Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Student/innen und Forscher/innen
Informationen im Zusammenhang mit COVID-19
Durch die besonderen Umstände im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Verordnung erlassen, die die Einreise nach Österreich nur unter besonderen Bedingungen zulässt.
Informationen zu den aktuellen Einreisebedingungen nach Österreich (insbesondere ob eine Einreise derzeit gestattet ist oder eine Verpflichtung zur Vorlage eines PCR-Tests und Einhaltung einer Quarantänezeit besteht) können Sie auf unserer Webseite finden.
Trotz der derzeit bestehenden besonderen Bedingungen für die Einreise wegen COVID-19 ist je nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und -dauer eine visumfreie Einreise möglich oder ein Visum oder ein Aufenthaltstitel erforderlich.
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Ich weiß nicht welchen Aufenthaltstitel ich brauche
Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit aus:
*alle Länder mit Ausnahme der Schweiz und den Mitgliedstaaten des EWR und der EU
Beachten Sie, dass es sich bei den Abfrageergebnissen um allgemeine Informationen handelt, die eine möglicherweise erforderliche, ausführliche Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können. Trotz aller Sorgfalt in der Gestaltung der Datenbank kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Abfrageergebnisse übernommen werden.
Um einen Studienaufenthalt oder einen Aufenthalt als Forscher/in in Österreich optimal planen zu können, empfehlen wir, bereits in etwa ein Jahr im Voraus Kontakt zu den gewünschten Studien- und Forschungseinrichtungen aufzunehmen. So können Inhalt und Dauer des Aufenthaltes – welche auch für die Auswahl des passenden Visums/Aufenthaltstitels eine wesentliche Rolle spielen – konkretisiert werden.
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Ich bin OeAD-Stipendiat/in
OeAD-Stipendiat/innen finden nähere Informationen hier.
Ich weiß bereits welches Visum oder welchen Aufenthaltstitel ich brauche
alle ausklappenalle einklappen-
EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige (Aufenthalte ab 3 Monaten)
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Visum für Drittstaatsangehörige (Aufenthalte bis zu 6 Monaten)
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Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige (Aufenthalte über 6 Monate)
Aufenthaltsbewilligung - Student:
Zulassung zum Hochschulstudium
Niederlassungsbewilligung - Forscher:
Wissenschaftliche Arbeit für eine österreichischen Forschungseinrichtung auf bestimmtem akademischen Niveau mit Aufnahmevereinbarung
Niederlassungsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit:
Wissenschaftliche Arbeit in der Forschung und Lehre ohne Aufnahmevereinbarung
Aufenthaltsbewilligung - Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit:
Teilnahme an bestimmten akademischen Austauschprogrammen- oder EU-Ausbildungs- und Forschungsprogrammen
Befristete Niederlassung und Beschäftigung bei einem/einer bestimmten Arbeitgeber/in
Befristete Niederlassung und Beschäftigung bei einem/einer bestimmten Arbeitgeber/in für besonders hochqualifizierte Akademiker/innen