FAQ – Erhard Busek-Stipendium

Achtung: diese FAQs beziehen sich auf die aktuelle Antragsrunde für das akademische Jahr 2024/25 vorbehaltlich budgetärer Deckbarkeit.

Erhard Busek-Stipendium

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Zuständigkeit der Hochschuleinrichtungen

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Call Verfahren

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  • Phase I: Hochschulen (Interessensbekundung)

    Phase II: Studierende (Stipendienantrag)

    1. Phase I (Interessensbekundung): Hochschuleinrichtungen beantragen im Rahmen einer formalen Interessensbekundung (Einreichfrist: 12. Jänner 2024) die vorgesehenen Stipendienplätze für ein Erhard Busek-Stipendium beim OeAD. Sie bestätigen dabei, dass die fachliche und organisatorische Betreuung der Studierenden an der Hochschuleinrichtung gesichert ist. Ein Auswahlgremium aus BMBWF und OeAD trifft die Entscheidung über die Vergabe von Stipendienplätzen.
    2. Phase II (Stipendienantrag): Auf Basis des zugeteilten Kontingents wählen die Hochschuleinrichtungen anschließend unter jenen Studierenden, die sich bei ihnen um ein relevantes Masterstudium bewerben, die bestqualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten aus und schlagen sie für den Erhalt eines Erhard Busek-Stipendiums vor. Die Studierenden bewerben sich schließlich beim OeAD (Einreichfrist: ab 1. März 2024 laufend) um den Erhalt dieses Stipendiums. Nach abschließender Prüfung der formalen Voraussetzungen der eingegangenen Bewerbungen werden die Stipendien vergeben.
  • Die Zahl der beantragten Stipendienplätze hat im Falle einer Zuweisungsmöglichkeit bindenden Charakter. Das Auswahlgremium aus BMBWF und OeAD behält sich eine Umverteilung vorhandener Plätze vor.

Zuerkennung und Einreise

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  • Hochschuleinrichtungen werden über die Ergebnisse der Interessensbekundung vom OeAD informiert. (Datum/Zeitfenster?) Nachdem sie auf Basis des ihnen zugeteilten Kontingents die bestqualifizierten Studierenden für den Erhalt des Stipendiums vorschlagen und jene Studierende sich beim OeAD bewerben, werden die Studierenden und ihre wissenschaftliche Betreuerin bzw. ihr wissenschaftlicher Betreuer vom OeAD per E-Mail informiert.

  • Wenn Studierenden ein Stipendium zuerkannt wurde, erhalten diese von uns Zuerkennungsunterlagen mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Informationen für OeAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Studierende hier.