Extremismusprävention macht Schule II: Häufig gestellte Fragen
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Welche Angaben mache ich wo?
Die Informationen werden auf der Einreichplattform zweistufig abgefragt: Bitte geben Sie zunächst Informationen zu sich als anbietende Einrichtung. Wenn Sie dieses Formular abgeschickt haben, erhalten Sie einen Link zu einem zweiten Formular. Bitte füllen Sie pro Workshopkonzept ein Formular aus. Sie können mehrere Angebots-Formulare nach einander oder parallel befüllen und bei Bedarf zwischenspeichern. Hier finden Sie zu Ihrer Information ein leeres Formular Angaben zum Angebot. Bitte beachten Sie, dass Sie Eingaben nur im Online-Formular machen können und ein Upload eines vorausgefüllten Dokuments nicht möglich ist.
Bitte denken Sie daran, bis 22. Mai 2024 alle Formulare abzuschicken. Nicht abgeschickte Formulare können leider nicht berücksichtigt werden.
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Wer kann einreichen?
Bewerben können sich Einrichtungen unterschiedlicher Rechtsform (juristische Personen (z.B. Verein, GmbH), Personengesellschaften (wie OHG, KG, GesbR)) sowie natürliche Personen. Begutachtet werden Qualifikationen und Erfahrungen sowohl der Einrichtung als auch der für sie tätigen Trainer/innen.
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Darf man sich als Verein in Gründung bewerben?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie einen Verein gründen, sollte der Gründungsprozess bis Herbst 2024 abgeschlossen sein.
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Was kann eingereicht werden?
Es können Workshops, aber auch andere Lern- und Austauschformate zu folgenden Themen eingereicht werden:
- Demokratie, Vielfalt, Wertvorstellungen und Zivilcourage
- Menschenrechte, Diskriminierung und Vorurteilssensibilisierung
- Extremistische Gruppierungen und Ideologien
- Konfliktlösung und Gewaltprävention
- Medienkompetenz und Verschwörungstheorien
- Nahostkonflikt, Antisemitismus
- Radikalisierungsprozesse
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An welche Zielgruppe(n) sollen sich die Workshops/ Lernangebote richten?
Die Zielgruppen sind
a) Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen und -typen, d.h.:
- Volksschule
- Mittelschule
- Polytechnische Schule
- Berufsschule
- Berufsbildende mittlere Schulen
- AHS/BHS
b) Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 - 25 Jahren in:
- Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA)
- anderen Qualifizierungsangeboten und berufsvorbereitenden Maßnahmen im Auftrag des AMS
- Angeboten speziell für Personen mit Fluchterfahrung in klassenähnlichen Settings im Auftrag des AMS
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Was ist beim Konzipieren der Lernformate formal zu beachten?
- die Lernformate müssen für eine(n) Klassenverbund(sstärke) konzipiert sein und auch in großen Klassen (30+ Schüler/innen) funktionieren
- das Teilen einer Klasse kann nicht doppelt finanziert werden
- die Workshops sollen 3-4 UE umfassen
- wenn mehrere Trainer/innen vorgesehen werden, ist das begrüßenswert
- ein Lernformat wird in der Umsetzung mit einer Pauschale von 600€ entlohnt
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Wer ist die Jury? Welche Aufgaben übernehmen die Universität für Weiterbildung Krems und das oiip?
Die fachliche Begleitung des Auswahlprozesses sowie die Evaluation der Angebote wird durch das Department Migration und Globalisierung der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) und das Österreichische Institut für Internationale Politik (oiip) durchgeführt.
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Wie geht die Jury in der Auswahl vor?
Es wird in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt: zuerst werden fachliche & pädagogische Erfahrung als Organisation sowie der Trainer/innen im Trainer/innenpool begutachtet. Bei positiver Entscheidung für die Organisation werden die Workshops einzeln begutachtet und angenommen/ abgelehnt.
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Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
- Qualifikation und Erfahrung der Anbieterinnen und Anbieter sowie Trainerinnen und Trainer
- Schlüssigkeit und inhaltliche Qualität der Angebote
- ausreichende Ressourcen für die Umsetzung des Angebots und Verfügbarkeit
- verwendete Konzepte und Methoden
- Umsetzbarkeit der Zielerreichung
- zielgruppenadäquate Vermittlung
- Konzeption der Angebote nach gängigen Vorstellungen der politischen Bildung (z.B. demokratische Vermittlungskultur, Diversity und Gender-Orientierung, Vorurteilsreflexion)
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Online-Einreichformular: Wie ausführlich sollen die Antworten sein?
Die Felder, in die Antworten für die Jury eingetragen werden, haben eine größere mögliche Zeichenanzahl. Legen Sie bitte so ausführlich wie nötig und so knapp wie möglich Ihre Expertise und Konzepte dar.
Die Antwortfelder, die bei Aufnahme in den Workshoppool auf der Website für die Schulen ausgespielt werden, haben geringere Zeichenzahlen. Bitte bedenken Sie immer, welche Texte Sie für welche Adressat/innen formulieren.
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Sollte man als Anbieter/in unterschiedliche Workshop-Angebote in je einem Formular einreichen oder sind unter einem Titel mehrere Angebote - also Workshops mit unterschiedlichen Schwerpunkten - möglich?
Bitte reichen Sie pro Workshop/Bildungsformat ein Formular ein.
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Kann mehr als ein Format genehmigt werden?
Ja.
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Kann ich als Workshopanbieter/in angeben, wie viel Kapazität ich habe, also wie viele Workshops abgehalten werden können?
Ja. Sie schließen bei Aufnahme mit dem OeAD einen Rahmenvertag über eine durch Sie definierte (maximale) Anzahl an Workshops ab.
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Wie viele unterschiedliche Workshops werden normalerweise ca. genehmigt?
Es gibt keine Vorgaben. Es werden diejenigen Workshopkonzepte aufgenommen, die den Vorgaben entsprechen und dies nachvollziehbar darlegen.
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Was heißt Mitwirken bei Monitoring/ Evaluierung?
Sie werden bei Aufnahme vertraglich an Mitwirken bei der Evaluierung/ beim Monitoring der Workshops gebunden. Aktuell werden die Rahmenbedingungen dafür festgelegt.
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Was passiert bei Trainer/innenwechsel? Wann/ Wie können Trainer/innen nachgemeldet werden?
Sie bewerben sich jetzt mit einem Trainer/innenpool, mit dem Sie bei Aufnahme die eingereichten Workshops umsetzen. Dieser ist ein entscheidendes Kriterium in der Auswahl. Bitte geben Sie diejenigen Trainer/innen an, die zur Umsetzung der eingereichten Workshops qualifiziert sind und die diese bei Aufnahme voraussichtlich im ersten Schuljahr umsetzen werden. Es wird ca. einmal im Jahr die Möglichkeit geben, Änderungen im Trainer/innenpool zu melden.
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Wir haben einen großen freiberuflichen Trainer:innen-Pool von z.B. bis zu 70 Personen. Wie viele davon sollten wir im Antrag angeben?
Bitte geben Sie diejenigen Trainer/innen an, die zur Umsetzung der eingereichten Workshops qualifiziert sind und die diese bei Aufnahme voraussichtlich im ersten Schuljahr umsetzen werden.
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Können Workshops von zwei Trainer/innen angeboten werden?
Ja. Es ist pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, dass Workshops von zwei Trainer/innen abgehalten werden. Bitte bedenken Sie, dass jedenfalls pro Workshop nur eine Pauschale (600€) vergütet werden kann.
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Angabe der Bezirke: Wenn ich z.B. nur Wien angebe, aber in der Buchungsphase aus NÖ angefragt werde, kann ich den Workshop trotzdem durchführen?
Ja. Sie geben im Einreichprozess Bezirke an, die Sie abdecken können. Lehrpersonen, die Filter setzen, werden nur diejenigen Workshops angezeigt, die für diese Bezirke angeboten werden. Wenn Sie weitere Bezirke bedienen können, als Sie angegeben haben, ist dies kein Problem. Wenn Sie aber Bezirke angeben, müssen Sie Anfragen aus diesen Bezirken generell annehmen. Anfragen aus Bezirken, die Sie nicht angegeben haben, können Sie ggf. ablehnen.
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Was heißt „Die Aufsichtspflicht muss gewährleistet sein?“ Ist es möglich, dass sich die Lehrkraft nicht im Klassenzimmer, aber vor Ort im Nebenraum aufhält?
Die Lehrkraft sollte während des Workshops im Klassenzimmer präsent sein. Keinesfalls darf die Lehrperson aus dem Klassenzimmer verwiesen werden. In welchem Rahmen die Aufsichtspflicht durch die Lehrperson gewahrt wird, muss dem SchUG entsprechen. Bitte bedenken Sie dies in der Konzeption Ihrer Workshops.
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Darf ein Workshop exakt 3 oder 4 Unterrichtseinheiten betragen oder maximal 3-4?
Ein Workshop darf 3 bis 4 Unterrichtseinheiten umfassen. Kürzere Formate sind nicht möglich.
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Geht die Bezahlung direkt an die Trainer/innen als Selbstständige oder an die Organisation, die einreicht?
Vertragspartner ist die einreichende Organisation. Diese rechnet am Monatsende alle umgesetzten Workshops mit dem OeAD ab. Eine Auszahlung von Einzelhonoraren an Trainer/innen durch den OeAD ist nicht möglich.
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Was ist, wenn der Rahmenvertrag nicht erfüllt werden kann, z.B. weil die Workshops nicht gebucht werden und daher die vereinbarte Zahl nicht erfüllt wird?
Mit Abschluss des Rahmenvertrags wird in Absprache mit Ihnen eine maximale Workshopanzahl festgelegt, die Sie während des Schuljahres durchführen können. Wenn die Workshops durch die Schulen nicht abgerufen werden, hat dies keine negativen Konsequenzen. Ausgezahlt werden allerdings ausschließlich abgehaltene Workshops.
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Wann wird der Buchungsstart im Herbst 2024 sein?
Voraussichtlich in der letzten Augustwoche, spätestens mit dem Schulstart.
Informationen v.a. für Organisationen, die bereits Workshops bei „Extremismusprävention macht Schule“ angeboten haben
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Wir haben bereits Workshops im Rahmen von „Extremismusprävention macht Schule (I)“ angeboten. Spricht etwas dagegen, bestehende Formate noch einmal einzureichen oder liegt der Fokus auf neuen Formaten / Inhalten?
Sie können bereits bestehende Formate/Workshops wieder einreichen. Achten Sie aber bitte darauf, dass sich im Einreichformular Einiges verändert hat: z.B. Schwerpunkte, Altersgruppen etc. Achten sie auch darauf, alle Formulare abzuschicken.
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Ist es möglich, "offene Workshops" aus dem Rahmenvertrag aus diesem Schuljahr (23/24) ins nächste Jahr mitzunehmen?
Nein, das ist nicht möglich. Der aktuelle Förderzeitraum endet mit einer Endabrechnung im Juli 2024.
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Gibt es wieder Workshop-Kontingente?
Aufgrund der Open House Vergabe wird es keine formale Beschränkung des Kontingents an Workshops pro Anbieter/in geben. Durch die Begrenzung der durch die Fördergeber bereitgestellten Mittel gibt es aber eine Beschränkung der insgesamt möglichen Anzahl aller Workshops aller Anbieter/innen. Möglicherweise wird dies auf Monate aufgeteilt, damit das Jahreskontingent nicht frühzeitig ausgeschöpft wird und eine gleichmäßige Verteilung gewährleistet ist.
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Was ändert sich hinsichtlich der Zielgruppe (außerschulisch)
Der außerschulische Bereich umfasst Lehrgängen der Überbetrieblichen Lehrausbildung, andere Qualifizierungsangeboten und berufsvorbereitenden Maßnahmen im Auftrag des AMS, Angebote speziell für Personen mit Fluchterfahrung in klassenähnlichem Setting im Auftrag von AMS.
Da diese Zielgruppen Besonderheiten (sprachliche Fähigkeiten, Altersstruktur, ggf. Fluchterfahrung) mit sich bringen: Legen Sie bitte gut dar, wie Ihr Team hierfür qualifiziert ist und wie Sie auf diese Besonderheiten in den Workshops eingehen können.