Während des Aufenthaltes in Österreich
Achtung: Die Informationen auf dieser Seite gelten ausschließlich für OeAD Scholars.
Personen, die kein Stipendium des OeAD erhalten, finden ausführliche Informationen hier.
Ihre erste Anlaufstelle in Österreich ist Ihr zuständiges Regionalbüro. Sie finden die Kontaktdaten auf Ihrer Stipendienzuerkennung. Aufgabe der Regionalbüros ist die Betreuung der OeAD-Stipendiatinnen und -Stipendiaten und deren Integration durch Vernetzungs- und Kulturveranstaltungen. Auch unterstützen sie die Stipendiatinnen und Stipendiaten bei vielen Alltagsfragen. Diese Checkliste hilft Ihnen bei den ersten Schritten nach der Ankunft in Österreich.
Weitere Informationen zu:
In einem persönlichen Willkommensgespräch vor Ort zu Beginn Ihres Aufenthaltes erhalten Sie als Stipendiatin bzw. Stipendiat wertvolle Erstinformationen, damit Sie sich von Anfang an gut an Ihrem Studien- oder Forschungsort zurechtfinden und bürokratische Wege unkompliziert erledigen können. Sie erfahren, wie Sie Ihr Stipendium erhalten und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Bitte buchen Sie online vor Ihrer Anreise einen Termin für Ihr Willkommensgespräch. Auf der Seite des für Sie zuständigen OeAD-Regionalbüros finden Sie unser Terminbuchungstool.
Beachten Sie diese Punkte, wenn sich Ihre Ankunft in Österreich verzögert.
Erste Stipendienrate
Nach Ihrer Ankunft in Österreich müssen Sie binnen drei Werktagen nach Terminvereinbarung in Ihrem zuständigen Regionalbüro erscheinen. Die erste Stipendienrate wird mittels Scheck* oder Banküberweisung (bei SEPA-Bankkonten) an Sie ausbezahlt.
Für die Auszahlung des Stipendiums benötigen Sie den Nachweis einer aufrechten, von den österreichischen Behörden anerkannten Krankenversicherung, den Meldezettel, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Visumsbestätigung (nur bei Drittstaatenangehörigen).
Sollten Sie erst nach dem 15. des ersten Stipendienmonats anreisen, so erhalten Sie für diesen Monat nur die halbe Stipendienrate.
Alle weiteren Stipendienraten
Während Sie ein Stipendium beziehen, müssen Sie am Studien- bzw. Forschungsort anwesend sein. Bitte beachten Sie die Anwesenheitsrichtlinien in unseren FAQs.
Wenn Sie ein österreichisches Bankkonto oder ein SEPA-Konto eines anderen Landes haben, erfolgt die Überweisung des Stipendiums zwischen dem 1. und 5. des Folgemonats. Bitte geben Sie Ihrem zuständigen Regionalbüro Änderungen Ihrer Bankverbindung rechtzeitig über unser Online-Portal STIP-Online bekannt.
Wenn Sie kein SEPA-Konto haben, wird das Stipendium per Scheck* ausbezahlt. Für die Scheckabholung können Sie online einen Termin bei Ihrem zuständigen Regionalbüro buchen.
*Der Scheck muss innerhalb seiner Gültigkeit von 5 Werktagen bei einer Bank Austria Filiale in Österreich eingelöst werden.
Unterkunft über OeAD student housing
Die Schlüssel für Ihre Unterkunft bekommen Sie nur zu den Zeiten und an dem Ort, die in Ihrem Vertrag stehen. Die OeAD student housing Büros haben am Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Somit ist auch ein Einzug bzw. Auszug nur werktags möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die OeAD student housing unter housing4scholars@oead.at.
Wohnstätte über einen anderen Unterkunftsgeber
Es ist vorgesehen, OeAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten über eine Unterkunft von OeAD student housing unterzubringen. Aus diesem Grund können wir bei Buchung über einen anderen Unterkunftsgeber keine Unterstützung leisten.
Gesetzlich besteht für alle Personen, die in Österreich wohnen, die Pflicht, sich bei der Meldebehörde zu registrieren. Nach Ihrer Einreise in Österreich sind Sie zur Meldung innerhalb von drei Werktagen (unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes) verpflichtet.
Folgende Fristen gelten:
Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nachdem Sie eingezogen sind
Änderung des Namens oder der Staatsbürgerschaft: innerhalb eines Monats
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- einen ausgefüllten Meldezettel
Der Meldezettel muss sowohl von der/dem Unterkunftsgeber/in (Ihrem/Ihrer Vermieter/in) als auch von der/dem Meldepflichtigen unterschrieben sein. Sollten Sie eine Unterkunft bei OeAD student housing gebucht haben, wird Ihnen der Meldezettel bei Einzug übermittelt.
Kosten:
Die Anmeldung ist kostenlos. Bei der ersten Vorlage eines ausländischen Dokuments (z. B. Reisedokument, Heiratsurkunde, Verleihungsurkunde) fallen jedoch die folgenden Kosten an:
- Reisepass: 42 Euro Zeugnisgebühr
- Andere Dokumente: pro Bogen 21 Euro Zeugnisgebühr
Wenn Sie für die Vorlage desselben Dokuments schon eine Gebühr bei einer österreichischen Behörde bezahlt haben: Nehmen Sie bitte die Zahlungsbestätigung mit.
Sollten Sie mehrere Staatsbürgerschaften haben, müssen Sie alle Dokumente, aus denen folgende Identitätsdaten ersichtlich sind, vorlegen: Familien- und Vornamen, Mädchennamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und gegebenenfalls akademischen Grad.
Nach Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und des Meldezettels erhalten Sie vom Meldeamt eine Meldebestätigung. Bitte übermitteln Sie Ihre gemeldete Adresse bzw. jede Änderung auch Ihrem zuständigen Regionalbüro!
EU/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige
Bei einem Aufenthalt in Österreich über drei Monate Dauer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Österreich binnen vier Monaten anzeigen und erhalten eine Anmeldebescheinigung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Drittstaatsangehörige
Erstantrag der Aufenthaltsbewilligung
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel ist grundsätzlich bei der zuständigen österreichischen Botschaft im Wohnsitzstaat zu stellen. Alternativ ist eine Antragstellung während einem visumfreien Aufenthalts bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
Sie müssen den Antrag auf Verlängerung vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich beantragten.
Die Adresse der zuständigen Aufenthaltsbehörde finden Sie auf der Website Ihres zuständigen Regionalbüros.
Veranstaltungen während Ihres Aufenthaltes in Österreich finden Sie hier. Ihr zuständiges Regionalbüro informiert Sie gerne über Exkursionen bzw. Veranstaltungen an Ihrem Studien- bzw. Forschungsort.
Jede Abwesenheit vom Studien- bzw. Forschungsort, die länger als eine Woche dauert (zu Studien- bzw. Forschungszwecken oder aus privaten Gründen), ist von Ihrer akademischen Betreuungsperson schriftlich zu genehmigen und Ihrem zuständigen Regionalbüro vor der geplanten Abwesenheit zu melden. Dies gilt auch während den vorlesungsfreien Zeiten.
Bei einer länger als 14 Tage dauernden Abwesenheit wird Ihr zuständiger Programme Officer der OeAD-GmbH informiert und ggf. wird die Stipendienrate verringert.
Bitte beachten Sie hierzu auch unsere FAQs.