App-Entwicklerinnen und Entwickler
Entwicklerinnen bzw. Entwickler von Lern-Apps können diese aktiv zur Zertifizierung einreichen, indem sie die sechs Zulassungskriterien überprüfen und bei der Einreichung bestätigen, dass ihre App diese erfüllt.
Wenn eine Lern-App von Anwenderinnen oder Anwendern für die Zertifizierung empfohlen wird, nimmt das Lern-Apps Team nach formaler Prüfung Kontakt zu den App-Entwicklerinnen und Entwickler auf, um diese zur Einreichung einzuladen. Die Entscheidung, ob die App tatsächlich zur Zertifizierung eingereicht wird oder nicht, bleibt immer bei den App-Entwicklerinnen und Entwicklern.
Einreichung einer Lern-App zur Zertifizierung
Die Einreichung durch die App-Entwicklerinnen bzw. Entwickler erfolgt digital und standardisiert.
Einreichungen für das Zertifizierungsverfahren 2024/25 für App-Entwicklerinnen bzw. Entwickler und App-Anbieterinnen bzw. Anbieter waren vom 1.09. bis 30.09.2024 über diese Seite möglich. Die nächste Einreichfrist wird im September 2025 sein.
Lern-Apps können entweder als iOS bzw. Android-Version oder als Web-Applikation eingereicht werden. Für den Fall, dass sich das Lern-App-Angebot aus App Store bzw. Play Store und der Webanwendung nicht unterscheidet, können beide Versionen eingereicht und gegebenenfalls zertifiziert werden.
Im Online-Einreichformular werden Angaben zur Lern-App und Kontaktinformationen übermittelt. Der/die App-Entwickler/in bzw. App-Anbieter/in bestätigt das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (KO-Kriterien) und akzeptiert mit dem Abschicken der App-Einreichung die DSGVO Gütesiegelwerbervereinbarung mit dem BMBWF. DSGVO Gütesiegelwerbervereinbarung (PDF)
Mit der darauf folgenden Zulassung zum Zertifizierungsverfahren beginnt der Zertifizierungsprozess, bei dem erfahrene Pädagoginnen und Pädagogen die Lern-App mit ihren Schülerinnen und Schülern erproben und evaluieren.
Das Zertifizierungsverfahren an sich ist für die App-Entwicklerinnen bzw. Entwickler kostenfrei. Anfallende Lizenz- und andere Kosten für die Evaluierung und das laufende Schuljahr sind von App-Entwicklerinnen und Entwicklern zu tragen.
App-Entwicklerinnen bzw. Entwickler können entscheiden, ob beispielsweise bei Freemium-Angeboten die Basisversion oder die kostenpflichtige Premium-Version eingereicht wird. Zertifiziert wird nur die eingereichte Version.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen (Nicht-)Zuständigkeit können leider keine Apps für den Unterrichtsgegenstand Religion zum Zertifizierungsverfahren zugelassen werden.
Die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip. Wenn die Zahl der Einreichungen die zur Verfügung stehenden Evaluations-Ressourcen übersteigt, ist ein zweites Reihungskriterium die Zahl der Einreichungen je Unterrichtsgegenstand. Außerdem ist die Zahl der Einreichungen je App-Entwicklerin oder App-Entwickler auf drei Lern-Apps bzw. Kurse/Fächer je Zertifizierungsdurchgang beschränkt. Apps, die aus Kapazitätsgründen nicht zum Zertifizierungsverfahren zugelassen werden, bekommen einen Wartelistenplatz und werden beim darauffolgenden Aufruf priorisiert gereiht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an lernapps@oead.at.