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Möglichkeiten der Krankenversicherung für OeAD-Stipendiat/innen aus Drittstaaten: Aufenthalte über 6 Monate

1. Gesetzliche Krankenversicherung aus dem Heimatland für die Einreise und den gesamten Aufenthaltszeitraum

Wenn eine Krankenversicherung aus dem Heimatland besteht, die auch in Österreich gültig ist (insbesondere im Fall eines zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommens mit Österreich), kann das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers mitgenommen und bei der zuständigen Österreichischen Gesundheitskasse gegen Krankenscheine eingetauscht werden. Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen bestehen mit Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei.

Der österreichischen Vertretungsbehörde muss bei Visumantragsstellung eine entsprechende Bestätigung vorgelegt werden. Nach Ankunft in Österreich muss die Bestätigung auch dem zuständigen Regionalbüro vorgelegt werden.

2. Selbst organisierte Reisekrankenversicherung für die Einreise und Studierendenselbstversicherung bei der zuständigen Gesundheitskasse (österreichische staatliche Versicherung) nach Einreise

Vor der Einreise muss eine ab dem Tag der Einreise für ein Monat in Österreich gültige Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten abgeschlossen werden. Die Versicherung muss die Behandlungskosten in Österreich direkt tragen und nicht nur im Heimatland gegen Vorlage von Belegen ersetzen.

Zusätzlich zum Nachweis der abgeschlossenen Reisekrankenversicherung muss der österreichischen Vertretungsbehörde der nach der Einreise geplante Abschluss einer alle Risken abdeckenden Krankenversicherung dargelegt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Glaubhaftmachung, dass in Österreich eine Selbstversicherung für Studierende abgeschlossen wird.

Wenn Sie als ordentliche/r Studierende/r an einer Universität bzw. Fachhochschule oder als außerordentliche/r Studierende/r an einem Vorstudienlehrgang zugelassen sind, können Sie sich bei der zuständigen Gesundheitskasse in Österreich selbst versichern. Die Hauptvoraussetzungen sind ein Wohnsitz in Österreich sowie eine Zulassungs- oder Fortsetzungsbestätigung der jeweiligen Hochschule. Sie müssen aber auch die Einhaltung bestimmter Bedingungen berücksichtigen (z.B. Studiendauer, Einkommensobergrenzen, unter Umständen Studienpausen und -wechsel). Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier nachprüfen. Selbstversicherte Studierende bezahlen einen monatlichen Beitrag von 69,13 Euro [Stand Jänner 2024].

Die Anmeldung zur Selbstversicherung muss anschließend dem zuständigen Regionalbüro vorgelegt werden. Nähere Informationen über den Ablauf erhalten Sie hier.

3. Selbst organisierte Reisekrankenversicherung für die Einreise und Krankenversicherung über die OeAD nach Einreise

Vor der Einreise muss eine ab dem Tag der Einreise für ein Monat in Österreich gültige Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten abgeschlossen werden. Die Versicherung muss die Behandlungskosten in Österreich direkt tragen und nicht nur im Heimatland gegen Vorlage von Belegen ersetzen.

Zusätzlich zum Nachweis der abgeschlossenen Reisekrankenversicherung muss der österreichischen Vertretungsbehörde der geplante Abschluss einer alle Risken abdeckenden Krankenversicherung dargelegt werden. Eine Möglichkeit dafür ist der Abschluss einer vergünstigten Krankenversicherung über den OeAD (bei der UNIQA Versicherung).

Wenn Sie daher in der Stipendienannahmeerklärung ankreuzen, dass eine Versicherung über den OeAD gewünscht ist, werden Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen direkt durch die UNIQA Versicherung übermittelt. Wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung vorliegen, stellt die UNIQA eine Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der österreichischen Vertretungsbehörde aus. Nach Einreise nach Österreich und erfolgter Meldung beim zuständigen Regionalbüro wird der monatliche Versicherungsbeitrag direkt vom Stipendium abgezogen. Nähere Informationen zu Ablauf und Beitragsberechnung erhalten Sie in Ihrem zuständigen Regionalbüro.

4. Selbst organisierte Reisekrankenversicherung für die Einreise und selbst organisierte alle Risken abdeckende Krankenversicherung nach Einreise

Vor der Einreise muss eine ab dem Tag der Einreise für ein Monat in Österreich gültige Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro mit Garantie der Übernahme etwaiger Berge- und Rückführungskosten abgeschlossen werden. Die Versicherung muss die Behandlungskosten in Österreich direkt tragen und nicht nur im Heimatland gegen Vorlage von Belegen ersetzen.

Zusätzlich zum Nachweis der abgeschlossenen Reisekrankenversicherung muss der österreichischen Vertretungsbehörde der geplante Abschluss einer alle Risken abdeckenden Krankenversicherung dargelegt werden (z.B. durch einen Vorvertrag).

Der Leistungsumfang einer „alle Risken abdeckenden“ Krankenversicherung muss „im Wesentlichen“ dem der staatlichen Krankenversicherung entsprechen und darf von diesem nicht „erheblich“ abweichen. Vor allem dürfen keine Wartezeiten, Kostendeckelungen oder Risikoausschlüsse bestehen und muss die Versicherung in Österreich leistungspflichtig sein.

Nach Einreise nach Österreich muss die „alle Risken abdeckende Krankenversicherung“ sowohl der Aufenthaltsbehörde im Inland (zur Erlangung der Aufenthaltsbewilligung) sowie dem zuständigen Regionalbüro vorgelegt werden. Eine Aufenthaltsbewilligung wird nur bei Vorliegen eines diesen Voraussetzungen entsprechenden Krankenversicherungsschutzes ausgestellt. Die Behörden prüfen die Bedingungen sehr streng! Reisekrankenversicherungen entsprechen diesen Voraussetzungen in keinem Fall.

Bitte beachten Sie, dass diese selbst organisierte Versicherungsvariante von unserer Seite ausdrücklich nicht empfohlen wird und zahlreiche Unsicherheiten beinhaltet – es kann daher im Fall von Problemen auch keine Unterstützung seitens der OeAD-GmbH angeboten werden!

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