Wichtige Fristen:
- Netzwerkantrag Einreichfrist: 30. November 2024
- Erweiterte Frist für Dokumente (Letter of Intent und Endorsement): 15. Dezember 2024
Änderungen und Neuerungen:
- Die Hauptinformationen müssen sowohl bei Neuanträgen als auch bei Verlängerungsanträgen neu eingetragen werden.
- Alle PPU's (participating units) und Kontaktpersonen aus CEEPUS III bleiben registriert, müssen aber dem neuen CEEPUS IV Netzwerk hinzugefügt werden.
- Neue Letters of Intent und Letters of Endorsement müssen für jede PPU hochgeladen werden.
Neue Anforderungen in CEEPUS IV:
- Ein Netzwerk muss mindestens 5 PPU's aus 5 verschiedenen CEEPUS-Ländern umfassen.
- Nur Hochschullehrende (faculty members) dürfen als Hauptkontaktperson für ein Netzwerk oder eine teilnehmende Einheit fungieren. International Relations Officers können als zusätzliche Kontaktperson mit administrativen Rechten hinzugefügt werden.
- Neue Kategorien: Sie können sich nun auch für Netzwerktreffen und Mobilitäten für Universitätsmitarbeitende (university staff) bewerben.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter: www.ceepus.info oder https://www.ceepus.info/files/2024/guideline_NW_applicationround_25_26.pdf
Für weitere Fragen steht das österreichische National CEEPUS Office (NCO) und das CEEPUS Central Office (CCO) gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Einreichung Ihres Netzwerkantrags!
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