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Regelungen für Mobilitäten in betroffene Kriegsregionen in Nahost
Personen, die aufgrund einer noch bevorstehenden oder bereits angetretenen Reise Bedenken haben, sind nicht zum Antritt der Reise bzw. zur Fortführung des Aufenthaltes im Gastland bis zum vorgesehenen Ende der Mobilität oder des Freiwilligeneinsatzes verpflichtet.
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03. March 2026