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Internationalisierung: HMIS2030-Portal mit Praxisbeispielen
 

Die HMIS2030-Plattform des OeAD bietet den österreichischen Hochschulen die Möglichkeit, in wenigen Schritten Initiativen, Aktivitäten, Prozesse und Projekte rund um Internationalisierung und Mobilitätsförderung auch optisch attraktiv darzustellen. Innovative Curriculumskonzepte oder maßgeschneiderte Mobilitätszuschüsse sind nur einige der zahlreichen Beispiele guter Praxis.

Die Bologna-Servicestelle verantwortet und promotet die laufend wachsende HMIS2030-Plattform. Für Rückfragen wenden Sie sich an hmis2030@oead.at  

Mobilität
 

Eines der Kernziele des Bologna-Prozesses ist die Auslandsmobilität von Studierenden im Bachelor-, Master-Studium sowie während des Doktorats (= credit mobility) ohne Studienzeitverlust an der Heimatinstitution. Dies gilt sowohl für Studienaufenthalte, als auch für Auslandspraktika.

Mobilität wird darüber hinaus durch die Möglichkeit, die drei Studienzyklen an unterschiedlichen Lernorten zu absolvieren, gefördert (= degree mobility). In diesem Prozess spielt nicht nur die Studienstruktur, sondern vor allem die Praxis der Anerkennung und die transparente Darstellung der Studienangebote und der erworbenen Kompetenzen eine wichtige Rolle. Im Anerkennungsverfahren von Studienabschnitten und -abschlüssen sind die an den betroffenen Hochschulen dafür Verantwortlichen dazu angehalten, stärker auf die Vergleichbarkeit von Lernergebnissen beziehungsweise Kompetenzen und weniger auf die Identität von Inhalten oder dem exakten Zeitaufwand der absolvierten Lehrformate zu achten. Hilfreiche so genannte Bologna-Tools sind in diesem Kontext ECTS (= European Credit Transfer and Accumulation System), das Diploma Supplement, Qualifikationsrahmen, klare Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung und die erwähnte Lernergebnisorientierung.

Die Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) bildet die Qualitätsbasis für eine gute Betreuung der Mobilen vor, während des und nach dem Studium. Das Kennenlernen anderer Länder, Kulturen und konkret Lernarten fördern neben dem Fremdsprachenerwerb Kompetenzen wie Flexibilität, Vernetzungsfähigkeit, interkulturelles Verständnis.

Auslandsaufenthalte fördern außerdem Leistungsfähigkeit, Teamfähigkeit, Resilienz und Neugier – und tragen somit zur persönlichen Entwicklung der Studierenden bei. Mobilität der Lehrenden, Forschenden und des Verwaltungspersonals der Hochschulen fördert indes das Verständnis für die Herausforderungen der internationalen Studierenden an der Heimatinstitution und trägt idealerweise zur Erweiterung der bestehenden Lehr-, Forschungsansätze und diversitätssensiblen Verwaltungsabläufe bei. Initiativen, Studien und Dokumentationen zu Mobilität sind auf der offiziellen Website des Europäischen Hochschulraumes angeführt, bei Interesse erhalten Sie Studien und weiterführende Informationen bei der Bologna Servicestelle.

Anerkennung
 

bezeichnet die Feststellung des Wertes einer (ausländischen) Bildungsqualifikation. Die Erhöhung der Auslandsmobilität in allen Studienzyklen (BA – MA – PhD) ist ein zentrales Ziel bei der Gestaltung des Europäischen Hochschulraumes. Viele Studierende möchten einen Teil ihres Studiums an einer ausländischen Hochschule absolvieren — ohne hierdurch eine Verlängerung der Studiendauer in Kauf nehmen zu wollen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die möglichst umfassende Anerkennung.

Einen Überblick zu den Grundsatzpapieren rund um die Themen Anerkennung, Transparenz und Vergleichbarkeit finden sie hier

Anerkennung wird verstärkt mit den Begriffen Durchlässigkeit und Lebenslanges Lernen in Verbindung gebracht. Dabei geht es darum, individuelle Bildungspfade zu ermöglichen und eine spezifische Weiterqualifizierung zur Sicherung des benötigten Nachwuchses zu befördern. Eine erhöhte Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung ist ein wichtiges Element des lebensbegleitenden Lernens.

Für die Hochschulen bedeutet dies vor allem auf beruflich Qualifizierte mit und ohne schulisch erworbene Hochschulzugangsberechtigung einzugehen und Möglichkeiten der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf den Studienverlauf wahrzunehmen.

Studierendenzentriertes Lehren und Lernen
 

gilt als eine der Prioritäten im Europäischen Hochschulraum schlechthin:

"Enhancing the quality and relevance of learning and teaching is the main mission of the EHEA [European Higher Education Area]. We will encourage and support higher education institutions and staff in promoting pedagogical innovation in student-centred learning environments and in fully exploiting the potential benefits of digital technologies for learning and teaching".

Quelle: Bologna Yerevan Communiqué 2015, S. 2

Das studierendenzentrierte Lernen (SCL) stellt einen qualitativen Sprung für Studierende und andere Lernende in einer Lernumgebung dar, die deren Selbständigkeit und kritische Fähigkeiten durch einen ergebnisorientierten Ansatz stärkt. Zur Orientierung ein Auszug aus „ÖH-Bundesvertretung (2012). Forum Hochschule – Kapitel Qualität der Lehre (S. 58-85)“. SCL bedeutet:

  • Fokusverschiebung vom Lehren auf das Lernen und auf die Studierenden
  • Bedürfnisse und Interessen der Studierenden stehen im Mittelpunkt und die Individualität jeder/jedes Einzelnen wird berücksichtigt (unterschiedliches Vorwissen, sozialer Hintergrund, Lerntyp etc.)
  • Aktive Partizipation und Interaktion ermöglichen
  • Studierende müssen aktive Rolle in der Lehre haben – “Enabling“ statt “Telling“
  • Studierende nicht als reine Wissensempfängerinnen und Wissensempfänger, sondern als aktive Partnerinnen und Partner im Hochschulwesen erkennen
  • Mitbestimmungsrechte von Studierenden an der Gestaltung des Hochschulalltags, der inhaltlichen und didaktischen Gestaltung der Lehre und der Studienstruktur
  • Die Beziehung von Studierenden und Lehrenden muss auf gegenseitigem Respekt und Austausch basieren.
  • Forschungsgeleitete und problemlösungsorientierte Lehre
  • Vielfältige und anforderungsgerechte Anwendung von Methoden (z. B. auf Gruppengröße, Lehrinhalt, Gruppendynamik etc.), die aktive Rolle von Studierenden und Interaktion ermöglichen
  • Eigenständigkeit und Freiheiten von Studierenden fördern
  • Reflexiver Prozess: Regelmäßige Evaluierung und Entwicklung einer Feedbackkultur
  • Transparenz schaffen (z. B.: Was passiert in der Lehrveranstaltung? Worauf basiert Leistungsbeurteilung etc.?)

ECTS – European Credit Transfer and Accumulation System
 

ist ein studierendenzentriertes System für die Akkumulation und Übertragung von Credits, basierend auf den Prinzipien der Transparenz von Lern-, Lehr- und Bewertungsprozessen. Es zielt auf die Unterstützung der Planung, der Durchführung und der Evaluierung von Studienprogrammen sowie der Studierendenmobilität durch die Anerkennung von Lernergebnissen und Qualifikationen sowie Studienaufenthalten ab. [Aus ECTS User’s Guide 2015, key Features] Üblicherweise werden jene Leistungen angerechnet, die dem im Voraus vereinbarten Studienprogramm, dem Learning Agreement, entsprechen.

ECTS-Leitfaden 2015
 

Die Europäische Bologna Follow-up Group 2012-2015 passte den ECTS-Leitfaden 2009 an aktuelle technologische Errungenschaften in der Hochschullehre und an Bedürfnisse des Lebenslangen Lernens an.

Die ehemalige nationale Expertin für den Europäischen Hochschulraum, Regine Bolter, war in der Arbeitsgruppe „Revision of the ECTS Users' Guide“ an den Neuerungen beteiligt. Der neue Leitfaden wurde im Zuge des Ministeriellen Treffens in Yerevan (14.-15.5.2015) von 48 Ländern angenommen. 2017 veröffentlichte das BMBWF nationale Begleitempfehlungen zum ECTS Leitfaden 2015.

Wesentliche Neuerungen im ECTS-Leitfaden 2015 (Auswahl):

  • der Begriff "Credits" soll im Europäischen Hochschulraum nicht mehr in die jeweilige Landessprache übersetzt werden, auch wurden andere Begriffe im Glossar präzisiert
  • Credits sollen nur in ganzen Zahlen verwendet werden (Ausnahme: einheitliche Modulgröße mit 7,5 Credits)
  • Paradigmenwechsel vom lehrenden- zum studierendenzentrierten Lehren und Lernen
  • Berücksichtigung von neuen Lehr-/Lernformen (Open Education, MOOCs, blended learning...)
  • ECTS für Programmdesign, Lehre und Begleitung: Credits-Aufteilung sollte regelmäßig beobachtet und ggf. überarbeitet werden
  • Short-Cycle Studien (Kurzstudien) sind Teil des ECTS und der Bologna-Studienarchitektur, d.h. dem BA-Studium vorgelagert (Qualifikationsrahmen). In Österreich sind keine Kurzstudien eingerichtet
  • Aufweichung des Reglements hinsichtlich Anwendung von ECTS auf Ebene des PhD/Doktorats (nicht verbindlich)
  • Credit Mobility: klare Regelung, welche alleinige Ansprechperson für das Learning Agreement und für die Anerkennung zuständig ist
  • ausschlaggebend bei der Anrechnung ist nicht die gleiche Anzahl der erworbenen Credits, sondern das Übereinstimmen der Lernergebnisse
  • Leitfaden zur Erstellung der obligatorischen Notenverteilungstabelle (Grade Distribution Table) inklusive Beispiele guter Praxis
  • Notenumrechnung (Grade Conversion) ist nicht obligatorisch, fördert jedoch die Fairness für Studierende
  • Präzisierungen für die Bereiche ECTS für non-formales und informelles Lernen, ECTS und LLL sowie ECTS und Qualitätssicherung
  • Der Leitfaden 2015 bietet im Anhang neben Beispielen zur Notenumrechnung auch eine Leseliste sowie Beispiele für Programmprofile und Lernergebnisse an.
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