Landarztstipendium Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert seit dem Studienjahr 2022/23 Studierende, welche nach Abschluss der Ausbildung als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin in einer Bedarfsregion des Landes Niederösterreich tätig sein werden. Pro Studienjahr werden mindestens 10 Studierende des Studiums der Humanmedizin gefördert, welche sich zumindest im dritten Studienjahr befinden und einen positiven Studienerfolg nachweisen können. Sie werden während des Studiums finanziell unterstützt, wenn sie sich nach Abschluss der Ausbildung für 60 Monate zu einer Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin in einer Bedarfsregion des Landes Niederösterreich verpflichten. 

Zielgruppe: Studierende der Humanmedizin an einer österreichischen Universität welche sich zumindest im dritten Studienjahr befinden und einen positiven Studienerfolg nachweisen können

Herkunftsland: Österreich (Hauptwohnsitz in Österreich und Zulassung zum Studium der Humanmedizin an einer österreichischen Universität)

Dauer: für die Dauer des Studiums (jedoch max. 48 Monate), jährliche Verlängerung

Fördergeber: OeAD GmbH im Auftrag und aus Mitteln des Landes Niederösterreich

Einreichtermin: 10.09.2023

Bedingung: Bereitschaft, die Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit als Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin für mindestens 60 Monate im Bundesland Niederösterreich einzugehen

Ausschreibung und Link zum Onlineformular 


FAQs - Landarztstipendium Niederösterreich

Diese FAQs basieren zum überwiegenden Teil auf den Rückfragen von InteressentInnen bzw. StipendiatInnen und wurden vom OeAD in Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich erstellt.

Datum letzte Änderung/Ergänzung: 10.01.2024

1. Allgemeines zum Call

Wird es einen weiteren Call geben?

Der Call für das Studienjahr 2023/24 wird am 15.6.2023 geöffnet.

Wann startet das Stipendium und wie lange kann es bezogen werden?

Das Stipendium wird für das Studienjahr 2023/24 ab Oktober 2023 vergeben und kann bis zum Ende des Studiums bzw. max. bis zu 48 Monaten gewährt werden. Die erste Stipendienzuerkennung wird für 12 Monate gewährt, die erste Rate wird ab Oktober 2023 ausbezahlt. Nach Vorlage eines Studienerfolges gemäß § 20 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305/1992 idgF wird das Stipendium bis zum Ende des Medizinstudiums verlängert. Hierzu müssen Sie am Ende des Studienjahrs einen Verlängerungsantrag stellen.

Ich studiere an einer privaten Universität in Österreich Humanmedizin. Kann ich ein Stipendium beantragen?

Ja. Das Stipendium ist für öffentliche und private Universitäten im Bereich Humanmedizin geöffnet. Aktuell wird jedoch eine Bewerbung für Studierende, die an der Sigmund Freud-Privatuniversität den Bachelorstudiengang Humanmedizin absolvieren, auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinie nicht empfohlen, da derzeit aufgrund des Widerrufs der Akkreditierung ein Umstieg in das Masterstudium der SFU und damit der für die spätere Einlösung der Verpflichtung notwendige, erfolgreiche Studienabschluss nicht ausreichend gewährleistet ist.  

2. Formale Kriterien

Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich keine österreichische Staatsbürgerschaft habe?

Ja. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für den Bezug des Stipendiums, allerdings müssen Sie an einer österreichischen Universität studieren und den Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich nicht in Österreich studiere?

Nein. Um für das Stipendium antragsberechtigt zu sein, müssen Sie an einer österreichischen Universität studieren.

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich die SIP 2-Prüfung noch nicht absolviert habe bzw. wenn ich den der SIP 2-Prüfung entsprechenden Studienfortschritt in meinem Bachelorstudium noch nicht nachweisen kann?

Interessent/innen, die die SIP 2 bzw. entsprechende Prüfungen spätestens bis einschließlich 31.08.2023 [gilt für Call 2023/24] ablegen, können sich bewerben. Ob an diese ein Stipendium tatsächlich vergeben werden kann, hängt von der Anzahl der eingereichten Anträge ab. In jedem Fall werden diese Ansuchen nur dann für ein Stipendium in der Auswahlkommission diskutiert, wenn noch Stipendienplätze verfügbar sind. Das Prüfungsergebnis der SIP 2 ist sofort bei Erhalt dem OeAD bis einschließlich 31.08.2023 zu übermitteln. Ergebnisse, die nach diesem Zeitpunkt übermittelt werden, können nicht mehr akzeptiert werden.

Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich in Österreich studiere, aber keinen Hauptwohnsitz in Österreich habe?

Nein. Um für das Stipendium antragsberechtigt zu sein, müssen Sie einen Hauptwohnsitz lt. Meldezettel in Österreich haben.

Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn ich zwar nicht in Österreich studiere, aber die postpromotionelle Ausbildung in Niederösterreich absolviere und in Niederösterreich als Ärztin bzw. Arzt in einer Bedarfsregion des Landes arbeiten möchte?

Nein. Um für das Stipendium antragsberechtigt zu sein, müssen Sie an einer österreichischen Universität studieren. Dies gilt auch, wenn Sie in Niederösterreich Ihre weitere Ausbildung machen und/oder in Niederösterreich als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin arbeiten möchten.

3. Studium der Humanmedizin

Ich würde gerne für ein bis maximal zwei Semester während des Studiums im Rahmen eines Mobilitätsprogramms ins Ausland gehen (z.B. über Erasmus). Ist das möglich?

Ein Auslandssemester oder -jahr im Rahmen eines Mobilitätsprogramms während des Studiums ist kein Problem. Zu beachten ist, dass das Studium gewissenhaft betrieben wird, ein entsprechender Studienerfolg nachgewiesen werden kann und das Studium nach der Rückkehr an der österreichischen Universität fortgesetzt wird.

Bezüglich KPJ Plätze: Gibt es seitens der niederösterreichische Landesgesundheitsagentur Unterstützung bzw. garantierte Plätze? Wie ist hier das Vorgehen und der Bewerbungsprozess?

Niederösterreichweit stehen ausreichend KPJ-Plätze zur Verfügung. Je nach Maßgabe freier Kapazitäten kann ein Tertial an einem Klinikum bzw. an einer Abteilung der Wahl absolviert werden. Studierende der MUW und KL können bis zu 2 Jahre im Voraus in der KPJ-Datenbank (https://kpj.praktikumdb.at/) eine Anfrage für die gewünschten Plätze stellen. Studierende aller anderen Universitäten müssen hierfür per Mail mit der jeweiligen Ansprechperson im Klinikum (https://kpj.praktikumdb.at/– Reiter „Kontakte“) Kontakt aufnehmen.

4. Postpromotionelle Ausbildung

Innerhalb welcher Frist muss ich die postpromotionelle Ausbildung BEGINNEN?

Die Aufnahme der postpromotionellen Ausbildung hat ehestmöglich, längstens jedoch innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin zu erfolgen.

In welchem Zeitraum muss ich die postpromotionelle Ausbildung ABSCHLIESSEN?

Die postpromotionelle Ausbildung (Basisausbildung gemäß Ärztinnen-/Ärzte- Ausbildungsordnung 2015 - ÄAO 2015, sowie Ausbildung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin) muss in Österreich begonnen, zügig durchgeführt und mit der Prüfung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin abgeschlossen werden, wobei die Gesamtausbildungszeit die in der ÄAO 2015 festgelegte Mindestausbildungszeit um längstens ein Jahr überschreiten darf.

Wie gestaltet sich die Bewerbung für die postpromotionelle Ausbildung zur/zum Allgemeinmediziner/in? Werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Bewerbung gesondert berücksichtigt?

© Landesgesundheitsagentur Niederösterreich

Fördernehmer/innen werden nach Abschluss der universitären Ausbildung Ausbildungsplätze in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken reserviert, um die postpromotionelle Ausbildung zum/zur Allgemeinmediziner/in  durchzuführen und abschließen zu können. Dazu ist eine Onlinebewerbung über eine eigene Stelle notwendig: karriere.noe-lga.at/landarzt

Über den nebenstehenden QR-Code ist diese Stelle bequem erreichbar.

Nachfolgende Bewerbungsunterlagen sind notwendig:

  • Bewerbungsschreiben und die für Sie in Betracht kommenden NÖ Kliniken
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Relevante Ausbildungsnachweise

Infolge der Bewerbung erfolgt unverzüglich eine persönliche Kontaktaufnahme durch die Personalservice GmbH und in weiterer Folge durch die Direktionen und Personalstellen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken, um das weitere Prozedere zu klären.

Was passiert, wenn ich keine Ausbildungsstelle in der Nähe meines aktuellen Lebensmittelpunktes finde? Wird von mir verlangt, dass ich in eine andere Region Niederösterreichs übersiedle, wenn es dort einen Ausbildungsplatz gibt

Es wird versucht, für die Stipendiat/innen einen Ausbildungsplatz im bevorzugten Klinikum zu finden, eine frühzeitige Kontaktaufnahme bzw. Bewerbung ist notwendig. Für Bedienstete, welche nicht in der Nähe ihres Arbeitsplatzes leben, gibt es an vielen Standorten die Möglichkeit, eine Dienstwohnung zu mieten.

Was passiert, wenn ich Schwierigkeiten habe, einen Ausbildungsplatz zu finden und ich meine Ausbildung nicht rechtzeitig beginnen kann?

Unverschuldete Verzögerung kann berücksichtigt werden. Berücksichtigt wird auch die Frage der Zumutbarkeit, ob z.B. ein Ausbildungsplatz in einer anderen Region angenommen werden könnte. Eine Verzögerung muss rechtzeitig gemeldet werden.

Ist die Basisausbildung Teil der postpromotionellen Ausbildung?

Ja.

Kürzlich gab das Gesundheitsministerium bekannt, die Ausbildungsdauer zum/zur Allgemeinmediziner/in auf 5 Jahre anzuheben. Wie wirkt sich die neue Einigung bezüglich der Mindestausbildungszeit auf meinen Vertrag bzw. die Verpflichtungen aus?

Es macht keinen Unterschied wie lange die Ausbildung dauert, die Verpflichtung beginnt erst nach Abschluss der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin.

Was bedeutet die vorläufige bedingte Aufnahmezusage für das KPJ oder die Ausbildung genau?

Die bedingte Aufnahmezusage ist die Zusage, dass nach der Beendigung des Studiums die Ausbildung in einem Klinikum der NÖ LGA so schnell wie möglich begonnen werden darf.

Kann man vorab Wünsche stellen in welchen Spitälern man die allgemeinmedizinische Ausbildung in NÖ tätigen will und falls ja, welche Vorlaufzeit würde dies benötigen?

Ja, man kann Wünsche vorab mitteilen. Es wird versucht, für die StipendiatInnen einen Ausbildungsplatz im bevorzugten Klinikum zu finden, eine frühzeitige Kontaktaufnahme bzw. Bewerbung (6 Monate vor Studienende) ist notwendig.

Kann ich mich für die Basisausbildung anmelden, bevor ich OSCEII hinter mir habe?

Ja, das ist möglich.

5. Bedarfsregion

Was ist unter „Bedarfsregion“ zu verstehen?

Unter Bedarfsregion sind jene Regionen Niederösterreichs zu verstehen, in welchen nach Abschluss der postpromotionellen Ausbildung der jeweiligen Fördernehmer/innen eine Stelle als Allgemeinmediziner/in durch die Landesgesundheitsagentur oder andere Stellen (z. B. die ÖGK) ausgeschrieben ist. Dies umfasst Stellen als Kassenvertragsärztin oder Kassenvertragsarzt oder Stellen in einem NÖ Universitäts- oder Landesklinikum.

6. Ärztliche Tätigkeit

In welchem Zeitraum nach Abschluss meiner postpromotionellen Ausbildung bin ich verpflichtet, eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen?

StipendiatInnen verpflichten sich dazu, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der postpromotionellen Ausbildung zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin eine ärztliche Tätigkeit als Kassenvertragsärztin oder Kassenvertragsarzt oder in einem NÖ Universitäts- oder Landesklinikum aufzunehmen.

Erfolgt eine "Zuteilung der offenen Stellen" nach absolvierter Ausbildung an die StipendiatInnen oder kann man sich auf freie Stellen in Niederösterreich bewerben? Wie erfolgt die Auswahl/Zuteilung?

Die Bewerbung erfolgt online über das Karrierecenter der NÖ LGA. Vorgeschriebene Kliniken gibt es für die Stipendiat/innen keine, die bevorzugten Klinken können bei der Bewerbung angegeben werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bzw. Bewerbung ist notwendig.

Ist neben der ärztlichen Tätigkeit auch eine Tätigkeit als Wahlarzt möglich?

Nein, das ist nicht möglich.

Wie lange muss ich meine ärztliche Tätigkeit ausüben, wenn ich das Stipendium weniger als 48 Monate beziehe?

Der Verpflichtungszeitraum bleibt immer gleich (60 Monate), unabhängig von der Stipendiendauer.

Muss die ärztliche Tätigkeit fünf Jahre am Stück ausgeübt werden? Oder können diese fünf Jahre etwa zum Zweck der Kinderbetreuung unterbrochen werden?

Im Rahmen einer Anstellung bei der LGA ist eine Unterbrechung für die Zeit einer Karenz zur Kinderbetreuung jedenfalls möglich.

7. Weitere Stipendien und steuerliche Verpflichtungen

Ist der Bezug weiterer Stipendien zulässig? Wenn nicht oder nur teilweise: was sind die genauen Kriterien?

Das ist im Einzelfall zu entscheiden und hängt von der Art und dem Zweck des Stipendiums ab. Bitte geben Sie Details zu etwaigen weiteren Stipendien im Antrag unter „zusätzliche Angaben“ an, damit die Möglichkeit des Bezugs gegebenenfalls mit dem Land Niederösterreich geklärt werden kann.

Beispiel: Bei Stipendien zur Abdeckung der Studiengebühren, wie z.B. bei der Karl-Landsteiner Privatuniversität (KL Sozialstipendium) ist ein Doppelbezug möglich.

In jedem Fall ist eine etwaige Versteuerungspflicht beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung selbst prüfen zu lassen.

Welche steuerlichen Verpflichtungen muss ich beachten, wenn ich das Stipendium beziehe?

Beim Bezug weiterer Förderungen (z.B. Studienbeihilfe) oder Leistungen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit kann eine Pflicht zur Versteuerung bzw. eine Versicherungspflicht entstehen, welcher die Fördernehmerin oder der Fördernehmer nachzukommen hat.

Die nicht verbindliche Einschätzung des OeAD dazu ist: Stipendien gelten gemäß Einkommensteuergesetz als Einkommen aus selbständiger Arbeit. Bis zu einer bestimmten Grenze sind sie steuerfrei. Die Einkommen aus mehreren Stipendien werden auf Basis des Kalenderjahrs zusammengerechnet und daraus die darauf anfallende Einkommenssteuer ermittelt. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder eine Steuerberatung. Beachten Sie bitte auch die Einhaltung bestehender Einkommensgrenzen, etwa für den Bezug der Studienbeihilfe.

Fällt das Stipendium in das Jahreseinkommen?

Die nicht verbindliche Einschätzung des OeAD ist: Stipendien gelten gemäß Einkommensteuergesetz als Einkommen aus selbständiger Arbeit. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder eine Steuerberatung.

8. Weiteres Vorgehen nach der Bewerbung

Wie ist der Ablauf des Bewerbungsverfahrens nach Einreichung des Antrags?

Sobald Sie die Bewerbung online eingereicht haben, erhalten Sie eine automatische Empfangsbestätigung.

Die BewerberInnen werden voraussichtlich im Oktober 2023 über das finale Ergebnis des mehrstufigen Auswahlprozesses informiert. Die ausgewählten StipendiatInnen werden eingeladen, einen Vertrag mit dem OeAD abzuschließen. Dieser beinhaltet Verpflichtungen der Stipendiatin/des Stipendiaten betreffend das Studium der Humanmedizin (z.B. Nachweis des Studienerfolgs), die postpromotionelle Ausbildung und die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (z.B. Fristen zur Aufnahme, Dauer). Eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung empfangener Geldzuwendungen direkt an das Land Niederösterreich ist ebenfalls vertraglich geregelt.

9. Rückzahlungsverpflichtung

Gibt es Ausnahmen von der Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Zahlungen an das Land NÖ?

Ja. In berücksichtigungswürdigen Fällen insbesondere bei überraschend eingetretenen, nicht selbst verursachten oder bewusst herbeigeführten, belastenden persönlichen Umständen, wie beispielsweise Arbeitsunfähigkeit durch Invalidität oder schwerer Krankheit aber auch Umstände wie beispielsweise Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, bestehende Unterhaltsverpflichtungen oder unverschuldeter Notstand, kann die Rückzahlungsverpflichtung in Abstimmung mit dem Land NÖ, gemildert oder ganz davon abgesehen werden. In besonderen Einzelfällen können weitere Ausnahmen zugelassen werden. Rückzahlungsforderungen erfolgen direkt durch das Land NÖ.

Wer trifft die Entscheidung wann „berücksichtigungswürdige Fälle“ vorliegen und kann man gegen die Entscheidung berufen?

Eine Berufung ist nicht möglich. Die Entscheidung über Nachsicht aus berücksichtigungswürdigen Gründen trifft das Land Niederösterreich.

Kann eine Rückzahlung auch in Raten erfolgen?

Im Anlassfall und aus berücksichtigungswürdigen Gründen ist das Land Niederösterreich für eine individuelle Lösung gesprächsbereit.

Werden im Falle einer Rückzahlung Zinsen fällig?

Nein, es fallen keine Zinsen an.

Falls sich meine Zukunftspläne wider Erwarten ändern sollten, gibt es eine Möglichkeit aus dem Fördervertrag auszusteigen? Gibt es eine bestimmte Kündigungsfrist?

Sollten Sie aus dem Vertrag aussteigen wollen, geben Sie dem OeAD bitte ehestmöglich Bescheid damit wir mit dem Land Niederösterreich Kontakt aufnehmen können. Der Vertrag sieht vor, dass bereits überwiesene Stipendienzahlungen direkt an das Land Niederösterreich zurückgezahlt werden müssen. Zinsen werden dabei nicht fällig. Es gibt keine bestimmte Kündigungsfrist.

Welche Konsequenzen (Strafen, rechtliche Konsequenzen) gibt es, wenn ich die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht einhalte?

Sollten Sie die vertraglich vereinbarten Pflichten nicht oder nicht vollständig erfüllen, entscheidet das Land Niederösterreich, ob es zu einer Rückzahlung kommt (in voller Höhe bzw. teilweise). Es wird darauf hingewiesen, dass wissentlich unrichtige Angaben eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können.

10. Auszahlung und Verlängerung des Stipendiums / Studienerfolgsnachweis

Warum erhalte ich das Stipendium nur für 12 Monate, obwohl ich im Antrag angegeben habe, dass ich für mein Studium noch länger brauche?

Das Stipendium wird in einem ersten Schritt für 12 Monate (bzw. kürzer, wenn Sie im Studium schon weiter fortgeschritten sind) zuerkannt. Danach können Sie jährlich einen Verlängerungsantrag stellen. Das Stipendium wird bei entsprechendem Studienerfolg und nach Vorlage der Fortsetzungsmeldung des Studiums verlängert (für die Dauer des Studiums, jedoch für max. 42 Monate insgesamt).

Auf welche Weise wird der Verlängerungsantrag für das Stipendium beantragt?

Sie erhalten von uns ein E-Mail mit einem Formular, das Sie ausfüllen und mit dem Studienerfolgsnachweis an uns retournieren. Wenn der Studienerfolg (gemäß § 20 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305/1992 idgF) ausreichend ist, wird das Stipendium verlängert.

Wie soll der Nachweis von Fortsetzungsmeldung und dem Studienerfolg erfolgen?

Die Inskriptionsbestätigung für das nächste Semester muss per E-Mail an die zuständige Kontaktperson des OeAD geschickt werden.

Was ist unter Abgabe des Abschlussberichts gemeint?

Entsprechend den OeAD-internen Abläufen müssen alle Personen, die ein Stipendium erhalten, einen kurzen Bericht abgeben. Beim Landarztstipendium Niederösterreich ist das das Abschlusszeugnis des Medizinstudiums und ein kurzer Bericht. 

Wie wird ein positiver Studienerfolg definiert?

Der Studienerfolg wird gemäß den Bestimmungen in § 20 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305/1992 idgF gemessen.

Kann ich davon ausgehen, dass mein Stipendium bei einem positiven Studienerfolg verlängert wird?

Ja. Bei Vorlage eines positiven Studienerfolgs und der Fortsetzungsmeldung des Studiums wird das Stipendium in der Regel (bis zum angegebenen Ende Ihres Studiums, insgesamt max. 48 Monate Laufzeit) verlängert.

Was passiert, wenn sich mein Studienabschluss verzögert? Bekomme ich für die Zeit, die ich länger als geplant brauche, trotzdem das Stipendium?

Bei Verlängerungen des Stipendiums über den geplanten Abschluss hinaus ist eine zeitgerechte Information nötig. Eine Verlängerungsmöglichkeit wird dann im Einzelfall ggf. nach Rücksprache mit dem Land Niederösterreich geklärt.

Wann bekomme ich meine monatliche Stipendienrate ausbezahlt?

Die Stipendien werden jeweils am letzten Werktag des Vormonats vom OeAD angewiesen, sodass Sie am ersten Werktag des Monats die Mittel auf Ihrem Konto haben.

11. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Bei dem Punkt "Verarbeitung personenbezogener Daten" wird erwähnt, dass es zulässig ist, dass personenbezogene Daten an Organe oder Beauftragte des Bundes, des Landes Niederösterreich sowie der Europäischen Union offengelegt oder übermittelt werden müssen

Für die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist eine Rechtsgrundlage notwendig; Zahlungen aus öffentlichen Mitteln werden durch den OeAD beispielsweise an die Transparenzdatenbank gemeldet.

12. Weitere Themen

Zu welchem Zweck wird das Stipendium gewährt, gibt es eine explizite Bestimmung, wofür es verwendet werden darf?

Aus dem Gesamtzusammenhang der Stipendienausschreibung und des Vertrages geht eindeutig hervor, dass das Stipendium zur Absolvierung des Medizinstudiums gewährt wird.

Handelt es sich beim "Landarztstipendium Niederösterreich" und beim "Stipendium der ÖGK für Medizinstudierende" um dieselbe Sache?

Nein, das Stipendium der ÖGK für Medizinstudierende wird von der ÖGK finanziert, das Landarztstipendium Niederösterreich vom Land Niederösterreich. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Bewerbungsvoraussetzungen und Verpflichtungen.