OeAD in Solidarität mit der Ukraine

Auf dieser Seite www.oead.at/ukraineinfo bündeln wir:

  • Informationen für unsere Projektträger/innen und Geförderten, ob aus Erasmus+, ESK oder Stipendienprogrammen.
  • Zudem haben wir für Lehrpersonen eine Übersicht über Unterrichtsmaterialien für den voruniversitären Unterricht zusammengestellt, um die Geschehnisse besprechen zu können.
  • Sie finden Informationen über das österreichische Bildungssystem und zu Deutschkursen.
  • Unter dem Punkt "Linksammlung" finden sich Verweise auf unterstützende Stellen wie ÖH, Caritas, AMS etc. 
  • Stipendium: Das BMBWF unterstützt mit einem Ukraine-Sonderprogramm ukrainische Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 
  • Infos über Bildungssysteme und Anerkennungen von Qualifikationen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten

Weitere Hinweise:

  • Auf der OeAD-Plattform studyinaustria.at/ukraine gibt es für Studierende und Forschende/Kunstschaffende aus der Ukraine als auch für österreichische Hochschulen folgende Infos: allgemeine Informationen zum Studium in Österreich, zur Zulassung, zu Stipendien und Deutschkursen sowie Informationen zum Ausweis für Vertriebene, zur Grundversorgung und zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen. Infos auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch.
  • Das BMBWF hat zudem die wichtigsten Fragen und Antworten  für Studierende, Forschende sowie für Hochschul- und Forschungsinstitutionen gesondert aufbereitet: www.bmbwf.gv.at/ukraine_faq 
  • Das UNHCR veröffentlicht wöchentlich unter https://reporting.unhcr.org/ukraine-situation Berichte zur aktuellen Situation in der Ukraine.

Wir sichten und aktualisieren regelmäßig die Infos! 

FAQ in Bezug auf Ukraine sowie Russland

Stand: 26.4.2022, 15:00 Uhr

UNTERBRINGUNG UND AUFENTHALT:

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UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR STUDIERENDE UND FORSCHER/INNEN AUS DER UKRAINE:

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  • Mit dem Sonderstipendienprogramm Ernst Mach-Ukraine werden ukrainische Studierende bei der Fortsetzung ihres Studiums in Österreich unterstützt. Das Stipendium richtet sich dabei sowohl an ukrainische Studierende, die bereits regulär an einer österreichischen Hochschule studieren als auch an Studierende, Wissenschaftler/innen und Forschende aus der Ukraine, die ihr Studium bzw. ihr Vorhaben hier fortsetzen möchten.

    Einreichtermin: 30.06.2023.

    Zur Ausschreibung

    Weitere Fördermöglichkeiten für Studierende und Forschende aus der Ukraine finden Sie in der Österreichischen Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung

  • Alle Universitäten haben unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen gesetzt. Auf der Website von Study in Austria haben wir die diversen Stipendienmöglichkeiten sowie die Informationsseiten der österreichischen Hochschulen zusammengestellt. Ein Folder in ukrainischer Sprache enthält einen Überblick über die österreichische Hochschullandschaft, Informationen zu Studiengängen und Stipendien. 

    Die Datenbank https://scienceforukraine.eu/ #ScienceForUkraine wird freiwillig von Studierenden und Wissenschaftler/innen aus akademischen Einrichtungen in Europa und der ganzen Welt betrieben. Ziel ist es, Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten auf universitärer, nationaler und internationaler Ebene für graduierte Studierende und Forschende, die direkt mit einer akademischen Einrichtung in der Ukraine verbunden sind, zu sammeln und zu verbreiten.

  • Die Europäische Kommission hat aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine strikte Sanktionen im Bereich der Wissenschaft und Forschung festgelegt und ja, Kooperationen, bspw. im Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, mit der Russischen Föderation suspendiert. Auszahlungen an russische Einrichtungen im Rahmen bestehender Verträge wurden gestoppt, und im EU Forschungsrahmenprogramm werden bis auf Weiteres keine neuen Projekte mit russischen Partner/innen genehmigt bzw. Verträge abgeschlossen. Darüber hinaus sind alle österreichischen Hochschulen angehalten keine Verträge und Vertragszusätze über Erasmus+ Mobilitäts- oder Kooperationsprogramme mit Partnereinrichtungen aus Russland und Belarus zu unterzeichnen. Die Entscheidungen der Europäischen Kommission werden selbstverständlich von Bundesminister Martin Polaschek im Rahmen seiner Zuständigkeit mitgetragen. BMBWF-Empfehlung dazu: Bundesminister Polaschek hat daher die österreichischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihrer Autonomie zu einer differenzierten Bewertung der Beziehungen mit der Russischen Föderation und kritischen Prüfung individueller Kontakte aufgefordert. Die Entscheidung obliegt somit den österreichischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

  • Zu dieser Frage ist der OeAD aktuell in Gesprächen mit der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie anderen Bildungsagenturen in Europa. Wir informieren, sobald es Neuigkeiten dazu gibt.

    Österreichische Hochschülerschaft: ÖH Soforthilfe Paket und Beratung für Studierende

  • Die Europäische Union hat über ihre Initiative „EURAXESS“ mit „ERA4Ukraine“, eine eigene Plattform eingerichtet, auf der europaweit alle Unterstützungsangebote für ukrainische Studierende und Forschende aufgelistet und laufend aktualisiert werden. Auch Österreich ist – über den OeAD – daran beteiligt. Sie fungiert als erste Ansprechstelle für ukrainische Studierende und Forschende in Österreich. Darüber hinaus stehen Ihnen natürlich alle anderen wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Bereich Wissenschaft und Forschung zur Verfügung, insbesondere die einzelnen Universitäten, Hochschulen sowie Forschungs- und Forschungsfördereinrichtungen.

INFOS ZUM AUSWEIS FÜR VERTRIEBENE:

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  • Ein „Ausweis für Vertriebene“ kann aufgrund der Vertriebenen-Verordnung von folgenden Personengruppen beantragt werden:

    • ukrainische Staatsangehörige und
    • international anerkannte Flüchtlinge in der Ukraine sowie
    • deren Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige ledige Kinder und sonstige enge Verwandte, die im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und von diesen abhängig (vollständig oder größtenteils) sind), die jeweils am 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben wurden aufgrund des Krieges.

    Des Weiteren können auch

    • ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Aufenthaltstitel von Österreich innehatten und der mangels Erfüllung der Voraussetzungen nicht verlängert werden kann bzw. der entzogen worden ist (ein freiwilliger Wechsel auf den Ausweis für Vertriebene ist daher nicht möglich) sowie auch
    • ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 sich aufgrund eines Visums oder visafrei in Österreich aufgehalten haben, den Ausweis für Vertriebene erhalten.

    Der Ausweis für Vertriebene gilt bis 3. März 2023 und verlängert sich automatisch bis 4. März 2024. Siehe dazu Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine.

    Sobald der Ausweis für Vertriebene ausgestellt wurde, können Leistungen der Grundversorgung in Anspruch genommen werden, sofern Hilfs- und Schutzbedürftigkeit besteht. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist seit dem 21.04.2023 ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung  mit diesem Ausweis ebenfalls zulässig.
    In Bezug auf die Grundversorgung ist zu beachten, dass maximal 110 Euro pro Monat zusätzlich verdient werden dürfen. Wird dieser Betrag überschritten, führt das zu Kürzungen der Grundversorgung bis zu deren Verlust. Selbst Spenden von mehr als 110 Euro pro Monat haben denselben Effekt.

    Der Vertriebenenstatus ist nicht vorgesehen für Personen, die:

    • vor Kurzem bereits einen österreichischen Aufenthaltsstatus für einen weiteren längeren Aufenthalt erhielten,
    • Drittstaatangehörige, die in der Ukraine bisher gearbeitet oder studiert haben, oder dort noch Asylwerber/innen waren. Diese Personen können in Österreich einen Asylantrag stellen oder eine Lösung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) suchen

    Der Vertriebenen-Ausweis ist im gesamten Schengenraum gültig und erlaubt grundsätzlich, in Verbindung mit Reisepass, für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visafrei touristisch zu reisen.

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    Informationen zu allen aufenthaltsrechtlichen Fragen finden Sie beim Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen unter https://www.migrant.at/ 

    Der OeAD hat auf https://studyinaustria.at/de/studium/informationen-fuer-studierende-und-forscher/innen-aus-der-ukraine unter dem Punkt "Informationen für Studierende und Forscher/innen, Unterpunkt: Rechtliche Informationen" Informationen zur Grundversorgung zusammengestellt und informiert dort zu den Rechten (aus dem Vetriebenen-Status und bereits mit dem Vertriebenen-Ausweis) sowie zur Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen auf Basis von AST - https://anlaufstelle-anerkennung.at/ (Koordination der Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, Frau Aleksandra Panek).