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Glossar

Die Welt verändert sich stetig – und mit ihr unsere Arbeitsbereiche. Um neuen Anforderungen bestmöglich zu begegnen, sind eine präzise Sprache und ein gemeinsames Verständnis zentral. Klare Begriffe schaffen Orientierung und sind der Schlüssel zu erfolgreicher Kommunikation – sowohl nach innen als auch nach außen.

Deshalb hat der OeAD ein Glossar entwickelt, das als verlässliche Grundlage für einheitliche Begriffsverwendung dient. Wir wissen: Sprache ist dynamisch. Neue Fachbereiche bringen neue Begriffe mit sich. Daher verstehen wir dieses Glossar als lebendiges Dokument, das kontinuierlich erweitert und präzisiert wird.

Mit dieser Basisversion legen wir den Grundstein – und freuen uns darauf, sie gemeinsam weiterzuentwickeln.

Wenn Sie Anregungen haben, freuen wir uns auf Ihre E-Mail an tibor.szabo@oead.at 

(Quellen: AUBI-plus, BMBF, BMBWF, CEDEFOP, erwachsenenbildung.at, hochschulbarometer.de, OeAD, oesterreich.gv.at, qualifikationsregister.at, studieren.at, Umweltbundesamt, uni:data, Universität Klagenfurt, Wikipedia)

Glossar
© OeAD

Africa-UniNet:

Das vom BMBWF finanzierte österreichisch-afrikanische Forschungsnetzwerk „Africa-UniNet“ wurde gegründet, um langfristige, stabile Kooperationen zwischen österreichischen Hochschulen und afrikanischen Universitäten zu ermöglichen. Das Netzwerk fördert neue Kontakte, wissenschaftliche Kooperationen, auch innovative und partizipative Forschungsprojekte, die sich thematisch auf die SDGs beziehen. Beim 1. Call des Netzwerks wurden bis Ende September 2020 insgesamt 50 Forschungsanträge eingereicht, 33 davon von Universitäten aus 11 afrikanischen Ländern.

Akademiker/innenquote: 

Die Akademiker/innenquote misst den Anteil von Personen mit einem Hochschulabschluss (ISCED-Bildungsstufen 6, 7 und 8; an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) an der 25- bis 64-jährigen Bevölkerung.

Allgemeinbildende Höhere Schule AHS: 

Allgemeinbildende Höhere Schulen kann man nach der Volksschule besuchen, wenn die Leistungen entsprechend gut beurteilt wurden. Diese Bildungseinrichtungen sind vor allem in Städten zu finden. Die Schulform teilt sich in die Unterstufe, sie reicht von der fünften bis zur achten Schulstufe, und in die Oberstufe, die ab der neunten Schulstufe beginnt. Nach dem Ende der Unterstufe haben Schüler/innen die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie in der Allgemeinbildenden Höheren Schulen verbleiben oder einen anderen Bildungsweg einschlagen.

Anerkennung (Bildungsabschluss): 

  • Bewertung (Bei einer Bewertung wird in einem vereinfachten Verfahren festgestellt, ob und mit welcher österreichischen Ausbildung eine ausländische Ausbildung verglichen werden kann. In den meisten Fällen ist eine Bewertung ausreichend.)
  • Nostrifikation (Eine Nostrifikation ist ein detailliertes Verfahren, in dem alle einzelnen abgelegten Prüfungen überprüft werden. Eine Nostrifikation kann nur dann durchgeführt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Nostrifikation für das Erlangen einer angestrebten Berechtigung oder eines angestrebten Anspruches – wie zum Beispiel die Berufstätigkeit in einem in Österreich gesetzlich reglementierten Beruf – erforderlich ist und die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.)
  • Berufsanerkennungsverfahren (ist erforderlich, wenn das Zeugnis in einem EU / EWR-Staat ausgestellt wurde und eine Tätigkeit in einem gesetzlich reglementierten Beruf angestrebt wird.)
  • Aufnahme in eine höhere Bildungseinrichtung (Durch verschiedene Abkommen ist für die meisten weiterführenden Aus- und Weiterbildungen (Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Kollegs und Ausbildungen der Erwachsenenbildung) keine Bewertung bzw. Nostrifikation notwendig. Die jeweilige Bildungseinrichtung ist befugt über die Aufnahme selbst zu entscheiden.)

Anerkennung (EU, Berufsbildung): 

Mit der Richtlinie RL 2013/55/EU zur Änderung der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen kommt es zu einer deutlichen Vereinfachung der Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Steigerung der Mobilität sowie zu einer weiteren Straffung und damit erhöhten Transparenz der Vorschriften für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Nach wie vor gibt es die Niveaus a, b, c, d und e. Der Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht dem Niveau b, der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule dem Niveau c, wobei gemäß der Richtlinie (Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii) das Niveau c am Reife- und Diplomprüfungszeugnis einer berufsbildenden höheren Schule vermerkt sein muss. Nach Artikel 13 Absatz 2 erkennt der Aufnahmemitgliedstaat die Bescheinigung an, durch die der Herkunftsmitgliedstaat bestätigt, dass die in Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii genannte Ausbildung dem in Artikel 11 Buchstabe c Ziffer i vorgesehenen Niveau gleichwertig ist. Österreichische Abschlüsse einer berufsbildenden höheren Schule werden nach Artikel 13 der Richtlinie auch in jenen Mitgliedstaaten anerkannt, die für den betreffenden Beruf eine Ausbildung auf dem Niveau e (postsekundäre Ausbildung von mindestens vier Jahren) vorsehen. Dies stellt eine Verbesserung für Inhaber von Abschlüssen einer berufsbildenden höheren Schule dar, die nach der bisherigen Rechtslage (Artikel 13 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG) nur einen Anspruch auf Anerkennung haben, wenn im Aufnahmestaat eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von vier Jahren verlangt wird, nicht aber bei einer Ausbildung die länger als vier Jahre dauert. Wie bisher kann der Aufnahmestaat - im Falle von wesentlichen Unterschieden in der Ausbildung - Ausgleichsmaßnahmen setzen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung).

Antragsteller/in: 

Person, die um ein Stipendium, eine Förderung oder eine andere finanzielle Leistung ansucht.

Art-89-Förder- und Zuwendungsstellen:

natürliche oder juristische Personen, öffentliche Stellen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die Art-89-Mittel zur Erreichung der Ziele gemäß § 1 Abs. 2 vergeben, wie insbesondere ...d) die OeAD-GmbH gemäß § 1 OeADG ... (Auszug, Quelle: § 2b Z 1 FOG)

APPEAR: 

(Austrian Partnership Programme in Higher Education and Research for Development) Hochschulpartnerschaften mit wissenschaftlichen Einrichtungen in Schwerpunktländern und -regionen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der Lern-, Lehr- und Forschungsbedingungen in infrastrukturschwachen Ländern, zur Schaffung neuer Zugänge zur internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft. APPEAR trägt zur schrittweisen Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) bei und stärkt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit entwicklungspolitisch relevanten Themen und Forschungsfragen an österreichischen Hochschulen.

ASEA-UNINET: 

(ASEAN-European Academic University Network) Das Hochschulnetzwerk hat zum Ziel, Forschungs- und Lehraktivitäten zwischen den Mitgliedsuniversitäten in Europa und Südostasien (in Indonesien, Iran*, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Pakistan*, den Philippinen, Thailand und Vietnam) zu fördern. (* außerordentliche Mitglieder) 

Außerordentliches Studium: 

Die öffentlichen Universitäten bieten ordentliche und außerordentliche Studien an. Außerordentliche Studien sind Universitätslehrgänge und Vorbereitungslehrgänge sowie der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen nach Wahl der oder des Studierenden. Wer zu einem außerordentlichen Studium zugelassen ist, ist außerordentliche/r Studierende/r der betreffenden Universität. Analog dazu werden seit Wintersemester 2012 die Absolvierung eines Fachhochschul-Lehrgangs oder der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen als außerordentliche Studien bezeichnet.

Auslandsaufenthalt: 

Die Definition dieses Begriffs wurde von der UNIKO, der FHK, der RÖPH und der ÖPUK beschlossen und veröffentlicht (vgl. dazu Begriffsklärung „nicht-traditionelle und innovative Mobilitätsformen): "Studienrelevante Auslandsaufenthalte sind Studienaufenthalte im Rahmen von Mobilitätsprogrammen oder bilateralen Kooperationsabkommen sowie selbst organisierten Auslandsaufenthalten unter Berücksichtigung der nachstehend formulierten Kriterien. Der Erwerb fachlicher und internationaler / interkultureller Kompetenzen steht im Vordergrund des Lernprozesses. Die Dauer bzw. der Umfang der Auslandsaufenthalte hängt von den Erfordernissen des jeweiligen Curriculums bzw. von der Hochschule / dem Studium festgesetzten Bestimmungen ab."

Auslandserfahrung: 

Im Rahmen eines in der Regel mehrwöchigen bis mehrmonatigen ausbildungs-, berufs- oder forschungsbezogenen Auslandsaufenthalts werden fachliche, sprachliche, kulturelle, soziale, methodische, kommunikative und persönliche Kompetenzen (Hard und Soft Skills) trainiert und Netzwerke aufgebaut.

Auslandspraktikum: 

Bei einigen Studiengängen besteht die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum zu absolvieren, um Erfahrungen im Ausland zu sammeln und die Fremdsprachenkenntnisse zu erweitern bzw. aufzufrischen. Für ein Auslandspraktikum gibt es z. B. zentrale Anlaufstellen an den Hochschulen, aber auch Agenturen für die Vermittlung von Auslandspraktika, die man kontaktieren kann.

Anrechnung / Anerkennung: 

z.B. im Ausland erworbene Qualifikationen und erreichte Leistungen müssen (z.B. im Heimatland) offiziell anerkannt werden, um angerechnet werden zu können. Die Anrechnung von Qualifikationen und Leistungen erfolgt nach festgelegten und im Vorhinein einsehbaren Bestimmungen.

Austausch (Personen): 

Beim Austausch von Personen, z.B. von Studierenden, steht der Wissenserwerb im Vordergrund. Zur Vereinfachung der Abwicklung werden im Vorfeld Kontingente und Leistungen vereinbart, so dass die Individualmobilität der Personen in einem weitgehend genormten Rahmen stattfindet, was allen Beteiligten Vorteile bietet. Folglich kann der Austausch entweder in einem Programm (z.B. Stipendienprogramm) oder innerhalb eines Projekts organisiert sein. Es bietet sich daher an, von Austauschprogrammen und Austauschprojekten zu sprechen.

Lehrende: 

alle Personen, die an einer Hochschule, unabhängig von ihrer spezifischen Funktion oder der Art ihres Dienstvertrages in einem Studienprogramm lehren. Der Fokus auf die Internationalisierung der Lehre und deren Bedeutung für den Erwerb internationaler und interkultureller Kompetenzen wird damit unterstrichen. Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sind eingeschlossen. Diese Gruppe ist gleichzusetzen mit derjenigen der WIBI 1.A.1. Maßnahmen in dieser Strategie adressieren sowohl Outgoing als auch Incoming Lehrende.

Lehrling:

Lehrlinge sind Personen, die aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines Lehrberufes fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung beschäftigt werden.

Lehrzeit:

Die Dauer der Lehrzeit beträgt je nach Beruf zwei bis vier Jahre. Sie ist gesetzlich festgelegt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Die Lehrzeit endet prinzipiell mit dem im Lehrvertrag angegebenen letzten Lehrtag. 

Leistungsvereinbarung: 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und einzelnen Universitäten bzw. anderen Bildungseinrichtungen (z.B. mit KEBÖ-Verbänden) mit dreijähriger Laufzeit. Er bezieht sich im Wesentlichen auf deren Leistungen und die vom Bund dafür zur Verfügung gestellten budgetären Mittel (§ 13 UG).

Lektoratsprogramm:

Das Lektoratsprogramm des OeAD ist ein Mobilitätsprogramm zum Unterricht der deutschen Sprache, der Literatur und Landeskunde Österreichs an ausländischen Universitäten. Durch die mehrjährige Unterrichtstätigkeit ermöglichen Lektorate den Aufbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Österreich und dem Gastland und bilden somit ein wichtiges Instrument österreichischer Kultur- und Wissenschaftsvermittlung im Hochschulbereich im Ausland. 

Level Up - Erwachsenenbildung

Level Up - Erwachsenenbildung fördert Bildungsangebote im Bereich der Basisbildung und Kurse zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Über 50 Bildungsträger setzen das Programm österreichweit um. Level Up - Erwachsenenbildung ist ein von Bund, Ländern und dem Europäischen Sozialfond (ESF) finanziertes Förderprogramm in den zwei Programmbereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Das Förderprogramm wurde 2012 gestartet, um Personen mit unzureichender Mindestqualifikation bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern. Durch die Level Up - Erwachsenenbildung steht allen in Österreich lebenden Jugendlichen und Erwachsenen der Erwerb grundlegender Kompetenzen auch nach Beendigung der schulischen Ausbildungsphase kostenfrei zur Verfügung. Die fortdauernde Weiterentwicklung der Initiative bewirkt eine kontinuierliche Verbesserung der Transparenz von Lernergebnissen und Anschlussfähigkeit an andere Bildungsmaßnahmen (z. B. Einführung eines Curriculums für die Basisbildung im Herbst 2019) sowie die Professionalisierung von Trainerinnen und Trainern.

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