Vor der Abreise
Achtung: Die Informationen auf dieser Seite gelten ausschließlich für OeAD Scholars.
Personen, die kein Stipendium des OeAD erhalten, finden ausführliche Informationen hier.
Bitte bereiten Sie sich rechtzeitig auf Ihre Abreise vor. Denken Sie an folgende Dinge:
Einige Zeit vor dem Ende Ihres Stipendienaufenthaltes erhalten Sie eine E-Mail Ihres Regionalbüros. Darin sind die nötigen Schritte vor dem Abschluss Ihres Stipendienaufenthaltes genau beschrieben.
Wir werden Sie bitten, einen kurzen, wissenschaftlichen Bericht (mindestens 2.500 bis maximal 6.000 Zeichen ohne Leerzeichen) zu Ihren Studien-/Forschungsaktivitäten während Ihres Aufenthaltes abzugeben, welcher von Ihnen und Ihrer wissenschaftlichen Betreuung unterschrieben werden muss. Bitte beachten Sie, dass der wissenschaftliche Abschlussbericht bzw. die nötigen Abschlussdokumente in unserem Online-Portal STIP-Online hochgeladen werden.
Die folgenden Leitfragen können zur Orientierung beim Verfassen Ihres Berichtes dienen:
- Was konkret haben Sie in Österreich im Rahmen des Stipendienaufenthaltes erarbeitet bzw. welche Arbeitsschritte haben Sie durchgeführt (Lehrveranstaltungen, Archiv- oder Laborarbeiten, Interviews, Publikationen, …)?
- Haben Sie Ihre angestrebten Studien- bzw. Forschungsziele erreicht und gab es beim Erreichen dieser Ziele besondere Herausforderungen?
- Sind Sie mit der Wahl der Zielinstitution und des Studien-/Forschungsortes zufrieden?
Im Fall eines gesamten Studiums in Österreich geben Sie bitte eine Kurzfassung Ihrer wissenschaftlichen Abschlussarbeit an.
Enthält der Abschlussbericht nicht genügend aussagekräftige Informationen zu Ihren wissenschaftlichen Aktivitäten während des Stipendiums, ist zu kurz oder nicht unterschrieben, wird dieser abgelehnt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer einmaligen Korrektur innerhalb der nächsten 14 Kalendertage. Bei Verletzung der Berichtspflicht wird die letzte Stipendienrate einbehalten und es liegt ein Rückforderungsgrund vor.
Den Registrierungslink zu unserem Online-Portal erhalten Sie per E-Mail vor Stipendienbeginn. Bei Problemen beim Login schreiben Sie uns bitte an stiponline-support@oead.at.
Bei Rückfragen zu den notwendigen Schritten wenden Sie sich bitte an Ihr Regionalbüro. Fragen für nach Ihrem Aufenthalt können Sie an alumni@oead.at richten.
Die Auszahlung der letzten Stipendienrate erfolgt:
- ab dem 5. des letzten Stipendienmonats, wenn das Stipendium bis zum 15. des Monats läuft
- ab dem 16. des letzten Stipendienmonats, wenn das Stipendium bis zum Monatsende läuft
Die Auszahlung erfolgt nur nach Vorlage eines Abschlussberichtes. Der wissenschaftliche Abschlussbericht muss von Ihrer akademischen Betreuungsperson unterschrieben sein.
Der OeAD empfiehlt die Abschlussurkunde Ihres Studiums in Österreich beglaubigen und in Ihre Landessprache übersetzen zu lassen.
Sie finden Informationen zu Beglaubigungen (Beglaubigungsfreiheit, Apostille, volle diplomatische Beglaubigung) von Dokumenten in Österreich und im Ausland hier. Bitte beachten Sie auch die Regelungen Ihres Heimatlandes. Nähere Informationen finden Sie auf der Website Ihrer Botschaft in Österreich.
Achtung: Das Beglaubigen von Urkunden ist mit (zum Teil hohen) Kosten verbunden. Ob eine Beglaubigung für Ihr Heimatland notwendig ist, können Sie über Ihre Botschaft in Österreich oder über das zuständige Ministerium in Ihrem Heimatland erfahren.
Vor Ihrer Abreise melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.
Folgende Frist gilt:
Drei Tage vor bis drei Tage nach Unterkunftsaufgabe.
Zur Abmeldung benötigen Sie
• einen ausgefüllten Meldezettel („Abmeldung“),
• Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und
• Ihre Geburtsurkunde.
Die Adresse der zuständigen Meldebehörde finden Sie auf der Website Ihres zuständigen Regionalbüros.
Versicherung für OeAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten
Die vom OeAD vermittelte (private) Kranken- und Unfallversicherung wird nur für die Dauer Ihres Stipendiums abgeschlossen und endet somit automatisch. Falls Sie jedoch früher abreisen oder das Stipendium stornieren, wird die Abmeldung von Ihrem zuständigen Regionalbüro durchgeführt. Bitte informieren Sie Ihr zuständiges Regionalbüro umgehend, wenn Sie vor dem geplanten Stipendienende abreisen!
Selbstversicherung der ÖGK
Falls Sie während Ihres Aufenthaltes über die Österreichische Gesundheitskasse versichert sind, ist eine Abmeldung der staatlichen Krankenversicherung (ÖGK) vor Abreise unbedingt erforderlich. Dafür sind das ausgefüllte Abmeldeformular und die Abmeldebestätigung vom Meldeamt an die ÖGK zu übermitteln.
Bitte vergessen Sie nicht, vor Ihrer Abreise Ihr österreichisches Bankkonto zu schließen (sofern Sie ein Konto während Ihres Aufenthaltes vor Ort eröffnet haben).