Landarztstipendium Niederösterreich
Das Land Niederösterreich fördert seit dem Studienjahr 2022/23 Studierende, welche nach Abschluss der Ausbildung als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin in einer Angebotsregion des Landes Niederösterreich tätig sein werden. Pro Studienjahr werden bis zu 10 Studierende des Studiums der Humanmedizin gefördert, welche sich zumindest im dritten Studienjahr befinden und einen positiven Studienerfolg nachweisen können. Sie werden während des Studiums finanziell unterstützt, wenn sie sich nach Abschluss der Ausbildung für 60 Monate zu einer Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin in einer Angebotsregion des Landes Niederösterreich verpflichten.
Zielgruppe: Studierende der Humanmedizin an einer österreichischen Universität welche sich zumindest im dritten Studienjahr befinden und einen positiven Studienerfolg nachweisen können
Herkunftsland: Österreich (Hauptwohnsitz in Österreich und Zulassung zum Studium der Humanmedizin an einer österreichischen Universität)
Dauer: für die Dauer des Studiums (jedoch max. 48 Monate), jährliche Verlängerung
Fördergeber: OeAD GmbH im Auftrag und aus Mitteln des Landes Niederösterreich
Einreichtermin: 1 pro Jahr
Bedingung: Bereitschaft, die Verpflichtung zur ärztlichen Tätigkeit als Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin für mindestens 60 Monate im Bundesland Niederösterreich einzugehen
Ausschreibung und Link zum Onlineformular
1. Was wird gefördert?
Gefördert wird die Ausbildung von Studierenden des Studiums der Humanmedizin an einer österreichischen Universität.
2. Wer wird gefördert?
Förderungswürdig ist, wer sich zumindest im 3. Studienjahr befindet, einen positiven Studienerfolg nachweisen kann und sich verpflichtet
- innerhalb eines Jahres nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Humanmedizin die Absolvierung der postpromotionellen Ausbildung (Basisausbildung und Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin) im Bundesland Niederösterreich zu beginnen, durchzuführen und mit der Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin abzuschließen, wobei die Gesamtausbildungszeit der postpromotionellen Ausbildung die festgelegte Mindestausbildungszeit um längstens ein Jahr überschreiten darf und
- innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin eine ärztliche Tätigkeit in einer Angebotsregion des Bundeslandes Niederösterreich als Kassenvertragsärztin/Kassenvertragsarzt oder in einem NÖ Universitäts- oder Landesklinikum aufzunehmen sowie
- die ärztliche Tätigkeit als Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin mindestens 60 Monate im Bundesland Niederösterreich aufrecht zu erhalten.
3. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt pro Studierenden pro Jahr € 11.076 und wird monatlich ausbezahlt (entspricht € 923,00 pro Monat).
4. Wie lange kann ich diese Förderung beziehen?
Diese Förderung kann solange bezogen werden, wie ein entsprechender günstiger Studienerfolg nachgewiesen wird und wird auf maximal 48 Monate gewährt.
5. Wer wickelt die Förderung ab?
Das Land NÖ hat eine Kooperationsvereinbarung mit der OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, abgeschlossen. Die OeAD-GmbH wird sämtliche vertraglichen Leistungen mit den FördernehmerInnen abwickeln und ist erster Ansprechpartner für die Medizinstudierenden.
6. Wann und wo kann ich mich um das Landarztstipendium Niederösterreich bewerben?
Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2022/2023 ist am 11. September 2022 ausgelaufen. Aktuell gibt es noch keine neue Ausschreibung
Für die weiteren Studienjahre wird die Bewerbungsfrist gesondert verlautbart.
7. Was ist das Ziel der Förderung?
Ziel ist es, Medizinstudierende schon frühzeitig für eine Tätigkeit als AllgemeinmedizinerIn zu begeistern und zu gewinnen. Dazu gehört auch die Zusicherung der postpromotionellen Ausbildung in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken zum/zur AllgemeinmedizinerIn.
8. Habe ich eine Turnusplatz- bzw. Jobgarantie?
Ja! Für FördernehmerInnen werden nach Abschluss der universitären Ausbildung Ausbildungsplätze in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken reserviert, um die postpromotionelle Ausbildung zur AllgemeinmedizinerIn durchzuführen und abschließen zu können. Im Anschluss daran werden Ihnen durch die NÖ Landesgesundheitsagentur Jobangebote nach regionalen Bedarfen unterbreitet. Sie können aber auch einen Kassenvertrag annehmen, um so die sichere Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen.
9. Wann muss ich diese Förderung zurückzahlen?
Wenn Sie Ihre Verpflichtungen aus Frage 2 nicht erfüllen, muss die Förderung zurückbezahlt werden.
10. Darf ich neben dem Bezug des Landarztstipendiums Niederösterreich etwas dazuverdienen?
Das NÖ Landarztstipendium wird durch zusätzliche Einkommen nicht verringert. Bitte beachten Sie, dass beim Bezug weiterer Förderungen (z.B. Studienbeihilfe) oder Leistungen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit eine Pflicht zur Versteuerung bzw. eine Versicherungspflicht entstehen kann, welcher Sie nachzukommen haben.