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Finger und Hände mit Tablets
© Shutterstock/wavebreakmedia

App-Anbieterinnen und Anbieter

Anbieterinnen bzw. Anbieter von Lernapps können diese aktiv zum Qualitätsprüfverfahren einreichen, indem sie die Zulassungskriterien (KO-Kriterien) überprüfen und bei der Einreichung bestätigen, dass ihre App diese erfüllt.

Einreichung einer Lernapp zum Prüfverfahren

Die Einreichung durch die Anbieterinnen bzw. Anbieter erfolgt digital und standardisiert.

Einreichungen für das Qualitätsprüfverfahren 2025/26 waren von 15.09.2025 bis 01.12.2025 möglich.

Lernapps können entweder als Web-Applikation oder als kostenlose iOS- bzw. Android-Version eingereicht werden. Für den Fall, dass sich das Lernapp-Angebot aus App Store bzw. Play Store und der Webanwendung nicht unterscheidet, können beide Versionen eingereicht und gegebenenfalls geprüft werden. 

Bitte beachten Sie, dass Store-Apps nur als kostenlose Angebote eingereicht werden können.

Im Online-Einreichformular werden Angaben zur Lernapp und Kontaktinformationen übermittelt. Der/die Anbieter/in bestätigt das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (KO-Kriterien) und akzeptiert mit dem Abschicken der Einreichung die DSGVO mit dem BMB.  Der/die Anbieter/in verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) in der geltenden Fassung, insbesondere in Bezug auf die darin vorgesehenen Barrierefreiheitsanforderungen, Dokumentations- und Informationspflichten. Mit der darauf folgenden Zulassung zum Prüfverfahren beginnt die Qualitätsprüfung, bei der erfahrene Pädagoginnen und Pädagogen die App evaluieren.

Das Prüfverfahren an sich ist für die Anbieterinnen bzw. Anbieter kostenfrei. Anfallende Lizenz- und andere Kosten für die Evaluierung sind von Anbieterinnen bzw. Anbietern zu tragen.

Aufgrund der verfassungsrechtlichen (Nicht-)Zuständigkeit können keine Lern-Apps für den Unterrichtsgegenstand Religion zum Prüfverfahren zugelassen werden.

Anbieterakkreditierung

Die Anbieterakkreditierung ergänzt das Qualitätsprüfverfahren Lernapps und richtet sich an Anbieter/innen mit umfangreichem Kursportfolio, deren Lernapps bereits in größerem Ausmaß positiv qualitätsgeprüft wurden. Sie ermöglicht es diesen Anbietenden, neue Kurse über ein vereinfachtes Verfahren in die Qualitätsprüfung einzubringen bzw. am Marktplatz Lernapps listen zu können.

Wer kann eine Anbieterakkreditierung beantragen?

Voraussetzung sind:

  • Bei einem Gesamtangebot von 15 bis 50 Kursen beziehungsweise Teilbereichen müssen mindestens 10 Kurse positiv geprüft sein.
  • Bei mehr als 50 Kursen beziehungsweise Teilbereichen müssen mindestens 20 Kurse positiv geprüft sein.
  • Sofern zutreffend, muss pro Fächergruppe (Sprachen, MINT, Gesellschafts- oder Wirtschaftsfächer) mindestens eine geprüfte Einheit vorliegen.

Was bewirkt die Anbieterakkreditierung?

Die Akkreditierung wird mit einem eigenen Online-Formular beantragt, in dem das Kurs- und Fächerangebot, die bereits geprüften Kurse sowie das interne Qualitätssicherungssystem dargestellt werden.

Neue Kurse akkreditierter Anbieter/innen können über ein reduziertes Verfahren (Einreichung plus App-Stammdaten) in die Qualitätsprüfung eingebracht werden. Alle KO-Kriterien und rechtlichen Mindeststandards gelten weiterhin für jedes einzelne Angebot; Stichprobenprüfungen bleiben möglich.

Bei Verstößen gegen KO-Kriterien oder bei negativen Stichprobenprüfungen kann die Akkreditierung nach einer Nachbesserungsfrist entzogen werden. In diesem Fall können am Marktplatz Lernapps nur noch einzeln positiv geprüfte Angebote berücksichtigt werden.

Details zur Anbieterakkreditierung wie auch allgemeine Informationen sind auf der Marktplatz Lernapps Website des OeAD angeführt.

Info-Sheet und Formular

Zur Darstellung der Anbieterakkreditierung und dem damit verbundenen Prozess finden Sie hier ein Info-Sheet.

Hier finden Sie das Online-Formular, um eine Anbieterakkreditierung initiieren zu können.

Beratung:

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