Möglichkeiten der Krankenversicherung für OeAD - Stipendiat/innen aus Drittstaaten: Aufenthalte bis 6 Monate

1. Selbst organisierte Reisekrankenversicherung für die Einreise und Krankenversicherung über den OeAD nach Einreise

Vor der Einreise muss eine ab dem Tag der Einreise für einen Zeitraum von 14 Tagen in Österreich gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten abgeschlossen werden. Die Versicherung muss die Behandlungskosten in Österreich direkt tragen und nicht nur im Heimatland gegen Vorlage von Belegen ersetzen.

Wenn darüber hinaus keine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgelegt wird, kann nach Ankunft eine Krankenversicherung über den OeAD (UNIQA Versicherung) abgeschlossen werden. Für diese Versicherungsvariante muss ein monatlicher Beitrag von 50,58 Euro [Stand 2023] entrichtet werden, der direkt vom Stipendium abgezogen wird.

Der Nachweis für die Versicherung nach Ablauf der Reiseversicherung kann in diesem Fall durch Vorlage der OeAD-Bestätigung bei der österreichischen Vertretungsbehörde erbracht werden.

Kann dem zuständigen Regionalbüro kein wie in Punkt 1 und 3 beschriebener Krankenversicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer nachgewiesen werden, erfolgt automatisch ein Abschluss der UNIQA Versicherung über den OeAD für die Dauer des Stipendienaufenthalts und die Prämien hierfür werden vom Stipendium abgezogen.

2. Selbst organisierte Reisekrankenversicherung für die Einreise und den gesamten Aufenthaltszeitraum (nicht empfohlen)

Vor der Einreise muss eine ab dem Tag der Einreise für die gesamte Aufenthaltsdauer in Österreich gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten abgeschlossen werden. Die Versicherung muss die Behandlungskosten in Österreich direkt tragen und nicht nur im Heimatland gegen Vorlage von Belegen ersetzen.

Der Nachweis über den Abschluss einer solchen Reisekrankenversicherung muss der österreichischen Vertretungsbehörde bei Visumantragstellung bzw. nach Ankunft in Österreich dem zuständigen Regionalbüro vorgelegt werden. Falls nicht alle Bedingungen für die Reisekrankenversicherung erfüllt sind, wird der OeAD auf Ihre Kosten eine Krankenversicherung bei der UNIQA abschließen. Bitte beachten Sie, dass der OeAD im Fall von Problemen mit der selbstorganisierten Krankenversicherung nicht behilflich sein kann.