Das Stipendium dient ausschließlich dazu, das in der Zuerkennung angeführte Studien-bzw. Forschungsvorhaben an der jeweiligen österreichischen Gastinstitution durchzuführen. Weder das Vorhaben noch die Gastinstitution dürfen von Ihnen eigenmächtig geändert werden. Nur in Ausnahmefällen kann nach Bewilligung des zuständigen Programme Officers, der akademischen Betreuungsperson und der das Stipendium finanzierenden Stelle einer Änderung zugestimmt werden. Die allgemeinen Richtlinien haben Sie bereits mit der Stipendienzuerkennung erhalten. Sie finden diese noch einmal hier.
Stipendienhöhe
Die Stipendienhöhe entnehmen Sie Ihrer Stipendienzuerkennung. Von der monatlichen Stipendienrate müssen die Unterkunft, die Versicherung und eventuell auch Studiengebühren bezahlt werden.
Reisekosten
Sie erhalten zusätzlich zu Ihrem Stipendium keine Reisekostenerstattung, außer es ist in Ihrer Stipendienzuerkennung ausdrücklich angeführt. Wurde Ihnen ein Reisekostenzuschuss bewilligt, dann müssen Sie nach der Ankunft in Österreich Ihrem zuständigen Regionalbüro die originalen Reisebelege vorlegen. Wenn Sie die Belege nicht vorlegen, haben Sie keinen Anspruch auf den Reisekostenzuschuss. Informationen zur Reisekostenabrechnung finden Sie in dem E-Mail Ihrer Zuerkennung.
Bei einer Reisekostenpauschale sind keine Reisebelege vorzulegen.
Siehe auch: FAQs zur Refundierung von Reisekosten
Bitte verwenden Sie die Vorlage und füllen diese vollständig aus. Zudem finden Sie hier Beispiele zum Ausfüllen: