Eingereichte Projekte werden in einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren von zumindest zwei wissenschaftlichen Gutachter/innen und einem/r Bildungsgutachter/in evaluiert.
Die wissenschaftlichen Gutachterinnen und Gutachter sind renommierte internationale Forscher/innen und werden für jeden Projektantrag fachspezifisch ausgewählt. Kommt es bei den beiden wissenschaftlichen Gutachten zu großen Abweichungen, so wird ein drittes, ebenfalls unabhängiges Gutachten, von einem internationalen Experten bzw. einer internationalen Expertin, eingeholt.
Die wissenschaftliche Begutachtung erfolgt anhand der Indikatoren in der Sonderrichtlinie (S.31, Punkt 15.1). Die Gliederung der ausführlichen Projektbeschreibung sollte der Empfehlung im „Leitfaden zur Einreichung“ (steht ab Ausschreibungsstart online zur Verfügung) folgen, da die Anträge anhand dieser Fragen wissenschaftlich begutachtet werden.
Die Bildungsgutachterinnen und Bildungsgutachter sind erfahrene Expert/innen im Bereich Pädagogik und Bildung in Österreich und evaluieren folgende Komponenten:
- Das methodische Konzept für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftler/innen, Schüler/innen, Lehrpersonen und ggf. weiteren Citizen Scientists (z.B. die Integrierbarkeit in den Schulalltag)
- Den Mehrwert für die beteiligten Schüler/innen, Lehrpersonen und ggf. weiteren Citizen Scientists
- Die geplanten langfristigen Kooperationen (z.B. die gemeinsamen Aktivitäten nach Abschluss des Forschungsprojektes)[SA1]