Stand der Vereinbarkeiten mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Wenn Artikel der Website auf Social-Media-Plattformen geteilt werden, kann es sein, dass geteilte Bilder, die in den Meta-Daten für die Nutzung auf Social-Media Plattformen angeboten werden, nicht über Alternativtexte verfügen. Es gibt nicht zu allen Videos, Podcasts und iframes eine textliche Alternative. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderung zu berücksichtigen.
Ad „Reflow“: Auf der Seite bildungssystem.at kann es sein, dass horizontal gescrollt werden muss für eine Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmoptionen.
Grants.at-Formular: Beim Verlassen des Textfeldes (mit Inhalt) per Screenreader wird erneut die Lade-Animation gestartet und danach der Fokus zurück auf das Textfeld gesetzt. Somit kommt der User nicht mehr vom Textfeld weiter. Es gibt keine Status Meldung, wenn im Formular ausgewählte Daten aufgrund einer weiteren Auswahl in einem anderen Feld, automatisch angepasst werden. Die Reihenfolge der Elemente stimmt nicht mit der visuellen Reihenfolge überein. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderungen zu berücksichtigen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist derzeit nicht möglich, für diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.
Unsere Podcasts zeigen keine Untertitel an. Für ältere Podcasts, die von der Richtlinien (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, sind derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Podcasts haben, wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Podcastfolgen in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. Dezember 2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt von der Web-Redaktion am 29. Oktober 2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf diesen Websites werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Websites behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an website@oead.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website oead.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Informationen zu Formularen umgesetzt mit Spitzenform
Für bestimmte Projekteinreichungen verwenden wir Formulare umgesetzt mit Spitzenform. Diese Formulare erfüllen die Minimalforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.