Das BMEIA hat eine partielle Reisewarnung für das gesamte Land ausgesprochen. Der am 20.07.2016 ursprünglich für drei Monate im ganzen Land verhängte Ausnahmezustand wurde bis zum 19.10.2017 verlängert.
Sollten sich vor diesem Hintergrund Probleme für Ihr Projekt ergeben, wenden Sie sich bitte an Ihren Projektbetreuer bzw. Ihre Projektbetreuerin in der Nationalagentur.
Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund vorzeitigen Abbruchs bzw. Nichtantretens von Auslandsaufenthalten bereits Kosten angefallen sind. Die Nationalagentur wird dann die Anwendung der Vertragsbestimmungen zu Höherer Gewalt prüfen.