Der hohe Stellenwert der beruflich-praktischen Ausbildung soll dadurch betont werden, Meisterleistungen sollen sichtbar gemacht werden.
Die Meisterqualifikation ist im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) dem Niveau VI, gleichwertig einem Bachelor-Abschluss oder der Ingenieur-Qualifikation, zugeordnet.
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