Stipendienauszahlung

Erste Stipendienrate

Nach Ihrer Ankunft in Österreich müssen Sie binnen drei Werktagen in Ihrem zuständigen Regionalbüro erscheinen. Die erste Stipendienrate wird mittels Scheck* an Sie ausbezahlt.

Für die Auszahlung des Stipendiums benötigen Sie den Nachweis einer aufrechten, von den österreichischen Behörden anerkannten Krankenversicherung, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Visumsbestätigung (nur bei Drittstaatenangehörige).

Sollten Sie erst nach dem 15. des ersten Stipendienmonats anreisen, so erhalten Sie für diesen Monat nur die halbe Stipendienrate.

Alle weiteren Stipendienraten

Für Stipendienaufenthalte bis zu drei Monaten wird das Stipendium per Scheck* ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist ein persönlicher Besuch in Ihrem zuständigen Regionalbüro zwischen 5. und 15. des jeweiligen Monats.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer Stipendiendauer ab vier Monaten die monatlichen Stipendienraten auf ein

  • Österreichisches Bankkonto oder
  • SEPA-Konto eines anderen Landes

überwiesen werden können.

Während Sie Stipendien beziehen, müssen Sie am Studien- bzw. Forschungsort anwesend sein und einmal pro Monat persönlich in Ihrem Regionalbüro vorsprechen und zwar zwischen dem 10. und 25. eines jeden Monats. Bei Nichteinhaltung der monatlichen Vorsprache in Ihrem zuständigen Regionalbüro, wird das Stipendium nicht ausbezahlt.

Die Überweisung des Stipendiums wird dann zwischen dem 1. und 5. des Folgemonats durchgeführt.

Der monatliche Besuch ist auch dafür gedacht, um Informationen über unser monatliches Veranstaltungsprogramm zu erhalten, eventuelle Probleme zu besprechen etc.

Bitte geben Sie Ihrem zuständigen Regionalbüro Ihre Bankverbindung sowie etwaige Änderungen schriftlich bekannt.

*Der Scheck muss innerhalb seiner Gültigkeit von 5 Werktagen bei einer Bank Austria Filiale in Österreich eingelöst werden.