Schulfonds - Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1 ZUR ANTRAGSTELLUNG
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Ab wann können die Anträge und Unterlagen eingereicht werden?
Die Anträge samt aller Unterlagen können ab 7. April 2022 online über die Website www.oead.at/schulfonds eingereicht werden.
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Wo können die Anträge und Unterlagen eingereicht werden?
Die Anträge samt aller Unterlagen können ausschließlich elektronisch über ein Onlineformular bei der OeAD-GmbH eingereicht werden.www.oead.at/schulfonds.
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Können die Anträge und Unterlagen auch postalisch übermittelt werden?
Nein. Die Einreichung ist nur online über die Website www.oead.at/schulfonds möglich.
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Für welchen Zeitraum werden Kosten vom Schulfonds anerkannt? Wann endet die Frist?
Der Zeitraum startet mit Montag, 14. Februar 2022 und geht bis Freitag, 24. Februar 2023.
Eine Einreichung ist bis zu 90 Tage nach Reisedurchführung möglich. Längstens können Anträge bis zum 25. April 2023 nachgereicht werden. Danach schließt der Fonds, und Einreichungen sind nicht mehr möglich.
Eine Einreichung soll, sofern es möglich ist, vor Reiseantritt erfolgen.
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Können für eine Klasse mehrere Zuschüsse pro Semester beantragt werden?
Grundsätzlich kann pro Klasse nur einmal pro Semester ein Zuschuss beantragt werden.
Bei Klassen, die z.B. in einem Unterrichtsgegenstand (beispielsweise Sprachen, Sport) in Gruppen geteilt sind, kann auch für die „geteilte Klasse“ für die jeweilige mehrtägige Schulveranstaltung zu unterschiedlichen Orten, einmal pro Semester um einen Zuschuss angesucht werden. Beispiel: Klasse wird in Sprachen geteilt und der eine Teil fährt nach Italien, der andere nach Frankreich. Für jeden Teil der Klasse kann ein eigener Förderantrag gestellt werden.
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Wird von der OeAD-GmbH eine Bearbeitungsgebühr pro Antrag einbehalten?
Nein. Es werden fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
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Bietet die OeAD-GmbH auch Beratungen an?
Der OeAD prüft die Anträge und Unterlagen. Fragen ersuchen wir Sie an schulfonds@oead.at zu mailen.
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Besteht ein Anrecht auf den Zuschuss?
Auf die Gewährung der durch diese Sonderrichtlinie geregelten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
2 WER IST ANTRAGSBERECHTIGT
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Wer kann einreichen?
Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigte Schüler/innen stellt die Schulveranstaltungsleitung den Antrag für einen Zuschuss für mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens zwei Übernachtungen in der Höhe von 500 Euro pro Klasse. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt, dass das Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigen bzw. eigenberechtigte Schüler/innen für diesen Zuschuss hergestellt worden ist.
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Wer ist begünstigt? Welche Schulen dürfen beim Schulfonds einreichen?
Förderungswerber/innen und Förderungsnehmer/innen können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schüler/innen an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem SchOG, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, dem Forstgesetz, alle land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Statutschulen sein.
Die Anträge können einzeln oder gesammelt im Wege der Schule durch die Schulveranstaltungsleitung digital auf der OeAD Website eingebracht werden.
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Können auch Unternehmen einreichen?
Nein. Anträge können ausnahmslos nur über die Schule durch die Schulveranstaltungsleitung für die Begünstigten eingereicht werden.
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Kann nur über die Schule eingereicht werden oder kann ich als Erziehungsberechtige/r oder Schüler/in auch selbst einen Antrag stellen?
Es kann nur die Schulveranstaltungsleitung für einzelne Schulveranstaltungen ihrer Klassen für einen Zuschuss ansuchen. Alternativ ist es jedoch möglich, dass die Schule einen Sammelantrag für mehrere Klassen digital auf der OeAD Website einreicht. Aus dem Antrag muss jedoch eindeutig hervorgehen, um welche unterschiedlichen Klassen der Schule es sich handelt und durch die Schulveranstaltungsleitung bestätigt werden.
3 WELCHE NACHWEISE / UNTERLAGEN MÜSSEN EINGEREICHT WERDEN
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Welche Unterlagen müssen bei der Antragstellung von der Schule durch die Schulveranstaltungsleitung übermittelt werden?
- Es liegt eine formale Buchung vor mit Zeitraum, Kosten, Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen und Klassenanzahl
- Es liegt eine Teilrechnung über 500 Euro des Unternehmens lautend auf die OeAD-GmbH vor, wenn auf das Konto des Unternehmens überwiesen werden soll
- AGBs der Veranstalter sind vorhanden und von den Begünstigten akzeptiert
- Ausfertigung der Schulbestätigung für eine Klasse mit zwei Unterschriften (Schulleitung und Schulveranstaltungsleitung) sowie Schulstempel
- Es werden keine Kosten für Lehrpersonen mit dem Zuschuss abgedeckt
- Sollte es zu einer Stornierung kommen, deren Kosten geringer als 500 Euro sind, wird der Restbetrag an den OeAD refundiert.
- Die Schule behält zwei Jahre ab Abschluss der Schulveranstaltung die Unterlagen (inkl. Liste der teilnehmenden Schüler/innen) in der Schule für Stichprobenkontrolle auf.
- Aufgrund der Sonderrichtlinie muss für jede/n Schüler/in pro Klasse je ein Name (Vor- und Nachname) eines Erziehungsberechtigen oder des eigenberechtigten Schülers/der eigenberechtigten Schülerin als Begünstigte/r des Zuschusses in einer vom OeAD zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle hochgeladen werden. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt, dass das Einverständnis dieser Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schüler/innen zur Antragstellung für den Zuschuss eingeholt wurde und die betroffenen Personen über die damit verbundene Datenverarbeitung informiert wurden.
4 ZUSCHUSS
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Wofür kann ein Zuschuss beantragt werden?
Für einen Zuschuss kann angesucht werden, wenn es sich um eine mehrtägige Schulveranstaltung, für welche Kostenbeiträge gemäß §3 (1) Schulveranstaltungenverordnung 1995 (SchVV) veranschlagt bzw. eingehoben wurden, handelt.
Mehrtägige Schulveranstaltungen müssen zumindest zwei Übernachtungen außerhalb des Schulstandortes beinhalten. Ersatzfähig sind Kosten für Fahrt (einschließlich Aufstiegshilfen wie z.B. Skilifte), Nächtigung, Verpflegung, Eintritte, Kurse, Vorträge, Arbeitsmaterialien, leihweise Überlassung von Gegenständen und im Falle der Absage zusätzliche besondere Entschädigungen oder Entschädigungspauschalen des Unternehmens.
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Wie kann der Zuschuss aufgeteilt werden?
Der Zuschuss kann entweder gleichmäßig auf alle teilnehmenden Schüler/innen verteilt werden oder nach Gewichtung (z.B. soziale Staffelung). Bitte dies in der Schulbestätigung angeben.
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Was ist eine „mehrtägige“ Schulveranstaltung? Können auch Kosten für Schulveranstaltungen mit nur einer Übernachtung unterstützt werden?
Im Falle des Schulfonds müssen, um einen Zuschuss für mehrtägige Schulveranstaltungen beantragen zu können, zumindest zwei Übernachtungen außerhalb des Schulstandortes beinhaltet sein.
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Die Klasse hat eine Maturareise gebucht. Fällt diese auch unter den Zuschuss durch den Schulfonds?
Nein. Hierfür gibt es keinen Ersatzanspruch.
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Können Lehrpersonen ihre Kosten auch beim Fonds einreichen?
Nein. Lehrpersonen rechnen ihre Kosten über die Dienstreiserechnung ab.
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Welche Möglichkeiten haben Klassen, die aufgrund von der gewählten Sprache geteilt sind und jeweils eine Sprachreise antreten?
Klassen, die z.B. in einem Unterrichtsgegenstand (beispielsweise Sprachen, Sport) in Gruppen geteilt sind, können auch für die „geteilte Klasse“ für die jeweilige mehrtägige Schulveranstaltung zu unterschiedlichen Orten, einmal pro Semester um einen Zuschuss ansuchen.
5 PRÜFING DER UNTERLAGEN
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Wer prüft die eingereichten Unterlagen?
Dem OeAD wurde vom BMBWF die Abwicklung der Anträge überantwortet. Der OeAD prüft die hochgeladenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Dazu müssen folgende Unterlagen durch die Schulveranstaltungsleitung an der Schule bereitgestellt, bzw. auf der Plattform hochgeladen werden:
- formale Buchungsbestätigung: Zeitraum, Kosten, Anzahl der Schüler/innen, Klasse(n) (Quartiergeber/Pauschalreiseunternehmen)
- Angaben zum Preis (die Kosten müssen bei zumindest 500 Euro liegen)
- Schulbestätigung mit 2 Unterschriften und Schulstempel
- Zeitraum der Reise innerhalb der angegebenen Frist des Schulfonds
- Klassenanzahl pro Buchung und Schüler/innenanzahl
- Vorhandensein von Listen der Namen der Erziehungsberechtigten pro Klasse von teilnehmenden Schüler/innen
- wenn die Buchung über ein Unternehmen erfolgt ist: Unternehmensrechnung (nur mit AT-UID) über 500 Euro pro Klasse
- AGB des Unternehmens
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Wer wird über die positive Zusage informiert?
Der OeAD genehmigt den Antrag (oder tritt im Fall von Einwänden mit den Schulen in Kontakt, um z.B. Unterlagen nachzufordern)
Der OeAD informiert per automatisiertem Mail die Schule bzw. das/die Unternehmen, dass die 500 Euro genehmigt werden. Der Zuschuss wird an das jeweils angegebene Schulveranstaltungskonto der Schule bzw. des/der Unternehmen überwiesen.
Wenn die Summe nur an die Schule ausbezahlt werden soll, erhält nur die Schule die Bestätigung.
Die ausbezahlten Mittel werden als Förderung der Begünstigten an die Transparenzdatenbank gemeldet. (Es erfolgt keine Meldung des Unternehmens oder einzelner Erziehungsberechtigte an die Transparenzdatenbank).
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Wie lange muss die Schule die Unterlagen für eine mögliche Prüfung aufbewahren?
Sämtliche Unterlagen und Belege müssen 2 Jahre in der Schule aufbewahrt werden. Aufbewahrt werden muss: Buchungsbestätigung; AGBs; ggf. Teilrechnungen des Pauschalreiseunternehmens, wenn die Überweisung auf dieses Konto erfolgt; Schulbestätigung; Liste der Namen der Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Schüler/innen.
6 ÜBERWEISUNGEN
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Die Schule hat kein eigenes Konto. Kann die Überweisung auch auf das Konto des Elternvereins, der Gemeinde oder der Direktorin/des Direktors überwiesen werden?
Der Zuschuss wird auf das für die Abwicklung von Schulveranstaltungen vorgesehene Konto (z.B. Elternverein, etc.) überwiesen, nicht jedoch auf ein Privatkonto.
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Wie erfolgt die Überweisung des Zuschusses?
Die Überweisung erfolgt von der OeAD-GmbH auf das von der Schule angegebene Konto. Es werden keine Überweisungen auf das Konto eines Erziehungsberechtigten oder auf ein anderes Privatkonto vorgenommen.
Folgende Auswahlmöglichkeiten für die Überweisung werden angeboten:
- Der Zuschuss wird auf das Konto des Unternehmens ausbezahlt, das die Schulveranstaltungsleitung angibt.
- In Fällen, in denen die Schulveranstaltungsleitung als Organisator der Reise auftritt und die Bezahlung der Rechnungen übernimmt, wird der Zuschuss an ein für die Abwicklung von Schulveranstaltungen vorgesehenes Konto (Elternverein, etc.) überwiesen.
- Auszahlungen an ausländische Unternehmen werden im Wege der Schule abgewickelt.
7 STORNOFALL
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Wenn ein Stornofall auftritt, darf der Zuschuss zur Abdeckung verwendet werden?
Im Fall eines Stornos, können die 500 Euro zur Begleichung der Stornorechnung verwendet werden. Stornierungen von Schulveranstaltungen müssen beim OeAD/Schulfonds schulfonds@oead.at gemeldet werden.
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Wenn der Zuschuss bereits an das Unternehmen oder die Schule ausbezahlt wurde und keine Stornokosten fällig werden, was ist dann zu tun?
Wenn keine Stornokosten anfallen, aber bereits 500 Euro an die Schule oder das Unternehmen überwiesen worden sind, so sind die 500 Euro vom Unternehmen an den OeAD zu überweisen.
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Kann die Schule die 500 Euro bei einer gebuchten Reise, die nicht stattfinden kann und wenn sofern auch keine Stornogebühren anfallen, diese Mittel anderweitig verwenden?
Leider nein.
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Was ist bei einer Stornierung der Schulveranstaltung zu tun?
Die Schulveranstaltungsleitung meldet per Mail schulfonds@oead.at an den OeAD ob es zu einer Stornierung kam. Sollte die Stornorechnung niedriger als die 500 Euro sein, ist die Differenz an den OeAD zurückzuzahlen.
8 DATENSCHUTZ/DATENVERARBEITUNG
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Muss die Schule alle Namen der Schüler/innen bzw. der Erziehungsberechtigen angeben (Datenschutz)?
Ja, in Bezug auf die Erziehungsberechtigten.
Aufgrund der Sonderrichtlinie muss für jede/n Schüler/in pro Klasse je ein Name (Vor- und Nachname) eines Erziehungsberechtigen oder des eigenberechtigten Schülers/der eigenberechtigten Schülerin als Begünstigte/r des Zuschusses in einer vom OeAD zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle hochgeladen werden. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt, dass das Einverständnis dieser Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schüler/innen zur Antragstellung für den Zuschuss eingeholt wurde und die betroffenen Personen über die damit verbundene Datenverarbeitung informiert wurden.
Nein, in Bezug auf die Schüler/innen.
Es ist ein Sammelantrag, der nur die Anzahl der Schüler/innen und Klassenbezeichnung anführt. Die Schule bestätigt, dass die Angaben korrekt sind. Bei Stichproben müssen die Namen der Schüler/innen möglicherweise bekanntgegeben werden.
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Wo ist die Datenverarbeitung geregelt?
Der Rahmen für den Datenverarbeitung ist in der Sonderrichtlinie unter 7.7. angeführt. Zudem gilt: https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Datenschutz.html
Weiters ist auf der Homepage der OeAD-GmbH die Datenverarbeitungsauskunft (Sonderrichtlinie 7.7.) veröffentlicht. Die Schulveranstaltungsleitung bestätigt im Förderungsansuchen, dass die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer die Datenverarbeitungsauskunft zur Kenntnis genommen hat.