FAQ - Ernst Mach-Stipendium zum Studium an einer österreichischen Fachhochschule
Achtung: diese FAQs beziehen sich auf die aktuelle Antragsrunde für das akademische Jahr 2025/26.
1) Generelle Bemerkungen
Bitte beachten Sie, dass Ihr online-Antrag von mehreren Personen gelesen wird (Fachgutachter/innen, Auswahlkommission, etc.). Wir bitten Sie daher, die einzelnen Fragen verständlich, nachvollziehbar und schlüssig zu beantworten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben vor dem Absenden des Antrages auch auf Vollständigkeit und Fehler.
Sobald Sie alle Abschnitte im Online-Formular ausgefüllt haben, empfehlen wir Ihnen eine nochmalige genaue Überprüfung Ihrer Daten.
2) Wer kann einen Antrag stellen?
Bewerben können sich Studierende, die an einer Hochschule in einem antragsberechtigten Land ein Masterstudium durchführen oder im Rahmen eines Bachelor- oder Diplomstudiums bei Stipendienantritt mindestens vier Semester erfolgreich absolviert haben. Das Höchstalter für die Bewerbung ist 35 Jahre. Bitte lesen Sie nochmals die Ausschreibung zu diesem Stipendium genau durch!
3) Kann ich alle österreichischen Universitäten als Gastuniversitäten auswählen?
Nein, Sie können sich nur für einen Aufenthalt an einer österreichischen Fachhochschule bewerben. Fachhochschulen sind spezielle österreichische Hochschulen mit einem eingeschränkten Studienangebot. Bitte folgen Sie dem Link für eine Übersicht zu österreichischen Fachhochschulen und deren Studienprogrammen: http://www.fachhochschulen.ac.at
4) Ich habe eine Aufnahmebestätigung einer österreichischen Universität. Wie weiß ich, ob ich ein Stipendium beantragen kann?
Sie können nur dann ein Stipendium beantragen, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung der Fachhochschule als Austauschstudierender bzw. als sogenannter „Free Mover“ innerhalb eines Austauschprogrammes haben. Das Ernst Mach-Stipendium zum Studium an einer österreichischen Fachhochschule ist für Austauschstudierende und Gaststudierende. Die meisten österreichischen Fachhochschulen akzeptieren nur Gaststudierende von internationalen Partneruniversitäten. Nur in seltenen Ausnahmefällen erhalten Sie als „Free Mover“ eine Bestätigung. Die Aufnahmebestätigung muss in Ihrem Online-Antrag hochgeladen werden.
5) Kann ich mit diesem Stipendium einen ganzen Bachelor oder Master in Österreich machen?
Nein, mit dem Ernst Mach Stipendium Fachhochschulen können Sie kein ganzes Bachelor- oder Masterprogramm in Österreich studieren. Das Stipendium ist für kurze Aufenthalte von Austauschstudierenden gedacht. Für weitere Informationen über Stipendien besuchen Sie unsere Datenbank www.grants.at
6) Kann ich mich bewerben, wenn ich bereits an einer Fachhochschule studiere?
Nein. Um dieses Stipendium können sich ausnahmslos Gast- bzw. Austauschstudierende bewerben. Wenn Sie als ordentlicher Studierender an einer Fachhochschule studieren, sind Sie nicht antragsberechtigt. Bezüglich alternativer Stipendienprogramme dürfen wir Sie auf www.grants.at verweisen.
7) Kann ich mich bewerben, wenn ich bereits an einer Fachhochschule als Austauschstudierende bzw. Austauschstudierender studiere?
Nein. Sie können den Aufenthalt erst nach einer erfolgreichen Stipendienzuerkennung antreten.
8) Kann ich mich um ein Stipendium bewerben, wenn ich bereits in Österreich studiere oder studiert habe?
Nein, wenn Sie sich bereits zu Studien- oder Forschungszwecken in Österreich aufhalten oder an einer österreichischen Universität eingeschrieben sind, können Sie keinen Antrag stellen.
Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.
Für die Suche nach anderen möglichen österreichischen Stipendienprogrammen empfehlen wir die Stipendiendatenbank www.grants.at
9) Kann ich mich für einen Aufenthalt vor September 2025 bewerben?
Nein, die aktuelle Antragsrunde ermöglicht nur Aufenthalte im Studienjahr 2025/26. Das Studienjahr 2025/26 beginnt in Österreich im September 2025, dies ist auch der früheste mögliche Zeitpunkt für Ihren Stipendienantritt.
10) Wird mir die OeAD-GmbH bei der Suche nach einer geeigneten Fachhochschule in Österreich behilflich sein?
Leider nein. Sie benötigen bereits für den Antrag auf ein Ernst Mach-Stipendium eine Aufnahmebestätigung als Austauschstudierende/r einer Fachhochschule. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor der Antragstellung die Fachhochschule Ihrer Wahl und fragen Sie im internationalen Büro der Fachschule an, ob Ihr Stipendienvorhaben auch unterstützt wird. Für einen Überblick aller österreichischer Fachhochschulen folgen Sie bitte dem Link: http://www.fachhochschulen.ac.at
11) Muss die bereitgestellte Vorlage für die Empfehlungsschreiben und verwendet werden?
Nein, die Vorlage ist nicht verpflichtend. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen aber unbedingt Briefkopf, Datum, Unterschrift des Ausstellers oder der Ausstellerin und Stempel haben und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
12) Können Empfehlungsschreiben auch direkt an die OeAD-GmbH geschickt werden?
Die Empfehlungsschreiben sollten von Ihnen im Online-Antrag hochgeladen werden. In Ausnahmefällen kann Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer das unterschriebene Empfehlungsschreiben direkt als Scan per E-Mail an stephan.bodinger@oead.at schicken. Da wir das Scheiben aber Ihrem Antrag hinzufügen müssen, können wir Ihren Empfehlenden gegenüber nicht die Vertraulichkeit der Schreiben garantieren. Bitte stellen Sie auch sicher, dass das Schreiben in diesem Fall vor der Einreichfrist bei uns ankommt. Wenn Empfehlungsschreiben nach der Antragsfrist bei uns ankommen, werden sie nicht akzeptiert.
13) Gibt es eine Vorlage für ein Learning Agreement?
Nein, aber in Ihrer Bewerbung bitten wir Sie, eine schriftliche Bestätigung hochzuladen, dass Ihre Prüfungen in Österreich an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden. Manche Fachhochschulen wollen ein Learning Agreement abschließen; wenn das der Fall ist, bitten Sie Ihre Zieluniversität in Österreich um eine Vorlage.
14) Müssen die Dokumente übersetzt werden?
Englischsprachige Unterlagen müssen nicht ins Deutsche übersetzt werden. Wenn Ihre Dokumente weder auf Deutsch noch Englisch sind, bitten wir Sie neben der Kopie des Originals auch eine Übersetzung dieses Dokuments in Ihrem Online-Antrag hochzuladen.
15) Müssen Dokumente in beglaubigter Übersetzung vorliegen?
Nein. Wenn Ihre Dokumente weder auf Deutsch noch auf Englisch sind, bitten wir Sie, neben der Kopie des Originals auch eine Arbeitsübersetzung dieses Dokumentes in Ihrem Online-Antrag hochzuladen. Die Übersetzung muss nicht beglaubigt werden.
16) Muss ich Dokumente beilegen, die meine Sprachkenntnisse bestätigen?
Nein, für die Antragsstellung sind keine Testzertifikate (TOEFL, etc.) vorzulegen. Bei Vorhaben, die in englischer Sprache durchgeführt werden, müssen Sie gute Kenntnisse der englischen Sprache im jeweiligen Fachgebiet haben. Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer sollte bestätigen, dass Sie Ihr Vorhaben in der jeweiligen Sprache durchführen können.
17) Wie aktuell muss das Zeugnis sein, dass ich hochlade?
Das Zeugnis muss aus dem laufenden oder dem letzten Semester sein. Wenn Sie sich im Master befinden, müssen Sie auch das Bachelor- Abschlusszeugnis und das aktuellste Sammelzeugnis hochladen.
18) Kann ich statt einem Reisepass auch die Kopie eines Personalausweises hochladen?
Es muss ein gültiger, biometrischer Reisepass hochgeladen werden. Ein Personalausweis ist nur bei EU-BürgerInnen und -Bürgern zulässig.
19) Ist eine digitale Unterschrift zulässig?
Wir müssen überprüfen ob Dokumente authentisch und korrekt sind- es sind nur originale Unterschriften oder zertifizierte digitale Unterschriften zulässig– wenn es sich um eine digitale nicht zertifizierte Unterschrift handelt, ist ein Nachweis vorzulegen, dass es sich wirklich um eine Bestätigung der betreffenden Personen /Institution handelt (Institutsstempel am Dokument). Sollte nicht feststellbar sein, dass es sich um ein offizielles Dokument handelt, wird der Antrag als formal ungültig eingestuft.
20) Warum benötige ich für dieses Stipendium Eigenmittel?
Das Stipendium deckt möglicherweise nicht alle Kosten für Ihren Stipendienaufenthalt. Neben den Kosten in Österreich können auch vor Ihrem Forschungsaufenthalt erhöhte Kosten anfallen. Bei der Berechnung der Stipendienhöhe wird sogar davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Lebenskosten in Österreich höher sind als die Stipendienrate. Daher sind Eigenmittel nötig, um diese Kosten zu decken. Bitte erkundigen Sie sich schon vorab über die voraussichtlichen Kosten. Erhöhte Kosten können sich beispielsweise ergeben für
- die verpflichtende Krankenversicherung;
- die Unterkunft;
- den Nachweis von Eigenmitteln gegenüber der österreichischen Aufenthaltsbehörde, wenn die Kosten Ihrer Unterkunft monatlich EUR 300,- übersteigt;
- die Reise zur österreichischen Vertretungsbehörde für Ihren Visumsantrag;
- die Anreise nach Österreich;
- die Anzahlung für Ihre Unterkunft.
21) Muss ich meine Eigenmittel und Kosten in Österreich nachweisen?
Eigenmittel müssen nicht bei der OeAD-GmbH nachgewiesen werden. Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes erhöhte Kosten haben (etwa für die Krankenversicherung oder eine Unterkunft, deren monatliche Kosten EUR 300,-- übersteigt), müssen Sie möglicherweise der österreichischen Aufenthaltsbehörde gegenüber nachweisen, dass Sie Eigenmittel haben.
22) Kann die Stipendienrate erhöht werden, wenn ich einen erhöhten Bedarf nachweisen kann?
Leider ist eine Erhöhung nicht möglich.
23) Kann ich Unterlagen nachreichen?
Nein. Nach Ablauf der Einreichfrist werden keine Änderungen oder Ergänzungen akzeptiert.
24) Wann soll ich den Antrag einreichen?
Die Antragsfrist für alle Anträge für das Studienjahr 2025/26 ist der 1.Februar 2025 um 23:59 (MET - mitteleuropäische Zeit) sein. Die Ergebnisse der Evaluierung aller Anträge werden bis voraussichtlich Anfang Juli 2025 per E-Mail bekanntgegeben. Bitte warten Sie nicht bis zum letzten Moment, um Ihren Online-Antrag einzureichen. Das System überprüft bei der online-Einreichung nochmals Ihre Angaben auf Vollständigkeit, dabei kann es zu Verzögerungen und Fehlermeldungen kommen. Bitte bedenken Sie, dass außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende der technische Support nicht online und daher keine Unterstützung bei offenen Fragen möglich ist.
25) Wie wird entschieden, ob ich ein Stipendium erhalte?
Ihr Antrag wird nach der Einreichfrist formal geprüft. Alle formal gültigen Anträge werden von Fachexpertinnen und -experten geprüft und bewertet. Aufgrund dieser Fachbegutachtung wählt die Auswahlkommission die besten Anträge aus und zeichnet diese mit einem Stipendium aus.
26) Wann kann ich mit einem Ergebnis rechnen?
Alle formal gültigen Anträge werden an unsere Fachgutachter/innen weitergeleitet. Die Ergebnisse dieser Fachbegutachtung werden voraussichtlich Anfang Juli 2025 veröffentlicht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Ergebnis auch erst später vorliegen kann- bitte sehen Sie in solchen Fällen von Nachfragen ab, da dies den Prozess weiter verzögern würde. Sie erhalten in jedem Fall eine Verständigung zum Ausgang des Auswahlverfahrens.
27) Wie werde ich über das Ergebnis informiert?
Sie und Ihre wissenschaftliche Betreuerin bzw. Ihr wissenschaftlicher Betreuer werden von uns per E-Mail informiert.
28) Was bedeutet es, wenn ein Antrag als unvollständig und damit als formal ungültig abgelehnt wurde?
Auch wenn alle Nachweise hochgeladen wurden, kann es sein, dass ein Antrag als unvollständig eingestuft wird, etwa wenn Angaben zum Lebenslauf fehlen oder der geplante Forschungsaufenthalt nicht ausreichend beschrieben wurde.
29) Was passiert nach der Zuerkennung? Wie reise ich nach Österreich ein?
Wenn Ihnen ein Stipendium zugesprochen wurde, erhalten Sie von uns Zuerkennungsunterlagen mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Informationen für OeAD-Stipendiat/innen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: https://oead.at/de/nach-oesterreich/scholars