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Einreisebestimmungen

Achtung: Die Informationen auf dieser Seite gelten ausschließlich für Stipendiatinnen und Stipendiaten des OeAD! Personen, welche kein Stipendium vom OeAD erhalten, finden ausführliche Informationen hier.

Bitte lesen Sie sich diese Seite genau durch. Bei weiteren fremdenrechtlichen Fragen steht Ihnen Ihr zuständiges Regionalbüro gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Stipendienzuerkennung.

In folgenden Ländern kann die Dokumentenüberprüfung durch Vertrauensanwälte der Botschaft durchgeführt werden. Das Ermittlungsergebnis wird dann an die Konsularbeamten übermittelt.

  • Nigeria und Staaten im Amtsbereich (ÖB Abuja)
  • Pakistan, Afghanistan (ÖB Islamabad)
  • Usbekistan (ÖB Moskau)

 

Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit und ggf. die geplante Dauer Ihres Aufenthaltes aus:

Drittstaaten: Aufenthalte bis sechs Monate

Drittstaaten: Aufenthalte über sechs Monate

EU/EWR/Schweiz

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