Refundierung von Reisekosten
Bitte beachten Sie:
- Unterlagen wie zum Beispiel Boardingpässe, Bahntickets oder Ticketrechnungen/ Zahlungsbestätigungen müssen im Original vorgelegt werden, außer es gibt nur elektronische Dokumente.
- Alle Unterlagen können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert werden. Ansonsten muss eine schriftliche Übersetzung beigelegt werden.
- Eine Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Dokumente vollständig und komplett übermittelt wurden.
- Beispiele für die Reisekostenabrechnung finden Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie dabei die hervorgehobenen Felder.
FAQs
Nein, Sitzplatzreservierungen werden grundsätzlich nicht erstattet, da diese als freiwillige Zusatzleistung gelten.
Die Gebühren für zusätzliches Gepäck sind in der Regel nicht rückerstattungsfähig.
Reise- bzw. Stornoversicherungen werden nicht refundiert, da es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt.
Umbuchungs- und Stornogebühren, die bei Änderungen oder Stornierungen der Buchung entstehen, werden nicht rückerstattet. Diese Gebühren betreffen nicht den eigentlichen Ticketpreis, sondern sind eine zusätzliche Leistung der Fluggesellschaft.
Für die Berechnung der Reisekosten werden ausschließlich die eigentlichen Ticketpreise herangezogen. Die Kosten für Mitgliedschaften, auch wenn sie Rabatte oder Vergünstigungen auf die Ticketpreise gewähren würden, können bei der Kalkulation der Reisekosten nicht berücksichtigt werden.
Basis für die Berechnung ist der Betrag des Tickets in jener Währung, in der die Zahlung vorgenommen wurde. Die Rückerstattung bezieht sich ausschließlich auf den Ticketpreis für die 2. Klasse. Weitere Kosten, die in den Punkten 1 bis 5 angeführt sind, sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
Gewählt werden muss das kostengünstigste Verkehrsmittel. Das ist in den meisten Fällen der Flug. Sollten Sie sich für eine Reise mit Bus oder Zug entscheiden, müssen Sie ein Vergleichsangebot (für den gleichen Reisetag) vorlegen, das den günstigeren Fahrpreis des gewählten Verkehrsmittels im Vergleich zu den Flugkosten nachweist.
Für die Erstattung der Reisekosten ist es erforderlich, dass sowohl die Nationalität des Reisenden als auch das Abreiseland zu den anerkannten Entwicklungsländern gehören. Sollten entweder die Nationalität des Reisenden oder das Abreiseland nicht auf der Liste der förderfähigen Entwicklungsländer aufgeführt sein, ist eine Erstattung der Reisekosten nicht möglich.
Es ist möglich, Flüge mit Zwischenstopps zu buchen. Bitte beachten Sie, dass die Weiterreise zu Ihrem endgültigen Ziel innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft am Zwischenstopport erfolgen muss. Sonst wird der Zwischenstopport als Abreiseort angenommen. Sollte dieser nicht in einem anerkannten Entwicklungsland liegen, können keine Reisekosten ausbezahlt werden. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass der OeAD keine Kosten für Unterkünfte oder andere Ausgaben während des Zwischenstopps übernehmen kann.
Bitte verwenden Sie das Datum des Zahlungsbelegs zur Umrechnung des Ticketpreises.
Nutzen Sie ausschließlich den OANDA-Währungsumrechner und wählen Sie die „Interbank Rate ±0%“ zur Berechnung des Betrags in Euro.
Für die Refundierung sind folgende Dokumente erforderlich:
2. Nachweis über den bezahlten Flugpreis:
Originalquittung oder Buchungsbestätigung (mit Angabe des Flugpreises)
3. Flugticket oder ausgedrucktes E-Ticket
4. Alle Boardingpässe
5. Zahlungsbestätigung:
Bargeld oder Debitkarte: Originalbeleg bzw. Zahlungsbestätigung des Reisebüros. Bitte beachten Sie die unbedingt erforderlichen Informationen, die auf der Zahlungsbestätigung bei Barzahlungen angegeben werden müssen.
ODER
- Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal: Kopie jenes Bank- oder Kreditkartenauszugs, aus dem die entsprechende Belastung hervorgeht; alle anderen Zahlungen können geschwärzt werden.
6. Umrechnung des Ticketpreises mittels OANDA-Währungsumrechner