Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps

Informationen zur Teilnahme von russischen Einrichtungen an Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps

Die Europäische Kommission hat folgende Bestimmungen zur Teilnahme von russischen Einrichtungen an Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps beschlossen:

Key Action 1

  • Laufende Einzelmobilitäten, insbesondere E+ 131, 171 und VET-internationale Mobilität sowie Jugend und ESK, können fortgeführt werden.
  • Beantragte Projekte in der AR 2022 mit Mobilitäten aus Russland können genehmigt werden.

Key Action 2

Bestehende Projekte

  • Projektpartnereinrichtungen aus Russland, die zu 50% in öffentlicher Hand sind oder durch den Staat kontrolliert werden, werden aus den Projekten ausgeschlossen. Russische Bildungseinrichtungen werden von der Europäischen Kommission als öffentlich oder staatlich kontrolliert eingestuft.
  • Wenn eine Einrichtung nachweisen kann, dass sie nicht zu 50% in öffentlicher Hand oder staatlich kontrolliert ist, darf sie im Projekt bleiben.
  • Kosten nach dem 8. April, die den russischen Einrichtungen anfallen, sind nicht eligibel.
  • Die Teilnahme von russischen Einrichtungen, die privat sind, nicht staatlich kontrolliert werden und keine Bildungsaktivitäten anbieten, kann weiterhin bestehen bleiben.

Projekte der AR 2022

  • Projektpartnereinrichtungen aus Russland, die zu 50% in öffentlicher Hand sind oder durch den Staat kontrolliert werden, werden aus den Projekten ausgeschlossen. Russische Bildungseinrichtungen werden von der Europäischen Kommission als öffentlich oder staatlich kontrolliert eingestuft.
  • Wenn eine Einrichtung nachweisen kann, dass sie nicht zu 50% in öffentlicher Hand oder staatlich kontrolliert ist, darf sie im Projekt bleiben.
  • Die Teilnahme von russischen Einrichtungen, die privat sind, nicht staatlich kontrolliert werden und keine Bildungsaktivitäten anbieten, kann weiterhin bestehen bleiben.

Mögliche Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von Erasmus+ und des ESK in Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg

Laufende Erasmus+ Mobilitäts- und Kooperationsprojekte können freie, nicht genutzte Projektgelder für Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg verwenden. Dabei ist zu beachten, dass die ursprünglich gesetzten Ziele der Projekte jedenfalls erfüllt werden. Die Zusatzmaßnahmen sollen jedenfalls einen Erasmus+ bzw. ESK-Bezug aufweisen.

Betroffene können Kontakt mit den Projektbetreuer/innen beim OeAD aufnehmen.

Beispiele im Rahmen von Erasmus+ und ESK im Bereich der Mobilitätsmaßnahmen sind

  • Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können als sogenannte „Incomings“ über Erasmus+ bzw. das ESK gefördert werden. Dies gilt für alle Programmzielgruppen.
  • In der internationalen Hochschulmobilität sowie im Jugendbereich können bestehende Mobilitätspartnerschaften mit der Ukraine ausgeweitet werden.
  • „Outgoing“-Mobilitäten, insbesondere von Lehrkräften, Bildungspersonal, Jugendarbeiter/innen oder von Studierenden zu Praktikumszwecken in Nachbarregionen der Ukraine können zusätzlich mit vorhandenen Mitteln finanziert werden, um Organisationen aus allen Erasmus+ Programmbereichen und dem ESK bei der Integration von Geflüchteten zu unterstützen.

Zur Umsetzung der exemplarisch genannten weiteren Maßnahmen können insbesondere auch freie Mittel aus Erasmus+ Strategischen Partnerschaften, Schulpartnerschaften und Kooperationspartnerschaften genutzt werden.

Beispiele für weitere Unterstützungsmaßnahmen

  • Psychologische Unterstützung, Mediation und Gesprächstherapie für alle Erasmus+ und ESK Zielgruppen (sowohl für österreichische Personen, die mit Flüchtlingen aus der Ukraine zusammenarbeiten als auch zur Integration von ukrainischen Flüchtlingen ins österreichische Bildungssystem)
  • Umsetzung von Workshops zu Themen wie Demokratielernen, aktive Unionsbürgerschaft, Partizipation
  • Finanzierung von Sprachenlehrer/innen (z.B. DAF), um den geflüchteten Menschen aus der Ukraine die deutsche Sprache zu lehren
  • Erstellung neuer und Nutzung bestehender Erasmus+ Produkte zur Unterstützung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine

Nutzung von Online Plattformen

  • Nutzung des School Education Gateway als zentrale Ressource für Lehrmaterial aus der Ukraine und Materialien der Mitgliedstaaten in ukrainischer Sprache
  • EPALE bündelt unter "Adult learning and solidarity in times of crises" Ressourcen, die für geflüchtete Erwachsene hilfreich sein können
  • Online Linguistic Support: OLS Lizenzen zum Sprachenlernen für ukrainische Flüchtlinge

Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahres der Jugend

Die Förderung von Projekten mit Ukrainebezug (Kampagne, Flüchtlingsbetreuung, Sammelaktionen etc.) in der “EUer Projekt” -Initiative im Rahmen des “Europäischen Jahres der Jugend” ist vorgesehen.

Rahmenbedingungen

Vor Durchführung einzelner Maßnahmen ist mit der Projektbetreuung beim OeAD jedenfalls Rücksprache zu halten.

Der OeAD wird mit den Projekten nach Möglichkeit Verfahren vereinbaren, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Projektträger und den OeAD geringhalten.

In diesem Zusammenhang warten wir noch auf weiterführende Informationen der Europäischen Kommission, welche Anforderungen bei der Abwicklung und Abrechnung konkret erfüllt werden müssen.

Es ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen nicht aus anderen nationalen oder europäischen Mitteln unterstützt bzw. finanziert werden. Eine Doppelfinanzierung ist jedenfalls auszuschließen.

Nicht gefördert werden dürfen allgemeine Geld- oder Sachspenden aus Erasmus+ bzw. ESK Projekten an gemeinnützige Organisationen zur Unterstützung von Menschen in oder aus der Ukraine, da durch den allgemeinen Charakter der Maßnahme hier kein Erasmus+ bzw. ESK Programmbezug gegeben ist.

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