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Goldener Pokal als Preis bei der Verleihung des Europa-Staatspreis 2018
© Jürgen Gabriel Europa-Staatspreis 2018

Europa-Staatspreis 2018: Bis 15. August einreichen!

Der mit 10.000 Euro dotierte Preis zeichnet außerordentliches Engagement von Bürger/innen sowie Organisationen zur Förderung des Europabewusstseins und Europaverständnisses aus.
3 min lesen · 12. Juli 2018

Mit diesem Preis werden Initiativen, Projekte oder Publikationen ausgezeichnet, die zur europäischen Integration, Verständigung in Europa und zur Stärkung des Europabewusstseins beitragen. Der auf eine Initiative des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) zurückgehende Europa-Staatspreis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Wozu dient er?

Gerade in der aktuell sehr fordernden Zeit für Europa ist es wichtig, politische Herausforderungen in Europa gemeinsam zu diskutieren, die Chancen eines gemeinsamen Europas klar aufzuzeigen und eine ehrliche Auseinander- setzung mit europäischen Themen zu ermöglichen. Der Europa-Staatspreis holt Personen und Projekte vor den Vorhang, die genau das umsetzen. Der Preis ist eine wichtige Anerkennung für die vielen Initiativen, die zum Verständnis der EU und zum Zusammenhalt in Europa beitragen.

Was kann prämiert werden?

Eingereicht werden können Initiativen, Projekte, Publikationen bzw. Medienprodukte, die zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der europäischen Integration, zur Verständigung in Europa und zur Stärkung des Europabewusstseins beitragen konnten. Sie sollten eine aktive Auseinandersetzung mit den vielfältigen Aspekten der europäischen Integration fördern sowie einen Mehrwert für die öffentliche Auseinandersetzung mit der Europäischen Union aufweisen. Die eingereichten Initiativen müssen einen Österreich- Bezug aufweisen, zum Zeitpunkt der Bewerbung/ Nominierung angelaufen und vor dem 15. August 2018 abgeschlossen worden sein. Einreichungen müssen grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Teilnahmeberechtigte mit Wohnsitz in anderen EU-Staaten können Projektunterlagen jedoch auch in englischer oder französischer Sprache einreichen. Projekte, die bereits in der Vergangenheit für einen Europa- Staatspreis eingereicht wurden, können neuerlich eingereicht werden, sofern sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen und das Projekt seither erneut durchge - führt oder weiterentwickelt wurde.

Wer kann einreichen?

InteressentInnen können sich selbst nominieren, Projekte können aber auch von Dritten nominiert werden. Ausgezeichnet werden Träger zivilgesellschaftlicher Projekte und Initiativen auf lokaler, regionaler oder europäischer Ebene sowie AutorInnen von Publikationen oder Medienprodukten (Print, Internet, TV, Radio). Anwärter für den Preis sind österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsland sowie UnionsbürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich, weiters Institutionen und Organisationen, die in Österreich ihren Sitz haben.

Wie wird die Preisträgerin bzw. der Preisträger ermittelt?

Die Bewertung der eingereichten Beiträge erfolgt durch eine Fachjury. Entscheidende Kriterien für die Auswahl der Preisträgerin / des Preisträgers sind insbesondere die Wirk-samkeit des Projekts, auch mit Blick auf das Erreichen neuer Zielgruppen, die Nachhaltigkeit und Kreativität sowie die Frage, wie sehr das Projekt dazu beiträgt, weitere Personen zur Auseinandersetzung mit Europa und eigenständigem Engagement für Europa zu bewegen.

Wann endet die Ausschreibung und wann erfolgt die Prämierung?

Bewerbungen bzw. Nominierungen können bis 15. August 2018, 23:59 Uhr online über die BMEIA-Website eingereicht werden. Die Verleihung des Europa-Staatspreises 2018 erfolgt durch Außenministerin Karin Kneissl.

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