Titel „Meister“ und „Meisterin“ ab sofort in Dokumente eintragbar

26. August 2020 VergleichbarkeitBerufsbildung
Eine Frau und zwei Männer mit Baustellenhüten diskutieren einen Bauplan.
Personen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, können den Titel Meister oder Meisterin seit 21. August 2020 in öffentliche Urkunden eintragen lassen.

Der hohe Stellenwert der beruflich-praktischen Ausbildung soll dadurch betont werden, Meisterleistungen sollen sichtbar gemacht werden.

Die Meisterqualifikation ist im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) dem Niveau VI, gleichwertig einem Bachelor-Abschluss oder der Ingenieur-Qualifikation, zugeordnet.

Zur Website der Nationalen Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich