Vertragsbedingungen
Das Stipendium dient ausschließlich dazu, das in der Zuerkennung angeführte Studien-bzw. Forschungsvorhaben an der jeweiligen österreichischen Gastinstitution durchzuführen. Weder das Vorhaben noch die Gastinstitution dürfen von Ihnen eigenmächtig geändert werden. Nur in Ausnahmefällen kann nach Bewilligung des zuständigen Programme Officers, der akademischen Betreuungsperson und der das Stipendium finanzierenden Stelle einer Änderung zugestimmt werden. Die allgemeinen Richtlinien haben Sie bereits mit der Stipendienzuerkennung erhalten. Sie finden diese noch einmal hier.
Stipendienhöhe
Die Stipendienhöhe entnehmen Sie Ihrer Stipendienzuerkennung. Von der monatlichen Stipendienrate müssen die Unterkunft, die Versicherung und eventuell auch Studiengebühren bezahlt werden.
Beschäftigung
Eine Erwerbstätigkeit während Ihres Stipendiums ist prinzipiell nicht möglich. Als einzige Ausnahme ist eine geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigung im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen gestattet, sofern diese aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig sind. Die Tätigkeit muss aber andere Aufgaben als die durch das Stipendium geförderten wissenschaftlichen Arbeiten (wie im Antrag beschrieben) beinhalten.
Beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall all ihre Einkünfte (inkl. Stipendium) versteuern müssen.
Stipendiatinnen und Stipendiaten in folgenden Förderprogrammen können zusätzlich generelle geringfügige Beschäftigungen (im Jahr 2025: bis zu EUR 551,10 brutto) ausüben:
- Ernst Mach-Stipendium - Ukraine
- OeAD Sonderstipendien (Einzelvereinbarungen mit Universitäten)
- IASP (Indonesia-Austria Scholarship Programme)
- SHER Fellowship Programme
- Technology Grants - Universität Klagenfurt: Das bezahlte Praktikum ist im Rahmen des Studiums vorgesehen. Andere Beschäftigungsformen als bezahlte Praktika können aufgenommen werden, wenn der OeAD und die Universität Klagenfurt vorab informiert wurden.
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, die nicht zu diesen Ausnahmen zählt, wird die Auszahlung Ihres Stipendiums sofort eingestellt. Eine illegale Beschäftigung kann auch fremdenrechtliche Konsequenzen haben: Sie können aus Österreich ausgewiesen werden und ein Aufenthaltsverbot für Österreich erhalten.
Stipendienabbruch
Wenn Sie Ihr Stipendium vorzeitig abbrechen, informieren Sie bitte sofort unter Angabe von Gründen Ihr zuständiges Regionalbüro. Bitte informieren Sie auch Ihre akademische Betreuungsperson.
Stipendienaberkennung
Eine Aberkennung des Stipendiums bedeutet, dass die Zahlungen entweder eingestellt werden oder dass Sie das gesamte Stipendium an die OeAD-GmbH zurückzahlen müssen. Ihr Stipendium kann aus den folgenden Gründen aberkannt werden:
- Nichteinhalten der Stipendienbedingungen: Wenn Sie die Bedingungen für Ihr Stipendium nicht erfüllen oder falsche Angaben machen, wird die Zahlung Ihres Stipendiums eingestellt.
- Missachtung der österreichischen Rechtsvorschriften.
- Fehlende Leistungen: Wenn Ihre wissenschaftlichen Leistungen oder Ihre Sprachkenntnisse, die für die Verwirklichung des Forschungsvorhabens benötigt werden, nicht ausreichen bzw. kein Fortschritt in Ihrem Forschungsvorhaben festzustellen ist, müssen wir Ihr Stipendium einstellen.
Achtung: Neben Ihrem OeAD-Stipendium dürfen Sie für diesen Zeitraum kein anderes Stipendium in Österreich erhalten. Wenn Sie eine andere finanzielle Förderung erhalten, müssen Sie den OeAD sofort informieren. Falls Sie dies nicht tun, wird die Zahlung Ihres OeAD-Stipendiums eingestellt.