Qualität und Transparenz Internationalisierung Wofür wir uns einsetzen Wie wir arbeiten Unsere Programme von A bis Z Querschnittsthemen Kontaktformular und Lageplan Menü schließen Österreich-Zentren Grundsätzliches und Entwicklung der Österreich-Zentren Das Österreichische Wissenschaftsministerium gründete in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts zur Unterstützung der Forschung und des Wissens über Österreich
Erklärvideos und Tipps für den Umgang mit den Themen Krieg, Flucht und Traumabewältigung im schulischen Kontext. Die Materialien werden laufend ergänzt. Krieg in der Ukraine Sammlung von schule.at mit Hintergrundinfos, Videos und Beiträgen von anerkannten Einrichtungen für den Einsatz im Unterricht Der TIKTOK-Kanal der Zeit im Bild bereitet Nachrichten jugendgerecht auf. Das OeAD-Programm _erinnern.at_ hat
Notwendige Dokumente für die Antragstellung Nicht deutschsprachige Dokumente müssen gemeinsam mit einer autorisierten deutschen Übersetzung vorgelegt werden. Nicht-österreichische Urkunden müssen grundsätzlich auch beglaubigt sein (Ausnahmen im Falle entsprechender Beglaubigungsabkommen ). Die Beglaubigung der Dokumente hat vor der Übersetzung zu erfolgen, da alle Siegel und Stempel ebenfalls übersetzt
Angriffe auf akademische Werte und Freiheiten in Afghanistan, Myanmar, China und vielen anderen Ländern – haben jedoch dazu geführt, dass vertraute Prinzipien hinterfragt und bislang fest verankerte Grundsätze der Zusammenarbeit auf die Probe gestellt werden. Können wir die Kooperation mit Hochschulen unter derartigen Bedingungen aufrechterhalten? Und wenn ja, auf welche Weise? Wo sind die „roten Linien“
Geburt bzw. Kinderbetreuung jedoch möglich. Kann ich die postpromotionelle Ausbildung bzw. einen Teil davon im Ausland absolvieren? Was sind die konkreten Regelungen? Nein, die Ausbildung muss grundsätzlich in Österreich erfolgen. Was passiert, wenn ich keine Ausbildungsstelle in der Nähe meines aktuellen Lebensmittelpunktes finde? Wird von mir verlangt, dass ich zum Beispiel von Wien nach Vorarlberg [...] wann „berücksichtigungswürdige Fälle“ vorliegen und kann man theoretisch gegen die Entscheidung berufen? Eine Berufung ist nicht möglich. Die Entscheidung über Nachsicht aus berücksichtigungswürdigen Gründen trifft die ÖGK. Werden im Falle einer Rückzahlung Zinsen fällig? Nein, es fallen keine Zinsen an. Falls sich meine Zukunftspläne wider Erwarten ändern sollten, gibt es eine Möglichkeit aus dem För
Am 9. und 10. Juni findet online jeweils nachmittags ein deutschsprachiges eTwinning-Seminar für Kindergärtner/innen und Volksschullehrkräfte statt. Das Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, mehr über
Ein Internationaler Vergleich zwischen Sudan und Timor-Leste. – von Andreas J. Obrecht gemeinsam mit Margit Franz und Kathrin Manninger. IEZ-Forschungsbericht (Interdisziplinäres Forschungsinstitut fü
Im Gespräch mit den Preisträger/innen für herausragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Entwicklungsforschung. Mit dem seit 2013 alle zwei Jahre verliehenen Österreichischen Preis für
wird entschieden, ob ich ein Stipendium erhalte? Ihr Antrag wird nach der Einreichfrist formal geprüft. Alle formal gültigen Anträge werden von Fachexpertinnen und -experten geprüft und bewertet. Aufgrund dieser Fachbegutachtung wählt die Auswahlkommission die besten Anträge aus und zeichnet diese mit einem Stipendium aus. 26) Wann kann ich mit einem Ergebnis rechnen? Alle formal gültigen Anträge werden
pro bewilligtem Projekt bis zu 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind Wissenschafter/innen (Postdocs) an österreichischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich der Grundlagenforschung sowie Wissenschafter/innen (Postdocs) an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Ländern des Globalen Südens*. (*Details zu Partnerländern und Programmrichtlinien können
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