Schulfonds - Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1 ZUR ANTRAGSTELLUNG

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2 WER IST ANTRAGSBERECHTIGT

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  • Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigte Schüler/innen stellt die Schulveranstaltungsleitung den Antrag für einen Zuschuss für mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens zwei Übernachtungen in der Höhe von 500 Euro pro Klasse. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt, dass das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigen bzw. eigenberechtigte Schüler/innen für diesen Zuschuss hergestellt worden ist.

  • Förderungswerber/innen und Förderungsnehmer/innen können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schüler/innen an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem SchOG, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, dem Forstgesetz, alle land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Statutschulen sein.

    Die Anträge können einzeln oder gesammelt im Wege der Schule durch die Schulveranstaltungsleitung digital auf der OeAD Website eingebracht werden.

     

  • Nein. Anträge können ausnahmslos nur über die Schule durch die Schulveranstaltungsleitung für die Begünstigten eingereicht werden.

  • Es kann nur die Schulveranstaltungsleitung für einzelne Schulveranstaltungen ihrer Klassen für einen Zuschuss ansuchen. Alternativ ist es jedoch möglich, dass die Schule einen Sammelantrag für mehrere Klassen digital auf der OeAD Website einreicht. Aus dem Antrag muss jedoch eindeutig hervorgehen, um welche unterschiedlichen Klassen der Schule es sich handelt und durch die Schulveranstaltungsleitung bestätigt werden.

3 WELCHE NACHWEISE / UNTERLAGEN MÜSSEN EINGEREICHT WERDEN

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    • Es liegt eine formale Buchung vor mit Zeitraum, Kosten, Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen und Klassenanzahl
    • Es liegt eine Teilrechnung über 500 Euro des Unternehmens lautend auf die OeAD-GmbH vor, wenn auf das Konto des Unternehmens überwiesen werden soll
    • AGBs der Veranstalter sind vorhanden und von den Begünstigten akzeptiert
    • Ausfertigung der Schulbestätigung für eine Klasse mit zwei Unterschriften (Schulleitung und Schulveranstaltungsleitung) sowie Schulstempel
    • Es werden keine Kosten für Lehrpersonen mit dem Zuschuss abgedeckt
    • Sollte es zu einer Stornierung kommen, deren Kosten geringer als 500 Euro sind, wird der Restbetrag an den OeAD refundiert.
    • Die Schule behält zwei Jahre ab Abschluss der Schulveranstaltung die Unterlagen (inkl. Liste der teilnehmenden Schüler/innen) in der Schule für Stichprobenkontrolle auf.
    • Aufgrund der Sonderrichtlinie muss für jede/n Schüler/in pro Klasse je ein Name (Vor- und Nachname) eines Erziehungsberechtigen oder des eigenberechtigten Schülers/der eigenberechtigten Schülerin als Begünstigte/r des Zuschusses in einer vom OeAD zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle hochgeladen werden. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt, dass das Einverständnis dieser Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schüler/innen zur Antragstellung für den Zuschuss eingeholt wurde und die betroffenen Personen über die damit verbundene Datenverarbeitung informiert wurden.

4 ZUSCHUSS

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5 PRÜFING DER UNTERLAGEN

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  • Dem OeAD wurde vom BMBWF die Abwicklung der Anträge überantwortet. Der OeAD prüft die hochgeladenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Dazu müssen folgende Unterlagen durch die Schulveranstaltungsleitung an der Schule bereitgestellt, bzw. auf der Plattform hochgeladen werden:

    • formale Buchungsbestätigung: Zeitraum, Kosten, Anzahl der Schüler/innen, Klasse(n) (Quartiergeber/Pauschalreiseunternehmen)
    • Angaben zum Preis (die Kosten müssen bei zumindest 500 Euro liegen)
    • Schulbestätigung mit 2 Unterschriften und Schulstempel
    • Zeitraum der Reise innerhalb der angegebenen Frist des Schulfonds
    • Klassenanzahl pro Buchung und Schüler/innenanzahl 
    • Vorhandensein von Listen der Namen der Erziehungsberechtigten pro Klasse von teilnehmenden Schüler/innen
    • wenn die Buchung über ein Unternehmen erfolgt ist: Unternehmensrechnung (nur mit AT-UID) über 500 Euro pro Klasse
    • AGB des Unternehmens
  • Der OeAD genehmigt den Antrag (oder tritt im Fall von Einwänden mit den Schulen in Kontakt, um z.B. Unterlagen nachzufordern)

    Der OeAD informiert per automatisiertem Mail die Schule bzw. das/die Unternehmen, dass die 500 Euro genehmigt werden. Der Zuschuss wird an das jeweils angegebene Schulveranstaltungskonto der Schule bzw. des/der Unternehmen überwiesen.

    Wenn die Summe nur an die Schule ausbezahlt werden soll, erhält nur die Schule die Bestätigung.

    Die ausbezahlten Mittel werden als Förderung der Begünstigten an die Transparenzdatenbank gemeldet. (Es erfolgt keine Meldung des Unternehmens oder einzelner Erziehungsberechtigte an die Transparenzdatenbank).

  • Sämtliche Unterlagen und Belege müssen 2 Jahre in der Schule aufbewahrt werden. Aufbewahrt werden muss: Buchungsbestätigung; AGBs; ggf. Teilrechnungen des Pauschalreiseunternehmens, wenn die Überweisung auf dieses Konto erfolgt; Schulbestätigung; Liste der Namen der Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Schüler/innen.

6 ÜBERWEISUNGEN

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  • Der Zuschuss wird auf das für die Abwicklung von Schulveranstaltungen vorgesehene Konto (z.B. Elternverein, etc.) überwiesen, nicht jedoch auf ein Privatkonto.

  • Die Überweisung erfolgt von der OeAD-GmbH auf das von der Schule angegebene Konto. Es werden keine Überweisungen auf das Konto eines Erziehungsberechtigten oder auf ein anderes Privatkonto vorgenommen.

    Folgende Auswahlmöglichkeiten für die Überweisung werden angeboten:

    1. Der Zuschuss wird auf das Konto des Unternehmens ausbezahlt, das die Schulveranstaltungsleitung angibt.
    2. In Fällen, in denen die Schulveranstaltungsleitung als Organisator der Reise auftritt und die Bezahlung der Rechnungen übernimmt, wird der Zuschuss an ein für die Abwicklung von Schulveranstaltungen vorgesehenes Konto (Elternverein, etc.) überwiesen.
    3. Auszahlungen an ausländische Unternehmen werden im Wege der Schule abgewickelt.

7 STORNOFALL

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8 DATENSCHUTZ/DATENVERARBEITUNG

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  • Ja, in Bezug auf die Erziehungsberechtigten.

    Aufgrund der Sonderrichtlinie muss für jede/n Schüler/in pro Klasse je ein Name (Vor- und Nachname) eines Erziehungsberechtigen oder des eigenberechtigten Schülers/der eigenberechtigten Schülerin als Begünstigte/r des Zuschusses in einer vom OeAD zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle hochgeladen werden. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt, dass das Einverständnis dieser Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schüler/innen zur Antragstellung für den Zuschuss eingeholt wurde und die betroffenen Personen über die damit verbundene Datenverarbeitung informiert wurden.

    Nein, in Bezug auf die Schüler/innen.

    Es ist ein Sammelantrag, der nur die Anzahl der Schüler/innen und Klassenbezeichnung anführt. Die Schule bestätigt, dass die Angaben korrekt sind. Bei Stichproben müssen die Namen der Schüler/innen möglicherweise bekanntgegeben werden.

  • Der Rahmen für den Datenverarbeitung ist in der Sonderrichtlinie unter 7.7. angeführt. Zudem gilt: https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Datenschutz.html

    Weiters ist auf der Homepage der OeAD-GmbH die Datenverarbeitungsauskunft (Sonderrichtlinie 7.7.) veröffentlicht. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt im Förderungsansuchen, dass die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer die Datenverarbeitungsauskunft zur Kenntnis genommen hat.