Bildungsinnovation braucht Bildungsforschung

Aktuelles

Hier finden Sie laufend aktuelle Informationen zur Ausschreibung "Bildungsinnovation braucht Bildungsforschung" zur Etablierung von strukturierten, kooperativen Doktoratsprogrammen zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in Österreich.
Durch diese neue Initiative soll die Forschungszusammenarbeit zwischen den Hochschulinstitutionen etabliert, die Bildungsforschung durch die Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden intensiviert und eine international orientierte Forschungscommunity aufgebaut werden.

Für die Laufzeit von drei Jahren stellt das BMBWF 8 Mio. Euro zur Verfügung. Die Innovationsstiftung für Bildung (ISB) fördert Aktivitäten und Maßnahmen zum Aufbau einer "Research Community" zusätzlich mit 800.000 Euro. 

Die Einreichfrist zur Ausschreibung ist beendet. 

Wir bedanken uns bei allen einreichenden Universitäten und Pädagogischen Hochschulen. Insgesamt sind 39 Anträge eingelangt, welche derzeit von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert werden.

Informationen zur Initiative

Einreichberechtigte:
Universitäten (UG 2002), öffentliche und private Pädagogische Hochschulen (HG 2005, BMBWF finanziert)

Einreichung über ein Konsortium: mind. eine Universität und mind. eine PH

Betreuung: max. 3 Doktorandinnen und Doktoranden je Universität und PH – max. 6 Doktorandinnen und Doktoranden pro Konsortium

Struktur der Doktoratsprogramme: aufbauend auf bestehende Programme und Studien

Themen

Option 1: Folgende von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gemeinsam zu beforschende, bildungspolitisch relevante Fragestellungen sind im Rahmen der Doktoratsprogramme zu behandeln:

  • Früher Bildungsabbruch (Early School Leavers)
  • Resilienz von Schülerinnen und Schülern
  • Fachfremder Unterricht
  • Digitalisierung – Distance Learning
  • Kompetenzorientiertes Unterrichten
  • Sprachunterricht und Lesekompetenz
  • Schulentwicklungsberatung

Ein bis max. drei miteinander verwobene Themenkomplexe können je Konsortium beforscht werden (80 % der Finanzmittel des BMBWF).

Option 2: Für Einreichungen zu einem offenen Thema werden 20 % der Finanzmittel reserviert.

Umsetzung der Initiative

Zweistufige Ausschreibung:

  • Basismodul „Doktoratsprogramm“ (Mittel des BMBWF): Finanzierung von Stellen für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Ausbildungskosten und allgemeine Projektkosten
  • Aufbaumodul „Research Community“ (Mittel der ISB) für Konsortiumspartner/innen mit Finanzierungszusage zum Basismodul: Förderung von Maßnahmen zur Vernetzung, Austausch und Wissenstransfer, Stärkung einer Peer-Kultur z.B. durch Seminare, Veranstaltungen mit externen internationalen Expertinnen und Experten, mit Personen aus den Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen oder der (Bildungs-)Verwaltung, Summer Schools, PhD-Konferenzen, Abschlusskonferenz

Zeitplan zur Ausschreibung

Basismodul „Doktoratsprogramm“

  • Einreichfrist: 3. Oktober 2022 bis 17. Februar 2023
  • Begutachtungszeitraum: Februar 2023 bis April 2023
  • Finanzierungsempfehlung durch ein Gremium von Expertinnen und Experten: Mai 2023 
  • Entscheidung durch den Stiftungsrat der ISB: Juni 2023
  • Finanzierungszu/-absage: Juni/Juli 2023

Der Start der Doktoratsprogramme kann nach Finanzierungszusage sowie Vertragsabschluss (vorauss. Herbst 2023) erfolgen.

Aufbaumodul „Research Community"

  • Start-Workshop: vorauss. Ende September 2023
  • Einreichzeitraum für das Aufbaumodul: Oktober bis November 2023
  • Stellungnahme des Gremiums der Expertinnen und Experten: bis Jänner/Februar 2024
  • Förderzusage durch den Stiftungsrat der ISB: vorauss. Februar/März 2024

 

Wichtige Termine

Verpflichtende individuelle Beratungsgespräche

Als Formalkriterium ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit Mitgliedern des einreichenden Konsortiums (Vertreter/innen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen) mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des OeAD zu führen. Dadurch sollen im Vorfeld offene Punkte geklärt und Entscheidungshilfen gegeben werden. Ziel ist es, die Antragsteller/innen individuell bestmöglich zu beraten und zu unterstützen, damit alle formalen Kriterien der Ausschreibung erfüllt werden und somit der Aufwand für alle Beteiligten möglichst reduziert wird. 
Termine für Beratungsgespräche finden Sie in der rechten Menüleiste.

Einreich- und Entscheidungsprozess

  • Ihr Antrag muss vollständig über die Online-Plattform bis 17.2.2023 - 12 Uhr eingegangen sein. Alle Konsortiums-Koordinator/innen erhalten nach Absendung des Antrags eine Bestätigung per E-Mail.
  • Ihre Unterlagen werden im Anschluss auf formale Richtigkeit durch den OeAD überprüft. Sollten einzelne Punkte nachgefragt werden, gewähren wir eine Nachfrist von 10 Tagen.
  • Liegt Ihr Antrag formal richtig vor, bestätigen wir dies und leiten Ihre Einreichdokumente an externe Gutachter/innen weiter. 
  • Das Gremium der Expertinnen und Experten reiht die Anträge und legt in einer gemeinsamen Sitzung die Finanzierungsempfehlungen fest. Details zum Evaluations- und Entscheidungsprozess finden Sie in den Richtlinien zur Ausschreibung.

Aufbaumodul "Research Community" nach Förderzusage

Für bewilligte Doktoratsprogramme können die Konsortien bei der Innovationsstiftung für Bildung um weitere Förderungen ansuchen. Für Maßnahmen zur Vermittlung von zusätzlichen Qualifikationen, zur Internationalisierung und Stärkung einer Peer-Kultur (Förderung einer Research Community) stehen weitere 800.000 € bereit. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Zeitplan zur Ausschreibung". 

Durchführung der Doktoratsprogramme

Der Start der Programme kann nach Förderzusage und Vertragsabschluss spätestens im Herbst 2023 erfolgen. Die Laufzeit der Programme beträgt drei Jahre bis 2026. Im Rahmen des Programms sind Verwendungsnachweise zu erbringen. Die Vorgaben dazu entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsrichtlinien.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Einige Fragen befinden sich derzeit noch in Abklärung und werden sobald wie möglich hier ergänzt. Sollten darüber hinaus Unklarheiten bestehen, steht Ihnen das Programmteam gerne zur Verfügung.

Aufbau und Struktur der Konsortien

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Anträge

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Thematische Ausrichtung

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Sonstiges

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  • Entsprechend der Richtlinien können keine Geldmittel an nicht-österreichische Hochschulen fließen. Zur unterstützenden fachlichen Beratung der Doktorandinnen und Doktoranden können aber auch Personen von nicht-österreichischen Hochschulen bei der Betreuung zusätzlich zu den Haupt-/Co-Betreuenden mitwirken. Darüber hinaus könnten beispielsweise Forschungskooperationen mit nicht-österreichischen Hochschulen bestehen oder Kooperationen bei der Durchführung von (Lehr-)Veranstaltungen.

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