Ernst Mach-Stipendium – UKRAINE: Bewerbung um Verlängerung bis 7. April 2024 möglich

15. Februar 2024 HochschuleStipendium
Das Sonderstipendienprogramm „Ernst Mach Ukraine“ wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) um ein weiteres Jahr verlängert.

Aktuelle Stipendiaten und Stipendiatinnen können sich bis 7. April 2024 um eine Verlängerung bewerben. Neubewerbungen sind nicht möglich. 

Seit Sommersemester 2022 werden mit dem Stipendienprogramm Ukrainerinnen und Ukrainer dabei unterstützt, ein Studium in Österreich aufzunehmen, fortzuführen und abzuschließen. Zuletzt waren die Stipendien bis 29. Februar 2024 befristet. Aktuelle Stipendiatinnen und Stipendiaten können sich, sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, um eine Verlängerung von maximal 10 Monaten bis 28. Februar 2025 bewerben. Die Verlängerung erfolgt analog zu der von der EU-Kommission beschlossenen Verlängerung des Vertriebenenstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer bis Anfang März 2025. 

Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Bewerbung finden sich HIER

Studiengebührenbefreiung für das Sommersemester 2024 

Darüber hinaus sind alle ukrainischen Studierenden für ein weiteres Semester von den Studiengebühren an öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (PH) befreit. Die entsprechende Ausnahmeregelung in der Studienbeitragsverordnung wurde erneut verlängert.