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Informationen zum Begutachtungsverfahren

Damit der Prozess der Begutachtung so fair und transparent wie möglich ist, gibt es bei “Sparkling Science 2.0” ein mehrstufiges Begutachtungsverfahren. 
Alle eingereichten, formal gültigen Projektanträge werden durch unabhängige, externe Gutachter/innen hinsichtlich klar definierter Begutachtungskriterien evaluiert. Schwerpunkte der Begutachtung ist einerseits die wissenschaftliche Qualität und Exzellenz des Forschungsvorhabens und andererseits die Qualität und der Mehrwert der Zusammenarbeit mit Schulen und Citizen Scientists.

Ablauf des Begutachtungsverfahrens

Der Alternativtext wird in Kürze eingefügt
© OeAD
Einreichung der Projektanträge

Der vollständige Projektantrag muss bis Fristende über die Online-Einreichplattform eingereicht werden. 

Die Online-Einreichplattform ist so aufgebaut, dass sich jene Person registrieren sollte, die eines oder mehrere Projekte der einreichenden Organisation tatsächlich verwaltet. Das kann die Projektleitung selbst sein oder jene Person, die die Projektleitung in der Einreichung unterstützt. Die Kommunikation bis zur Förderentscheidung erfolgt immer mit der registrierten Person in der Plattform und der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter.

Papierblock mit 2 Stiften
© Monika/Pixabay
Formale Prüfung

Nach Ablauf der Einreichfrist werden alle Anträge vom OeAD formal geprüft. Antragsteller/innen haben die Möglichkeit kleine formale Mängel, z.B. fehlende Stempel, innerhalb von 14 Tagen nachzureichen und werden ggf. vom Sparkling-Science-Team kontaktiert. 

Wassertropfen
© Gustavo Rezende/Pixabay
Begutachtung

Eingereichte Projekte werden in einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren von zumindest zwei wissenschaftlichen Gutachter/innen und einem/r Bildungsgutachter/in evaluiert.

Die wissenschaftlichen Gutachterinnen und Gutachter sind renommierte internationale Forscher/innen und werden für jeden Projektantrag fachspezifisch ausgewählt. Kommt es bei den beiden wissenschaftlichen Gutachten zu großen Abweichungen, so wird ein drittes, ebenfalls unabhängiges Gutachten, von einem internationalen Experten bzw. einer internationalen Expertin, eingeholt. 

Die wissenschaftliche Begutachtung erfolgt anhand der Indikatoren in der Sonderrichtlinie (S.31, Punkt 15.1). Die Gliederung der ausführlichen Projektbeschreibung sollte der Empfehlung im „Leitfaden zur Einreichung“ (steht ab Ausschreibungsstart online zur Verfügung) folgen, da die Anträge anhand dieser Fragen wissenschaftlich begutachtet werden. 
 

Die Bildungsgutachterinnen und Bildungsgutachter sind erfahrene Expert/innen im Bereich Pädagogik und Bildung in Österreich und evaluieren folgende Komponenten:

  • Das methodische Konzept für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftler/innen, Schüler/innen, Lehrpersonen und ggf. weiteren Citizen Scientists (z.B. die Integrierbarkeit in den Schulalltag)
  • Den Mehrwert für die beteiligten Schüler/innen, Lehrpersonen und ggf. weiteren Citizen Scientists
  • Die geplanten langfristigen Kooperationen (z.B. die gemeinsamen Aktivitäten nach Abschluss des Forschungsprojektes)[SA1] 
Punkte, die ein Netzwerk darstellen
© MJH Shikder/Pixabay
Kuratoriumssitzung

Auf Basis der Gutachten wird vom OeAD ein erstes Ranking der eingereichten und formal gültigen Anträgen erstellt. 
Erfahrungsgemäß ist die Qualität der Projektanträge sehr hoch und es entscheiden oft Nuancen über die Förderung oder Nichtförderung. Daher werden ausgewählte Projekte, die sich genau an der Grenze zu Förderung/Nichtförderung bewegen, noch einmal von den Mitgliedern des wissenschaftlichen Kuratoriums geprüft und diskutiert.

Anschließend gibt das Kuratorium gemeinsame Empfehlungen zur Förderung an das BMFWF ab.  

Der Alternativtext wird in Kürze eingefügt
© OeAD
Förderentscheidung

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich XX bekannt gegeben werden.

Alle Antragsteller/innen bekommen 3 anonymisierten Gutachten nach der Förderentscheidung zugeschickt. 

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