Förderung und Dotierung
Jede Lektoratsstelle wird grundsätzlich von zwei unterschiedlichen Stellen gefördert, einerseits von der Gastuniversität und andererseits vom OeAD (aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung).
1. Anstellungsvertrag mit der Gastuniversität - Lokaler Dienstvertrag zu ortsüblichen Bedingungen
2. Österreichische Förderung - je nach Standort als Zuschussstipendium oder Dienstvertrag mit dem OeAD
Lokales Dienstverhältnis
Die Begründung eines Dienstverhältnisses der Lektorin/des Lektors mit der Gastuniversität ist die Basis und Voraussetzung zur Förderung einer Lektoratsstelle im österreichischen Lektoratsprogramm. Dieses Anstellungsverhältnis bereitet der OeAD durch eine schriftliche Vereinbarung mit der Gastinstitution vor. Diese Vereinbarung enthält Folgendes:
- Die Zusicherung, dass der Lektor/die Lektorin einen Anstellungsvertrag mit einem Gehalt in lokaler Währung erhält. Die Höhe dieses Gehalts orientiert sich am Gehaltsniveau von Universitätslehrer/innen des jeweiligen Gastlandes mit vergleichbarer Ausbildung.
- Ein Aufgabenprofil zum Unterricht der deutschen Sprache bzw. Kultur und Literatur Österreich je nach Studienprogrammen an der Gastinstitution
Österreichische Förderung
Zusätzlich zum Lokalgehalt seitens der Gastuniversität fördert der OeAD jede Lektoratsstelle durch ein Zuschussstipendium oder durch ein Anstellungsverhältnis, wobei in Letzterem eine zusätzliche Tätigkeit im Dienstauftrag des OeAD vereinbart wird.
- Lektorate in EU-Staaten und in Großbritannien: Diese Stellen werden durch den OeAD ausnahmslos mittels eines Zuschussstipendiums gefördert. In Abhängigkeit vom Lokalgehalt fällt dieses je nach Standort / Land unterschiedlich aus. Maximale Stipendiensumme: EUR 21.400 pro Jahr.
- Lektorate in Staaten außerhalb der EU: Diese Stellen werden durch den OeAD ausnahmslos mittels eines Anstellungsverhältnisses gefördert, das jährlich – bis zur maximalen Förderungsdauer – verlängert werden kann. Das monatliche Bruttogehalt, welches vierzehn Mal jährlich ausbezahlt wird, beläuft sich dabei derzeit auf EUR 1.625,20.
Weitere Leistungen
Neben den oben angeführten länder- und standortspezifischen Förderungen werden folgende Leistungen im Rahmen des Lektoratsprogramms angeboten.
- Reisekostenzuschuss für je eine Hin- und Rückreise pro Studienjahr (bis maximal EUR 1.500)
- Vorabbesuch am Gastinstitut (einmalig bis maximal € 1.500,-- für Reise und Übernachtung)
- Teilnahme an regionalen Lektoratstreffen (Übernachtungskosten)
- Lehrmaterialien
- Bücher (einmalig bis maximal € 300,--)
- Maximal drei Abonnements österreichischer Literatur- und Fachzeitschriften
- Maximal zwei Wochenendausgaben von Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften
Zertifikatsprogramm Auslandslektorat
Teilnehmende am Lektoratsprogramm leisten durch ihren meist mehrjährigen Aufenthalt im Ausland einen wichtigen Beitrag zur österreichischen Kultur- und Wissenschaftsvermittlung. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde an der Universität Wien eine maßgeschneiderte, berufsbegleitende Weiterbildung konzipiert, die den Teilnehmenden eine Kompetenzerweiterung zu Beginn, während und insbesondere auch in Hinblick auf ihre vielfältigen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Lektoratszeit ermöglicht.
Das Zertifikatsprogramm umfasst insgesamt 20 ECTS in drei Modulen, von welchen das erste für alle Neueinsteiger/innen verpflichtend ist.
- Modul 1: Didaktische und kulturwissenschaftliche Grundlagen (7 ECTS) - verpflichtend vor dem Lektorat
- Modul 2: Methoden, Projektentwicklung und internationale Kulturarbeit (10 ECTS) - während des Lektorats
- Modul 3: Karrierepotentiale, wissenschaftliche und berufliche Entwicklungskonzepte (3 ECTS) - gegen Ende des Lektorats
Die Programm-Module finden jährlich in den ersten beiden Juliwochen in Wien statt.