Refundierung von Reisekosten
Bitte beachten Sie:
- Unterlagen wie zum Beispiel Boardingpässe, Bahntickets oder Ticketrechnungen/ Zahlungsbestätigungen müssen im Original vorgelegt werden, außer es gibt nur elektronische Dokumente.
- Alle Unterlagen können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert werden. Ansonsten muss eine schriftliche Übersetzung beigelegt werden.
- Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig und komplett übermittelt wurden.
- Beispiele für die Reisekostenabrechnung finden Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie dabei die hervorgehobenen Felder.