Ab 28.Februar: Externe Personen im Unterricht!
Mit dem aktuellen Erlass des Bildungsministeriums gilt ab 28. Februar in weiten Teilen ein regulärer Schulbetrieb.
Neu ist u.a. dass auch externe Personen wie Künstler/innen, Wissenschaftler/innen sowie andere Expertinnen und Experten wieder im Rahmen des Unterrichts mit Schülerinnen und Schülern zusammen arbeiten können. "Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder Personen sowie die Kooperation mit solchen Personen oder Einrichtungen sind wieder möglich. Es gilt die 3-G-Regel“, heißt es dazu im Erlass.
Wir freuen uns sehr, dass wieder Projekte mit außerschulischen Partner/innen ermöglicht werden und laden alle Lehrer/innen und Kulturschaffende ein, ihre Projekte und Workshops bei der Initiative "Kultur:Bildung" kurzfristig einzureichen.
Informationen und Einreichungen unter www.oead.at/kulturbildung
Aktuelle Infos und Erlässe zu "Sichere Schule" unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html
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