Einreichfrist (zweistufiges Verfahren):
Erstvorschläge: 21. April 2020, 17 Uhr
Vollanträge: 24. September 2020, 17 Uhr
Mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/38/2019 sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens der Behörden auf höchster institutioneller Ebene in den förderfähigen Ländern, um die Verbesserung der Systeme und die Innovation in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung zu fördern,
- Verbesserung der Erhebung und Analyse wesentlicher Daten, um die erfolgreiche Umsetzung innovativer Maßnahmen zu gewährleisten,
- Förderung der Übertragbarkeit und Skalierbarkeit innovativer Maßnahmen
Folgende Themen sind vorrangig:
Los 1:
- Digitale Bildung und Kompetenzen
- Lehre und Lehrkräfte
Los 2:
- Finanzierungsmechanismen für die berufliche Weiterbildung und Umschulung, einschließlich ähnlicher Regelungen wie die Individuellen Lernkonten
- Strategien und Verfahren zur Unterstützung der Validierung des nicht formalen und informellen Lernens, darunter auch durch die Bereitstellung wirksamer Orientierungshilfen
Die Partnerschaft muss sich aus mindestens vier Einrichtungen zusammensetzen, die drei verschiedene Programmländer vertreten, darunter mindestens drei Behörden (Ministerien oder vergleichbare Einrichtungen) und mindestens eine Forschungseinrichtung.
Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 28. Februar 2021 beginnen. Die Projektdauer muss zwischen 24 und 36 Monaten betragen.
Insgesamt stehen für die Kofinanzierung von Projekten 14 Mio. Euro zur Verfügung, davon 12 Mio. Euro für Los 1 und 2 Mio. Euro für Los 2. Der finanzielle Beitrag der EU ist auf höchstens 75 Prozent der gesamten förderfähigen Projektkosten beschränkt. Die Finanzhilfe für ein Projekt beläuft sich auf höchstens 2 Mio. Euro.
Alle Informationen zur Aufforderung EACEA/38/2019 sind auf folgender Website verfügbar: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de