Weltweit
Das Marietta Blau-Stipendium bietet exzellenten Doktoratsstudierenden die Möglichkeit, einen Forschungsaufenthalt von 6 bis 12 Monaten im Ausland zu verbringen. Der Fokus liegt auf der inhaltlichen Optimierung der Dissertation, Zielgruppe ist der wissenschaftliche Nachwuchs. Am 11. Jänner findet ein Webinar zur Antragstellung statt. Nächster Einreichtermin 1.2.2021.
Zentral-/Osteuropa
Die Stipendien der Aktionen – bilaterale Hochschulkooperationen mit der Slowakei, Tschechien und Ungarn – bieten Studierenden und Forschenden österreichischer Universitäten Forschungsaufenthalte in den Nachbarländern. Mehrere Einreichtermine pro Jahr, abhängig von der jeweiligen Aktion.
Das zentraleuropäische Universitätennetzwerk CEEPUS ermöglicht Studien- und Forschungsaufenthalte an Mitgliedsuniversitäten in den Partnerländern. Einreichung über die CEEPUS-Website, nächster Einreichtermin 15.06.2021.
Asien
Aufenthalte in Taiwan ermöglichen die Stipendien für einen wissenschaftlichen Aufenthalt an taiwanesischen Hochschulen (Diplom- bzw. Masterstudierende) und die Stipendien für einen wissenschaftlichen Aufenthalt an taiwanesischen Hochschulen (Doktoratsstudierende, Lehrende, Wissenschafterinnen bzw. Wissenschafter). Nächster Einreichtermin 01.03.2021.
Ganzes Studienprogramm
Das Doktoratsstipendium für das Europäische Hochschulinstitut (EHI/EUI) fördert die Absolvierung eines Doktoratsstudiums in den vier Abteilungen des EHI: Geschichte und Kulturgeschichte, Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaft), Rechtswissenschaften (LL.M. Programme werden nicht gefördert), sowie Politik- und Sozialwissenschaften. Nächster Einreichtermin 31.01.2021.
Das Andrássy Stipendium des BMBWF unterstützt die Absolvierung eines ein- bzw. zweijährigen Masterstudiums (first oder second Master) an der deutschsprachigen Andrássy Universität in Budapest (AUB) im Sinne einer Ergänzung des in Österreich absolvierten Bachelor- bzw. Masterstudiums. Nächster Einreichtermin 15.05.2021.
Information zu Covid 19: die Antragstellung ist derzeit nicht durch die Pandemie eingeschränkt, etwaige Reisebeschränkungen sollten aber bei der Planung des Aufenthaltes berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die Vergabe und eine etwaige Verschiebung der Stipendienaufenthalte obliegt dem Fördergeber.