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Kinder mit Tablets
© OeAD

Lernapps

Die Qualitätsprüfung von Lernapps erfolgt im Rahmen der Offensivmaßnahme für digitale Lehr-Lernmittel.

Welche Lernapps (digitale Lehr-Lernmittel) werden geprüft?

Lernapps im Kontext der Offensivmaßnahme für digitale Lehr-Lernmittel sind digitale Hilfsmittel, die in ihrer Funktion eigenverantwortliche und interessengeleitete Lernaktivitäten wie auch das Lernen im Rahmen des schulischen Unterrichts unterstützen, indem Schülerinnen und Schüler zeit- und ortsunabhängig Lerninhalte u. a. erarbeiten, üben, vertiefen, wiederholen, strukturieren bzw. anwenden und eigene Interessensgebiete verfolgen können. Um für das Qualitätsprüfverfahren zugelassen zu werden, muss eine Lernapp die folgenden Voraussetzungen (KO-Kriterien) erfüllen:

  • Die App ist ein Tool, um Lerninhalte zu erarbeiten, zu üben, zu vertiefen, zu wiederholen, zu strukturieren bzw. anzuwenden und interessengeleitetes Lernen zu fördern und zu unterstützen.
  • Es ist eine Lernapp, d. h. keine Organisations-App (Kalender, To-Do-Liste), keine digitale Lernanwendung, die der Gestaltung der Lernumgebung dient, kein Nachschlagewerk (Formelsammlung, Wörterbuch), und sie stützt sich nicht ausschließlich auf nutzergenerierte Inhalte.
  • Es handelt sich um keine inhaltsleere Lernplattform oder eine Plattform, die sich ausschließlich auf nutzergenerierte Inhalte stützt. Es sind KI-Lernplattformen (KI-Tutoren) zulässig, sofern sie Lernende unmittelbar adressieren, fach- oder kompetenzbereichsbezogen einsetzbar sind und die KI-Funktionen ausschließlich auf anbieterseitig kuratierten, lehrplanbezogenen Fach- oder Kompetenzinhalten basieren. Themenoffene generische LLM-Plattformen sind nicht zulässig.
  • Die App stellt Lernenden unmittelbar aktivierende oder interaktive Elemente bereit, die eigenständiges Lernen unterstützen; E Book+ ist nicht zulässig.
  • Die App ist als plattformunabhängige, webbasierte App und/oder kostenlos sowohl für iOS als auch für Android im jeweiligen Store verfügbar.
  • Die App ist ohne zusätzliches (Peripherie-)Gerät vollwertig einsetzbar.
  • Die App kann ohne umfangreiche Einschulung und Vorbereitung zum Einsatz gebracht werden.
  • Die App ist DSGVO-konform.
  • Die App entspricht den Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in der geltenden Fassung.
  • Die App enthält keine Werbung.

Web-Applikationen müssen die meistgenutzten Browser in Desktop- sowie Mobilversion unterstützen. Store-Apps müssen im App Store und im Play Store mit den gleichen Inhalten und Funktionalitäten verfügbar sein und können nur als kostenlose Angebote eingereicht werden.

Zum Qualitätsprüfverfahren werden nur Lernapps für Lernende ab der Sekundarstufe (ab der 5. Schulstufe) zugelassen.

Wie erfolgt die Qualitätsprüfung?

Die Qualitätsprüfung erfolgt – entsprechend den Kriterien für das Gütesiegel Lern-Apps – in einem zweistufigen Verfahren, nachdem die App zur Prüfung eingereicht wurde. Ausführliche Informationen zum Qualitätsprüfverfahren finden Sie hier.

Lernapps können von Anbieterinnen und Anbietern eingereicht werden. Die Einreichung für Anbieter/innen für das Qualitätsprüfverfahren 2025/26 war von 15.09.2025 bis 01.12.2025 möglich.

Rollen und Zuständigkeiten

Die operative Durchführung des Qualitätsprüfverfahrens übernimmt im OeAD die Referenzstelle für Qualität in der Allgemein- und Berufsbildung (RQB), die unter anderem die evaluierenden Lehrpersonen sucht, sie schult und den dadurch entstehenden Evaluatorinnen- bzw. Evaluatoren-Pool betreut.

Die zentralen Player sind:

Und natürlich die Lehrenden, die als Evaluatorinnen und Evaluatoren das gesamte Qualitätsprüfverfahren erst möglich machen.

Unterstützt wird das Team Lernapps des OeAD durch eine Gruppe von Expertinnen und Experten wie auch Praktikerinnen bzw. Praktikern aus den Bereichen Medienpädagogik, Lernen mit digitalen Bildungsmedien und Schule. Die Expertise dieses Sounding-Boards wird für das Qualitätsprüf- und in weiterer Folge Qualitätssicherungsverfahren genutzt, indem dessen Mitglieder sich regelmäßig mit dem Team Lernapps zum Verfahren und dessen Weiterentwicklung austauschen und Rückmeldungen zu spezifischen Fragen geben.

Die Mitglieder des Sounding-Boards
 

  • Mag.a Dr.in Sonja Gabriel, MA MA, Hochschulprofessorin für Mediendidaktik und Medienpädagogik, KPH Wien/Krems
  • Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Oppl, MBA, Dekan und Departmentleiter - Department für Weiterbildungsforschung und Bildungstechnologien, Universität für Weiterbildung Krems
  • Mag. Andreas Riepl, Leiter National Competence Center eEducation Austria
  • Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Barbara Sabitzer, Professorin für Didaktik der Informatik, Linz School of Education, Johannes Kepler Universität
  • Mag.a Petra Szucsich, MSc, Kompetenzzentrum MINT und Digitalität (K:MID), Arbeitsbereich für Medienbildung, Informatische Bildung und Digitalität
  • Dipl.-Päd. Johannes Weingartner, Leiter der Abteilung für Inklusion und Lehrmittel, Bundes-Blindeninstitut Wien
  • Mag.a Ute Wiesmayr, Schulleiterin, Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Steyr
  • Prof. Dr. Karsten D. Wolf, Professor für Medienpädagogik und Didaktik multimedialer Lernumgebungen, Universität Bremen

Beratung:

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