CEEPUS Netzwerk-Antragsrunde 2025/26 gestartet: Einreichfrist 30.11.2024

Die CEEPUS Netzwerk-Antragsrunde für das akademische Jahr 2025/26 ist eröffnet. Diese Antragsrunde ist die erste unter dem neuen CEEPUS IV-Abkommen, das einige wichtige Änderungen mit sich bringt.

Wichtige Fristen:

  • Netzwerkantrag Einreichfrist: 30. November 2024
  • Erweiterte Frist für Dokumente (Letter of Intent und Endorsement): 15. Dezember 2024

Änderungen und Neuerungen:

  • Die Hauptinformationen müssen sowohl bei Neuanträgen als auch bei Verlängerungsanträgen neu eingetragen werden.
  • Alle PPU's (participating units) und Kontaktpersonen aus CEEPUS III bleiben registriert, müssen aber dem neuen CEEPUS IV Netzwerk hinzugefügt werden.
  • Neue Letters of Intent und Letters of Endorsement müssen für jede PPU hochgeladen werden.

Neue Anforderungen in CEEPUS IV:

  • Ein Netzwerk muss mindestens 5 PPU's aus 5 verschiedenen CEEPUS-Ländern umfassen.
  • Nur Hochschullehrende (faculty members) dürfen als Hauptkontaktperson für ein Netzwerk oder eine teilnehmende Einheit fungieren. International Relations Officers können als zusätzliche Kontaktperson mit administrativen Rechten hinzugefügt werden.
  • Neue Kategorien: Sie können sich nun auch für Netzwerktreffen und Mobilitäten für Universitätsmitarbeitende (university staff) bewerben.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter: www.ceepus.info oder https://www.ceepus.info/files/2024/guideline_NW_applicationround_25_26.pdf

Für weitere Fragen steht das österreichische National CEEPUS Office (NCO) und das CEEPUS Central Office (CCO) gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Einreichung Ihres Netzwerkantrags!

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