Die Bezahlung und Befreiung wird von der Buchhaltungsagentur (BHAG) abgewickelt. Die BHAG kontaktiert Sie über die von Ihnen angegebene E-Mail bzw. Postadresse, wenn noch weitere Informationen für Ihren Antrag auf Befreiung benötigt werden. Außerdem informiert Sie die BHAG, wenn ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde. Der OeAD ist in die Bearbeitung der Anträge nicht involviert und kann daher auch keine Auskunft dazu geben.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag auf Befreiung haben oder den Status Ihrer Bezahlung wissen möchten, wenden Sie sich daher bitte ausschließlich schriftlich, mit Angabe Ihrer Geschäftsnummer oder Zahlungsreferenz an schuelerlaptops@bhag.gv.at.
Sollten Sie Ergänzungen zu Ihrem Antrag haben, verwenden Sie bitte ebenfalls das digitale Befreiungsformular https://prs.digitaleslernen.gv.at/
Eine Hilfestellung und die AVBs in 12 verschiedenen Sprachen sind im Downloadbereich unserer Homepage Unterseite Bezahlung & Befreiung zu finden.
Information: Bitte beachten Sie das Veröffentlichungsdatum der Newsbeiträge. Informationen können sich laufend ändern, Newsbeiträge werden jedoch nicht aktualisiert. Bitte prüfen Sie https://digitaleslernen.oead.at/news auf aktuelle Informationen.