Gemäß § 31 (7) Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) 2011 hat die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einmal im Jahr (jeweils am 15. Dezember) einen Tätigkeitsbericht an den Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie an den Nationalrat vorzulegen.