Studierende und kürzlich Graduierte aus anderen europäischen Ländern können im Rahmen des Erasmus+ Programms an österreichischen Schulen ein gefördertes Praktikum absolvieren. Als Grundlage für dieses Praktikum ist ein „Learning Agreement for Traineeships“ zwischen der Entsendeeinrichtung (=ausländische Hochschule), der Aufnahmeeinrichtung (=österreichische Schule) und der Praktikantin/dem Praktikanten (=Studierende/r bzw. Absolvent/in der Hochschule) abzuschließen, in dem Inhalt (z.B. Assistenz im Fremdsprachenunterricht) und Dauer (bis zu 12 Monate) festgelegt werden.
Die Aufnahmeeinrichtung ist mit Unterzeichnung des Learning Agreements verpflichtet, eine Haftpflicht- sowie eine Unfallversicherung für die Praktikantin/den Praktikanten zu gewährleisten, sofern sie oder er nicht selbst über die genannten Versicherungen verfügt oder von der Entsendeorganisation versichert wird. Zur Gewährleistung dieser Versicherungspflicht hat das BMBWF eine Sammelversicherung abgeschlossen, die allen Praktikant/innen, die im Rahmen von Erasmus+ an österreichischen Bundesschulen tätig sind, offensteht.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die österreichische Gastschule dem BMBWF, Abteilung EU-Bildungszusammenarbeit und multilaterale Angelegenheiten, mindestens zwei Wochen vor der Einreise der Praktikantin/des Praktikanten folgende Daten der zu versichernden Person per E-Mail an erasmus@bmbwf.gv.at mitgeteilt hat:
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum,
- Tag der Einreise,
- Dauer des Aufenthalts in Österreich.