboten. Diese Kurse sind – sofern nicht in der Stipendienzuerkennung bzw. den Richtlinien des jeweiligen Stipendienprogramms angegeben – im Stipendium nicht enthalten und selbst zu zahlen. Die Regionalbüros stellen Ihnen gerne eine Liste mit entsprechenden Kursen zur Verfügung.