
Zertifizierungsverfahren
Wie läuft das Zertifizierungsverfahren von Lern-Apps ab?
Das Zertifizierungsverfahren läuft standardisiert (siehe auch Ablaufschema) in mehreren Schritten über einen Zeitraum von mehreren Monaten ab:
1. Einreichung einer Lern-App zum Zertifizierungsverfahren oder Empfehlung für die Zertifizierung
App-Anbieterinnen und Anbieter reichen eine Lern-App über ein Online-Formular für das Zertifizierungsverfahren ein. Dem vorgelagert kann die Empfehlung einer Lern-App für die Zertifizierung durch Lehrende, Lernende, Erziehungsberechtigte und andere an Lern-Apps Interessierte über ein Empfehlungsformular sein. In dem Fall wird die App-Anbieterin bzw. der App-Anbieter nach formaler Prüfung zur Einreichung eingeladen und kann entscheiden, ob die App eingereicht wird oder nicht. Für die Einreichung muss die App-Entwicklerin bzw. der App-Entwickler das Vorliegen der sechs Zulassungsvoraussetzungen (KO-Kriterien) überprüfen und deren Erfüllung bestätigen. Nach der Einreichung wird der Link zu einem App-Stammdatenblatt zugeschickt, das von den App-Anbieterinnen und Anbietern vollständig auszufüllen ist. Nach dessen formaler Prüfung erfolgt die Zulassung zum Verfahren durch das Team Lern-Apps.
Im Fall von Lern-Apps mit verschiedenen, abgegrenzten Inhalten wie Kursen oder Fächern beschränkt sich das Verfahren auf den eingereichten Kurs oder das eingereichte Fach.
2. Evaluierung der Lern-App durch drei Evaluatorinnen bzw. Evaluatoren
Nach dem Ende der Einreichfrist werden für die zum Verfahren zugelassenen Lern-Apps je drei Evaluatorinnen bzw. Evaluatoren ausgewählt und zugewiesen. Diese verwenden die App, die im Fall von kostenpflichtigen Lern-Apps kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, in einem Zeitraum von zwei bis zwölf Wochen gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern begleitend zum Unterricht. Im Anschluss daran bewerten sie die Lern-App anhand eines Kriterienrasters. Die Kriterien sind in vier Kategorien unterteilt (pädagogisch-didaktische Kriterien, Funktionalität und mediale Gestaltung, Lernendenorientierung und Rolle der Lehrperson) und liefern eine Kombination aus quantitativen und qualitativen Evaluationsergebnissen. Zusätzlich wird von den Schülerinnen bzw. Schülern ein kurzes Feedback zur Verwendung der Lern-App eingeholt, das als deskriptive Information in die Gesamtbewertung einfließt.
3. Ausstellung des Zertifikats
Führt die Evaluation zu einem positiven Gesamtergebnis, wird ein Zertifikat ausgestellt, andernfalls nicht. In beiden Fällen bekommen die App-Anbieterinnen bzw. Anbieter einen Evaluationsbericht mit der Darstellung der Ergebnisse. Mit der Ausstellung des Zertifikats wird das Vorliegen der geforderten Qualitätskriterien und die positive Evaluation der Lern-App durch Lehrende nach der Verwendung mit und durch Lernende bestätigt. Die Gültigkeit des Zertifikats endet nach zwei Jahren, eine Rezertifizierung ist beliebig oft möglich.
Das Zertifikat
Das Zertifikat bestätigt das Vorliegen der geforderten Qualitätskriterien und die positive Evaluation der Lern-App durch mindestens drei Lehrende nach der Verwendung im oder begleitend zum Unterricht mit Schülerinnen und Schülern. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Mit dem gültigen Zertifikat unmittelbar verbunden ist die Berechtigung, das Gütesiegel Lern-Apps des Bundesministeriums für Bildung zu führen. Die Lern-Apps mit Gütesiegel werden auf der Gütesiegel-Lern-Apps Website www.guetesiegel-lernapps.at dargestellt. Zertifizierte kostenpflichtige Lern-Apps können nach Prüfung des Bundeskanzleramts von Lehrenden bzw. Schulen im Rahmen der Schulbuchaktion als Unterrichtsmittel eigener Wahl (UeW) angeschafft werden. Die Informationen dazu sind auf den jeweiligen App-Darstellungsseiten zu finden.
Rezertifizierung
App-Anbieterinnen bzw. Anbieter können die zertifizierte Lern-App frühestens ein halbes Jahr vor Ablauf des Zertifikats über ein Online-Formular zur Rezertifizierung einreichen. Die Rezertifizierung erfolgt durch ein verkürztes Evaluationsverfahren und ist wieder zwei Jahre gültig. Lern-Apps können beliebig oft rezertifiziert werden.