Safeguarding Policy
Die Safeguarding Policy des OeAD ist bei allen vom OeAD geförderten und beauftragten Aktivitäten und Veranstaltungen einzuhalten bzw. ihre Einhaltung über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.
Sollten Sie eine mutmaßlich schwerwiegende Missachtung der Safeguarding Policy (PDF) des OeAD als Teilnehmer/in in einer vom OeAD geförderten oder beauftragten Maßnahme wahrgenommen oder erlebt haben, so können Sie unter diesem Link eine Meldung hinterlassen oder sich per Mail an uns wenden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Ihre erste Ansprechperson jedenfalls die Kontaktperson der von Ihnen besuchten Maßnahme / Veranstaltung ist, ausgenommen das Vertrauensverhältnis mit der Kontaktperson ist erheblich gestört.
Empfehlung des OeAD zur Erstellung institutioneller Safeguarding Policies:
Allen Förder- und Auftragnehmer/innen des OeAD wird die Erstellung und Umsetzung einer eigenen Safeguarding Policy empfohlen, um den Schutz aller Teilnehmenden in den geförderten und beauftragten Maßnahmen sicherzustellen. Institutionen, die über das Gütesiegel Kinderschutzkonzepte verfügen, erfüllen bereits die erforderlichen Standards im Bereich Safeguarding. In diesem Fall ist die Erstellung einer gesonderten Safeguarding Policy nicht erforderlich.