Krankenversicherung: Gesundheitskasse (ÖGK)
Studierendenversicherung durch die Österreichische Gesundheitskasse
Jene Stipendiat/innen, die als ordentliche Studierende an einer österreichischen Universität, Kunst-Universität oder Fachhochschule inskribiert sind, sowie Besucher/innen der Vorstudienlehrgänge können bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine Krankenversicherung abschließen.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung nötig:
- Anmeldeformular erhältlich bei der Gesundheitskasse bzw. hier
- Studienbestätigung
- Studienbuchblatt
- Meldebestätigung
- Stipendienzuerkennung des OeAD
- nur für außerordentliche Studierende mit Vorstudienlehrgang: zusätzlich Kursbesuchsbestätigung vom Vorstudienlehrgang und Zulassungsbescheid der Universität
Wichtige Hinweise
Der Versicherungsschutz beginnt einen Tag nach der Antragstellung.
Behandlungskosten für Krankheiten, welche vor Beginn der Versicherung aufgetreten sind, werden nicht abgedeckt. Auskünfte über den Leistungsumfang der Versicherung geben die Zweigstellen der Österreichischen Gesundheitskasse. Kontaktdaten und Information zu der Gesundheitskasse erhalten Sie in Ihrem Regionalbüro.
Bitte bezahlen Sie den monatlichen Beitrag von 69,13 Euro [Stand Jänner 2024] rechtzeitig und regelmäßig, da sonst der Versicherungsschutz erlischt.
Sobald Sie eine Studierendenselbstversicherung abgeschlossen haben, zeigen Sie Ihr Anmeldeformular unaufgefordert einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter Ihres Regionalbüros. Präsentieren Sie bitte jeden Monat oder zumindest jeden zweiten Monat die monatliche Zahlungsbestätigung in Ihrem Regionalbüro!
Im Wintersemester (bis spätestens 31. Dezember) jeden Jahres ist eine gültige Studienbestätigung an die Gesundsheitskasse zu schicken.
Ehepartner/innen und Kinder können mitversichert werden.
Sie können kostenlos solche öffentlichen Ärztinnen und Ärzte konsultieren, welche einen Vertrag mit der Gesundheitskasse haben.
Die "e-card"
Die e-card ist eine Chip-Karte, auf deren Vorderseite Ihr Name, Ihr Titel, Ihre Sozialversicherungsnummer, die Kartenfolgenummer und Ihr Foto aufgedruckt sind. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die in allen EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz gilt. Somit ist kein zusätzlicher "Urlaubskrankenschein" für diese Länder erforderlich. (Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer der EKVK!) Auch wenn auf der EKVK keine persönlichen Daten vermerkt sind, ist trotzdem ein Versicherungsschutz in allen EU/EWR Staaten gegeben. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte rechtzeitig die Zweigstelle der Gesundheitskasse vor Ihrer Auslandsreise, um sich eine "Ersatzbescheinigung" ausstellen zu lassen.
Die e-card wird Ihnen automatisch und kostenlos per Post zugesandt. Sie ist in Österreich grundsätzlich unbegrenzt gültig. Pro Kalenderjahr müssen 13,35 Euro [Stand Jänner 2024] Service-Entgelt entrichtet werden. Die Karte muss bei jedem/jeder Vertragsarzt/-ärztin, den/die Sie für das jeweilige Quartal ausgewählt haben, vorgelegt werden. Sollte Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin Sie an eine/n Spezialisten/in verweisen, wird ein Überweisungsschein ausgestellt, den Sie diesem/dieser gemeinsam mit Ihrer e-card vorlegen müssen.
Bei Verlust oder Diebstahl:
Bitte melden Sie diesen so rasch wie möglich bei der Gesundheitskasse oder bei der e-card Serviceline (Tel: +43 050 124 33 11 – österreichweit zum Ortstarif).
Kündigung
Am Ende des Aufenthaltes muss die Versicherung vor Ablauf Ihres letzten Monats in Österreich gekündigt werden. Die Abmeldung hat entweder persönlich oder schriftlich zu erfolgen. Teilen Sie dazu bitte Ihre Versicherungsnummer sowie die Beitragskontonummer mit und legen eine Kopie der Meldebestätigung vom Meldeservice des Magistratischen Bezirksamtes über die erfolgte Abmeldung bei. Bewahren Sie das An- bzw. Abmeldeformular der Versicherung gut auf. Bei einer neuerlichen Anmeldung muss die vorhergegangene Abmeldung bei der Gesundheitskasse nachgewiesen werden können.