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OeAD in Solidarität mit der Ukraine

Auf dieser Seite www.oead.at/ukraineinfo bündeln wir:

  • Informationen für unsere Projektträger/innen und Geförderten, ob aus Erasmus+, ESK oder Stipendienprogrammen.
  • Zudem haben wir für Lehrpersonen eine Übersicht über Unterrichtsmaterialien für den voruniversitären Unterricht zusammengestellt, um die Geschehnisse besprechen zu können.
  • Sie finden Informationen über das österreichische Bildungssystem und zu Deutschkursen.
  • Unter dem Punkt "Linksammlung" finden sich Verweise auf unterstützende Stellen wie ÖH, Caritas, AMS etc. 
  • Stipendium: Das BMBWF unterstützt mit einem Ukraine-Sonderprogramm ukrainische Studierende. 
  • Infos über Bildungssysteme und Anerkennungen von Qualifikationen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Hinweise:

  • Auf der OeAD-Plattform studyinaustria.at/ukraine gibt es für Studierende und Forschende/Kunstschaffende aus der Ukraine als auch für österreichische Hochschulen folgende Infos: allgemeine Informationen zum Studium in Österreich, zur Zulassung, zu Stipendien und Deutschkursen sowie Informationen zum Ausweis für Vertriebene, zur Grundversorgung und zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen. Infos auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch.
  • Das BMBWF hat zudem die wichtigsten Fragen und Antworten  für Studierende, Forschende sowie für Hochschul- und Forschungsinstitutionen gesondert aufbereitet: www.bmbwf.gv.at/ukraine_faq 
  • Das UNHCR veröffentlicht wöchentlich unter https://reporting.unhcr.org/ukraine-situation Berichte zur aktuellen Situation in der Ukraine.

Wir sichten und aktualisieren regelmäßig die Infos! 

FAQ in Bezug auf Ukraine sowie Russland

Stand: 08.11.2024, 08:00 Uhr

UNTERBRINGUNG UND AUFENTHALT:

Bereits zuerkannte Stipendien können verschoben werden, müssen jedoch bis zum Ende des Sommersemesters 2023 konsumiert werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrer Projektbetreuerin bzw. Ihrem Projektbetreuer und der laut Stipendienzuerkennung zuständigen Person im OeAD auf.  

Studierenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist der Studienbeitrag für das Sommersemester 2022, das Wintersemester 2022/23, das Sommersemester 2023, das Wintersemester 2023/24 und das Sommersemester 2024, Wintersemester 2024/25 zu erlassen oder rückzuerstatten. Die ukrainische Staatsangehörigkeit ist durch eine Urkunde über die Angehörigeneigenschaft zu diesem Staat oder einen Reisepass nachzuweisen. Siehe dazu die Gesamte Rechtsvorschrift für Studienbeitragsverordnung.

Das Bundesministerium für Inneres hat unter Registrierung und Aufenthalt (bmi.gv.at) eine Übersicht zu den aktuellen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für ukrainische Staatsangehörige erstellt. Es werden hier folgende Fragen beantwortet:

  • An welcher österreichischen Botschaft bzw. an welchem österreichischen Generalkonsulat können ukrainische Staatsangehörige (Erst-)Visa beantragen (wo erforderlich)?
  • Können ukrainische Staatsangehörige ihre Visa in Österreich verlängern?
  • Können österreichische Aufenthaltstitel in Österreich verlängert werden (weil eine Rückreise derzeit nicht möglich ist)?
  • Was passiert nun, wenn der legale Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen in Österreich zu Ende gegangen ist, aber eine Ausreise/Rückkehr in die Ukraine derzeit nicht möglich ist?

Auf der genannten Seite sind auch ausführliche FAQ in deutscher und englischer Sprache abrufbar.

Erste Anlaufstelle für Unterkünfte für ukrainische Vertriebene in Österreich ist die Bundesagentur für Betreuung und Unterstützungsleistungen (BBU). Sie hat unter der Telefonnummer +43 1 2676 870 9460 eine eigene Hotline sowie einen eigenen Infopoint auf Englisch, Ukrainisch und Russisch auf ihrer Webseite eingerichtet.

Dort finden sich auch die Adressen und Kontaktdaten zu den Ankunftszentren in den einzelnen Bundesländern, die dann zu anderen, längerfristigen Unterkünften weitervermitteln.

Die BBU bzw. die jeweiligen Erstaufnahmestellen in den Bundesländern informieren auch darüber, wo und in welchem Umfang Unterkünfte von Privatpersonen und Institutionen zur Verfügung stehen, die diese Vertriebenen aus der Ukraine anbieten. Dazu zählen unter anderem auch Studierendenheime, von denen einige Heimplätze auch speziell für ukrainische Studierende zur Verfügung stellen.

Wenden Sie sich als betroffene/r ukrainische/r Studierende/r die bzw. der Unterstützung bei der Unterbringung benötigt, an die BBU oder an die jeweilige Koordinationsstelle jenes Bundeslandes, in dem Sie sich aufhalten. Das gilt auch, falls Sie selbst Unterbringungsmöglichkeiten für ukrainische Studierende, Forschende und ihre Angehörigen anbieten möchten.

Darüber hinaus kann auch die Österreichische Hochschüler/innenschaft (ÖH) Auskunft über Unterbringungsmöglichkeiten geben.

Informationen des BMI zu Unterkunft, Einreise und Aufenthalt etc.: https://www.bmi.gv.at/Ukraine.

OeAD student housing hat im Zeitraum März bis Juni 2022 35-40 Plätze für geflüchtete Personen bereitgestellt (in Graz, Leoben, Wien und anderen Universitätsstädten). Für alle Fragen steht Ihnen Anja Lörincz unter housing@oead.at zur Verfügung.

Es können Stundungen vereinbart werden. OeAD student housing bittet um direkte Kontaktaufnahme über die Self-Service-Plattform: Login - OeAD student housing 

UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR STUDIERENDE UND FORSCHER/INNEN AUS DER UKRAINE:

Mit dem Sonderstipendienprogramm Ernst Mach-Ukraine werden ukrainische Studierende beim Abschluss bzw. bei der Fortsetzung des bereits in Österreich begonnenen Studiums sowie bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums unterstützt. Weitere Informationen

Weitere Fördermöglichkeiten für Studierende und Forschende aus der Ukraine finden Sie in der Österreichischen Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung.

Alle Universitäten haben unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen gesetzt. Auf der Website von Study in Austria haben wir die diversen Stipendienmöglichkeiten sowie die Informationsseiten der österreichischen Hochschulen zusammengestellt. Ein Folder in ukrainischer Sprache enthält einen Überblick über die österreichische Hochschullandschaft, Informationen zu Studiengängen und Stipendien. 

Die Datenbank #ScienceForUkraine wird freiwillig von Studierenden und Wissenschaftler/innen aus akademischen Einrichtungen in Europa und der ganzen Welt betrieben. Ziel ist es, Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten auf universitärer, nationaler und internationaler Ebene für graduierte Studierende und Forschende, die direkt mit einer akademischen Einrichtung in der Ukraine verbunden sind, zu sammeln und zu verbreiten.

Die Europäische Kommission hat aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine strikte Sanktionen im Bereich der Wissenschaft und Forschung festgelegt und ja, Kooperationen, bspw. im Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, mit der Russischen Föderation suspendiert. Auszahlungen an russische Einrichtungen im Rahmen bestehender Verträge wurden gestoppt, und im EU Forschungsrahmenprogramm werden bis auf Weiteres keine neuen Projekte mit russischen Partner/innen genehmigt bzw. Verträge abgeschlossen. Darüber hinaus sind alle österreichischen Hochschulen angehalten keine Verträge und Vertragszusätze über Erasmus+ Mobilitäts- oder Kooperationsprogramme mit Partnereinrichtungen aus Russland und Belarus zu unterzeichnen. Die Entscheidungen der Europäischen Kommission werden selbstverständlich von Bundesminister Martin Polaschek im Rahmen seiner Zuständigkeit mitgetragen. BMBWF-Empfehlung dazu: Bundesminister Polaschek hat daher die österreichischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihrer Autonomie zu einer differenzierten Bewertung der Beziehungen mit der Russischen Föderation und kritischen Prüfung individueller Kontakte aufgefordert. Die Entscheidung obliegt somit den österreichischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Zu dieser Frage ist der OeAD aktuell in Gesprächen mit der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie anderen Bildungsagenturen in Europa. Wir informieren, sobald es Neuigkeiten dazu gibt.

Österreichische Hochschülerschaft: Fördertöpfe und Beratung für Studierende

Die Europäische Union hat über ihre Initiative „EURAXESS“ mit „ERA4Ukraine“, eine eigene Plattform eingerichtet, auf der europaweit alle Unterstützungsangebote für ukrainische Studierende und Forschende aufgelistet und laufend aktualisiert werden. Auch Österreich ist – über den OeAD – daran beteiligt. Sie fungiert als erste Ansprechstelle für ukrainische Studierende und Forschende in Österreich. Darüber hinaus stehen Ihnen natürlich alle anderen wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Bereich Wissenschaft und Forschung zur Verfügung, insbesondere die einzelnen Universitäten, Hochschulen sowie Forschungs- und Forschungsfördereinrichtungen.

INFOS ZUM AUSWEIS FÜR VERTRIEBENE:

Ein „Ausweis für Vertriebene“ kann aufgrund der Vertriebenen-Verordnung von folgenden Personengruppen beantragt werden:

  • ukrainische Staatsangehörige und
  • international anerkannte Flüchtlinge in der Ukraine sowie
  • deren Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige ledige Kinder und sonstige enge Verwandte, die im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und von diesen abhängig (vollständig oder größtenteils) sind), die jeweils am 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben wurden aufgrund des Krieges.

Des Weiteren können auch

  • ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Aufenthaltstitel von Österreich innehatten und der mangels Erfüllung der Voraussetzungen nicht verlängert werden kann bzw. der entzogen worden ist (ein freiwilliger Wechsel auf den Ausweis für Vertriebene ist daher nicht möglich) sowie auch
  • ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 sich aufgrund eines Visums oder visafrei in Österreich aufgehalten haben, den Ausweis für Vertriebene erhalten.

Der Ausweis für Vertriebene gilt bis 4. März 2026. Siehe dazu Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine.

Sobald der Ausweis für Vertriebene ausgestellt wurde, können Leistungen der Grundversorgung in Anspruch genommen werden, sofern Hilfs- und Schutzbedürftigkeit besteht. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist seit dem 21.04.2023 ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung mit diesem Ausweis ebenfalls zulässig.
In Bezug auf die Grundversorgung ist zu beachten, dass maximal 110 Euro pro Monat zusätzlich verdient werden dürfen. Wird dieser Betrag überschritten, führt das zu Kürzungen der Grundversorgung bis zu deren Verlust. Selbst Spenden von mehr als 110 Euro pro Monat haben denselben Effekt.

Der Vertriebenenstatus ist nicht vorgesehen für Personen, die:

  • vor Kurzem bereits einen österreichischen Aufenthaltsstatus für einen weiteren längeren Aufenthalt erhielten,
  • Drittstaatangehörige, die in der Ukraine bisher gearbeitet oder studiert haben, oder dort noch Asylwerber/innen waren. Diese Personen können in Österreich einen Asylantrag stellen oder eine Lösung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) suchen

Der Vertriebenen-Ausweis ist im gesamten Schengenraum gültig und erlaubt grundsätzlich, in Verbindung mit Reisepass, für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visafrei touristisch zu reisen.

Informationen zu allen aufenthaltsrechtlichen Fragen finden Sie beim Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen unter https://www.migrant.at/

Der OeAD hat auf https://studyinaustria.at/de/studium/informationen-fuer-studierende-und-forscher/innen-aus-der-ukraine unter dem Punkt "Informationen für Studierende und Forscher/innen, Unterpunkt: Rechtliche Informationen" Informationen zur Grundversorgung zusammengestellt und informiert dort zu den Rechten (aus dem Vetriebenen-Status und bereits mit dem Vertriebenen-Ausweis) sowie zur Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen auf Basis von AST - https://anlaufstelle-anerkennung.at/ (Koordination der Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, Frau Aleksandra Panek). 

Hier finden Sie Informationen zur geplanten Rot-Weiß-Rot-Karte plus für ukrainische Vertriebene:

Informationen zum Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus (bmi.gv.at)

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