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Abwesenheit am Studien- bzw. Forschungsort

Jede Abwesenheit vom Studien- bzw. Forschungsort, die länger als eine Woche dauert (zu Studien- bzw. Forschungszwecken oder aus privaten Gründen), ist von Ihrer akademischen Betreuungsperson schriftlich zu genehmigen und Ihrem zuständigen Regionalbüro vor der geplanten Abwesenheit zu melden. Dies gilt auch während den vorlesungsfreien Zeiten.

Bei einer länger als 14 Tage dauernden Abwesenheit, wird Ihr zuständiger Programme Officer der OeAD-GmbH informiert und ggf. wird die Stipendienrate verringert.

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