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Marietta Blau-Stipendium

Tipps und häufige Fragen zur Bewerbung

Das Marietta Blau-Stipendium fördert Forschungsaufenthalte im Ausland (6-12 Monate) innerhalb eines in Österreich absolvierten Doktorats- bzw. PhD-Studiums. Die Staatsbürgerschaft der Bewerber/innen ist dabei nicht relevant, das Studium muss aber zum großen Teil in Österreich durchgeführt werden.

Zielinstitutionen sind in erster Linie Universitäten im Ausland, es gibt aber eine Reihe anderer Optionen – Details finden Sie in der Ausschreibung. Im Rahmen des Stipendiums können mehrere Zielinstitutionen und -orte beantragt werden, diese müssen jedoch im Rahmen ein und desselben Antrags zusammengefasst sein, da das Marietta Blau-Stipendium nur einmal bezogen werden kann. 

Das Auslandsvorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits begonnen worden sein. Die Verlängerung eines bereits über einen längeren Zeitraum hinweg angetretenen Auslandsaufenthalts ist nicht förderbar.

Das Marietta Blau-Stipendium richtet sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs bzw. an Early Stage Researcher aus Österreich und fördert hochqualifizierte Doktorats-/PhD-Studierende. Ziel ist nicht nur die Förderung der Zielgruppe, sondern auch die Optimierung der Dissertation. Aus diesen Zielen des Stipendiums ergeben sich folgende Regelungen: 

  • Die Ergebnisse des Forschungsaufenthaltes sollen in die Dissertation einfließen, diese darf daher erst nach dem Auslandsaufenthalt eingereicht werden. Aufenthalte, die über das geplante Ende des Doktorats hinausgehen, werden nicht gefördert.
  • Die Relevanz der Auslandsforschung für die Dissertation muss im Antrag nachvollziehbar dargelegt werden.
  • Ein zügiger Verlauf des Studiums wird vorausgesetzt, Bewerber/innen dürfen sich höchstens im 6. Semester des Doktorats- bzw. PhD-Studiums befinden (Ausnahmeregelungen dazu finden Sie in der Ausschreibung).
  • Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; daher sollte die mit Hilfe des Doktorats angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere plausibel sein. Das Stipendium fokussiert ausdrücklich nicht auf lebensbegleitendes Lernen (keine Mid-Career Vorhaben!).

…manche Stellen auf den ersten Blick nicht wichtig erscheinen. Je nach individuellem Hintergrund können unterschiedliche Passagen besonders bedeutsam für Sie sein. Wir empfehlen Ihnen daher mit Nachdruck, die Ausschreibung Schritt für Schritt durchzulesen und sicherzustellen, dass Sie und Ihr Antrag alle Kriterien erfüllen. Der OeAD gibt keine Auskünfte über Informationen, die ohnehin in der Ausschreibung stehen.

Bitte achten Sie genau darauf, was in der Ausschreibung und im Antragsformular verlangt wird und stellen Sie sicher, dass Sie die geforderten Unterlagen und Informationen liefern. Die Anträge werden ausschließlich in eingereichter Form geprüft, nach der Einreichfrist können wir keine Dokumente oder weitergehende Informationen akzeptieren. Die Antragsdokumente dürfen keine Zweifel an der Einhaltung der Kriterien lassen. Bei Unsicherheiten können Sie sich selbstverständlich vor der Einreichfrist an uns wenden.

Unter Punkt 4 der in der Ausschreibung geforderten Unterlangen verlangen wir eine „Bescheinigung der zuständigen österreichischen Universität, aus der die Dissertationsbetreuerin bzw. der Dissertationsbetreuer und das Thema ersichtlich sind, und aus der hervorgeht, dass das Dissertationsthema angemeldet und bewilligt wurde (etwa Dissertationsvereinbarung).“

Entscheidend ist, dass der geforderte Inhalt bestätigt wird (der Titel des Dokuments spielt keine Rolle): 

  • Thema und Dissertationsbetreuung müssen klar ersichtlich sein
  • Die Bewilligung der Dissertation durch die zuständige österreichische Universität – also durch eine zentrale Stelle der Universität – muss klar ersichtlich sein

Da die Genehmigungsprozesse je nach Universität sehr unterschiedlich sein können, fordern wir kein bestimmtes Dokument, sondern Inhalte. Die Bestätigung muss durch eine zentrale Stelle der Universität, etwa Dekanat oder Doctoral Office, erfolgen. Bestätigung durch die Dissertationsbetreuende können wir hingegen nicht akzeptieren. Die Genehmigung muss für Außenstehende ohne Kenntnisse der internen Abläufe klar nachvollziehbar und ersichtlich sein. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre Bestätigung nicht nur intern die geforderten Punkte erfüllt, sondern auch für Außenstehende unmissverständlich ist.

Ein Dokument mit dem Titel „Dissertationsvereinbarung“, welches die genannten Punkte nicht erfüllt, können wir nicht akzeptieren.

Nicht alle Universitäten stellen in ihren administrativen Abläufen automatisch Dokumente aus, die unseren Anforderungen entsprechen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die an Ihrer Universität für Doktoratsstudien zuständige Stelle und bitten Sie um eine eigens für Ihre Bewerbung ausgestellte Bestätigung. Dies ist bei entsprechender Vorlaufzeit im Normalfall problemlos möglich..

Über die Ausschreibung finden Sie die Einreichfristen und den Link zur Online-Antragstellung. Das Bewerbungsformular wird meist einige Monate vor der jeweiligen Einreichfrist veröffentlicht. Bitte nehmen Sie sich für die Antragstellung genügend Zeit und nehmen Sie bei inhaltlichen Fragen zum Stipendium rechtzeitig über marietta-blau@oead.at mit uns Kontakt auf. Zu kurzfristige Anfragen vor einer Einreichfrist können möglicherweise nicht mehr beantwortet werden. 

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und ist an den zwei Einreichterminen pro Jahr jeweils bis 23:59 Uhr CET möglich. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment. Das System überprüft bei der Einreichung nochmals Ihre Angaben auf Vollständigkeit, dabei kann es zu Verzögerungen und Fehlermeldungen kommen. Bitte bedenken Sie, dass außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende der technische Support nicht online und daher keine Unterstützung bei offenen Fragen möglich ist.

Eine Einreichung nach der angegebenen Frist ist nicht möglich, da das Onlineportal automatisch schließt. Auch Nachreichungen per E-Mail können nicht akzeptiert werden.

Im Antragsformular verlangen wir Angaben zu Ihrem wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Werdegang, zu Ihrer Person sowie zu Ihrer Dissertation und Ihrem beantragten Vorhaben.

Während sich das Exposé an ein Fachpublikum richtet, verlangen wir im Antragsformular Angaben zu Ihrem Vorhaben, die auch für ein interessiertes Laienpublikum verständlich sind.

Das Marietta Blau-Stipendium fördert nicht nur einen Forschungsaufenthalt, sondern versteht sich als Investition in die zukünftigen Karrieren des wissenschaftlichen Nachwuchses. Wir verlangen daher Angaben zu Ihrer Person, um uns ein möglichst vollständiges Bild von Ihnen zu machen.

Laut Ausschreibung gibt es vier Prüfschritte, die von jeweils unterschiedlichen Personengruppen durchgeführt werden und die aufeinander aufbauen. Der OeAD ist für die Formal- und Plausibilitätsprüfung verantwortlich, die Fachbegutachtung wird von externen Expertinnen und Experten vorgenommen. Im letzten Schritt werden die Bewerber/innen durch die Auswahlkommission des BMBWF interviewt.

Bitte achten Sie darauf, mit Ihrem Antrag all diese Personengruppen anzusprechen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag aus Sicht der unterschiedlichen Prüfer/innen durchzulesen (Details zu die Prüfschritten finden Sie unten).

Wir überprüfen, ob Ihr Antrag den in der Ausschreibung genannten Richtlinien entspricht. Dabei gehen wir die Ausschreibungskriterien Schritt für Schritt durch und kontrollieren die Angaben in Ihrem Antragsformular, sowie Form und Inhalt der geforderten Dokumente.

Wir können nur offizielle Dokumente – etwa Dokumente mit Amtssignatur oder Bestätigungen mit Briefkopf, Datum und Unterschrift sowie idealerweise Stempel – akzeptieren. Für uns muss einwandfrei erkennbar sein, dass es sich um offizielle und authentische Dokumente handelt.

Neben der korrekten Form der Dokumente prüfen wir selbstverständlich auch den Inhalt (siehe Informationen zur Formulierung in der Ausschreibung).

Nach der Prüfung der formalen Kriterien werden alle formal gültigen Anträge auf ihre Plausibilität hin untersucht. Dabei prüfen wir in erster Linie, ob die Bewerbungen den Programmzielen entsprechen.

Wir schauen hier etwa darauf, ob Bewerber/innen der Gruppe des wissenschaftlichen Nachwuchses entsprechen und ob die mit Hilfe des Doktorats angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere plausibel ist. Daher sind vollständige Angaben im Antragsformular wichtig, etwaige Lücken in Ihrem Lebenslauf können Sie im Feld „zusätzliche Angaben“ erläutern. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können in die Fachbegutachtung weitergeleitet werden.

Anträge, die formal gültig und plausibel sind, werden durch externe Fachgutachter/innen bewertet. Es gibt keinen fixen Pool an Gutachter/innen, für die zu begutachtenden Anträge werden individuell Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Fachgebiet gewonnen. Für diese sind das Exposé und die Angaben zur Dissertation und dem wissenschaftlichen Werdegang besonders wichtig.

Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen bis zu drei Fachbegutachterinnen bzw. Fachgutachter vom Begutachtungsprozess ausschließen („Negativliste“). Dies ist kurz zu begründen. Eine entsprechende Information und Nachfrage erhalten Sie von uns, wenn Ihr Antrag als formal gültig und plausibel eingestuft wurde. Bei dieser Gelegenheit können wir Ihnen meist auch schon die anvisierten Interviewtermine nennen.

Die Einladung zu den persönlichen Interviews in Wien erfolgt anhand der Ergebnisse der Fachbegutachtung, eine virtuelle Teilnahme ist leider nicht möglich, auch Fahrtkosten können nicht ersetzt werden. Sobald die Fachbegutachtung abgeschlossen ist, informieren wir Sie über eine etwaige Einladung – meist ist dies aus organisatorischen Gründen nur kurzfristig möglich (die Termine der Auswahlinterviews werden Ihnen aber vor der Fachbegutachtung mitgeteilt).

Wir erwarten keine Präsentation, vielmehr werden Sie durch die Kommissionsmitglieder des BMBWF zu Ihrem Vorhaben befragt, Basis dafür bilden Ihr Antrag und die Fachgutachten. Hier geht es darum, Ihr Vorhaben interessierten Außenstehenden, die nichts mit Ihrem Fachgebiet zu tun habe, verständlich zu erklären (Stichwort: „Public Science“) und auf Rückfragen einzugehen. Als Vorbereitung empfehlen wir, mit möglichst vielen Leuten über Ihre Forschung und Ihr Auslandsvorhaben zu reden.

Bitte planen Sie Ihren Aufenthalt so, dass Sie den zeitlichen Vorgaben des Programms entsprechen und Sie für etwaige Vorbereitungen ausreichend Zeit haben.

Es gibt zwei Einreichfristen pro Jahr mit entsprechenden Antrittsmöglichkeiten (Starttermin des Auslandsaufenthalts) laut Ausschreibung, Antritte außerhalb dieser Zeitfenster sind nicht möglich. Der Auswahlprozess ist ausführlich und zeitaufwendig, daher findet die endgültige Auswahl – inkl. der Auswahlinterviews in Wien – meist relativ kurz vor dem frühesten möglichen Antrittstermin statt. Bitte wählen Sie Ihren Antrittstermin daher so, dass Sie nach einer etwaigen Zusage noch notwendige Vorbereitungen (Visum, Unterkunft, etc.) treffen können. Eventuell verlangen wir auch noch Dokumente von Ihnen, wie etwa Einladungsschreiben oder den Nachweis einer Freistellung, bevor wir Ihnen die offiziellen Zuerkennungsdokumente ausstellen können.

Sie können das Stipendium unterbrechen, müssen dieses jedoch innerhalb von 18 Monaten nach erstmaligem Stipendienantritt abschließen. Zudem müssen Sie mind. drei Monate am Stück im Ausland forschen (auch wenn Sie in dieser Zeit an mehreren Orten im Ausland forschen können). Etappen von weniger als drei Monaten können wir nicht fördern, für kürzere Auslandsaufenthalte bieten teils die Universitäten Stipendien an.

Nach der Einreichung Ihrer Dissertation erlischt der Anspruch auf das Marietta Blau-Stipendium automatisch.

Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand Ihrer Bewerbung:

Nach Abschluss der Formal- und Plausibilitätsprüfung werden Sie über den Status Ihrer Bewerbung informiert. Falls Ihr Antrag formal gültig und plausibel ist, erfahren Sie auch gleich die voraussichtlichen Interviewtage. Bitte halten Sie sich diese Tage frei.

Nach der Fachbegutachtung erfahren Sie, ob Sie zum Interview in Wien eingeladen werden oder nicht. Leider liegen die Fachgutachten meist erst sehr knapp vor den Interviewterminen vollständig vor, rechnen Sie daher bitte mit einer kurzfristigen Bekanntgabe.

Nach den Auswahlinterviews dauert es meist zwei bis drei Wochen, bis das endgültige Auswahlergebnis vorliegt. Wir informieren Sie dann umgehend über den Ausgang.

Das Marietta Blau-Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei. Neben dem Stipendium für denselben Zeitraum bezogene Mittel aus öffentlicher Hand (Bund, Land, Gemeinden, EU) müssen angegeben werden. Der Bedarf an zusätzlichen Mitteln muss plausibel dargestellt werden, der Mehrfachbezug von Förderungen wird individuell geklärt. Der Gleichzeitige Bezug eines Erasmus-Stipendiums sowie nicht-wissenschaftliche Erwerbstätigkeit sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Stipendium wird monatlich im Vorhinein ausbezahlt, nur die letzte Rate wird erst nach Vorlage des Abschlussberichts und frühestens in der zweiten Hälfte des letzten Stipendienmonats ausbezahlt. Es handelt sich um eine maximale Pauschalsumme für alle Kosten im Rahmen des Auslandsaufenthalts, Kosten etwa für Versicherung oder An-/Abreise können nicht gesondert von uns bezahlt werden.

Da sich Marietta Blau-Stipendiatinnen und -Stipendiaten ganz auf ihr beantragtes Vorhaben konzentrieren können sollen, müssen Sie sich für die Dauer Ihres Stipendienaufenthaltes von einer etwaigen Anstellung freistellen lassen (mit oder ohne Bezüge, die Höhe des Gehaltes ist dabei nicht relevant). Erst nach einem entsprechenden Nachweis können wir Ihnen die offiziellen Zuerkennungsunterlagen schicken.

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat). Geringfügige Tätigkeiten müssen dem OeAD nicht gemeldet werden. Im Gegensatz zur Freistellung gibt es eine Einkommensdeckelung, da mit dieser Beschäftigung auch Tätigkeiten verbunden sind. Die Einschränkung auf ein geringfügiges Einkommen führt auch zu einer zeitlichen Begrenzung und soll Ihnen den Fokus auf das Marietta Blau-Vorhaben erlauben.

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