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Wichtige Infos für Schulen

Businessmen people working laptop checklist questionnaire assessment form
© CL STock/AdobeStock
Antragsberechtigt/Begünstigte

Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schüler/innen der 8. und 11. Schulstufe an Schulen:

  • mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz,
  • dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz,
  • dem Forstgesetz,
  • alle land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
  • sowie Statutschulen

Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigte Schüler/innen stellt die Schulveranstaltungsleitung den Antrag für einen Zuschuss.

4 Würfel mit Aufschrift Wer, Was, Wie, Wo
© Fotolia
Fristen
  • Besuche müssen vom 1. September 2023 bis 15. Dezember 2029 stattfinden.
  • Derzeit ist die Antragstellung für Besuche im SJ 2025/2026 möglich.
  • Einzureichen nach der Buchung und vor dem Besuch einer Gedenkstätte.
  • Spätestens 14 Tage nach dem Besuch ist die Besuchsbestätigung an den OeAD zu übermitteln. (Kassabon inkl. SKZ)
  • Bei unvollständiger Online-Einreichung hat die Schule nach der Verständigung durch den OeAD vier Wochen Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
  • Nachreichungen sind spätestens bis 31.7. des jeweiligen Schuljahrs möglich. 
Hand wählt von einem virtuellenHologramm aus
© vegefox.com/AdobeStock
Rahmenbedingungen
  • Für jeden Besuchstag wird ein Antrag gestellt.
  • Der Zuschuss wird für geführte Besuche an folgenden Gedenkstätten gewährt
  • Es können Fahrt- und Vermittlungskosten abgerechnet werden.
  • Besuche ohne Vermittlungs-/Führungsprogramm werden nicht gefördert.
  • Für ein und dieselbe Schulklasse/klassenübergreifende Schülergruppe kann nur einmal pro Unterrichtsjahr angesucht werden
  • Der Zuschuss kann gleichmäßig oder im Förderansuchen angeführten Verhältnis auf die teilnehmenden Schüler/innen verteilt werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Der Alternativtext wird in Kürze eingefügt
© monticellllo/AdobeStock
Begriffe
  • Klasse/Schulklasse: formale Schulklassen oder schulklassenähnliche Schülergruppen mit Schüler/innen klassenübergreifender Zusammenlegungen einer Schulstufe
  • Geführter Besuch: gefördert werden ausschließlich Besuche von Schulklassen/klassenübergreifenden Schülergruppen, wenn diese Besuche im Rahmen einer gebuchten Tour mit Vermittlungspersonal der Gedenkstätte erfolgen.
  • Entfernung des Schulstandortes vom Besuchsort: die kürzest mögliche, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder einem Bus- bzw. Beförderungsunternehmen zurückzulegende Distanz in Straßenkilometer vom Schulstandort zum Besuchsort. Für die Pauschalen werden zwei Distanzen, bis 100 Straßen-km und ab 101 Straßen-km vorgesehen. Die Rückfahrt ist dabei nicht mitzurechnen.
Closeup image of many people holding and putting a piece of white puzzle together
© Farknot Architect/AdobeStock
Förderhöhe 250 €

Die Gesamtkosten setzen sich aus den Vermittlungs- und Beförderungskosten zusammen. Die Förderungshöhe beträgt pauschal

250 € pro Klasse sind vorgesehen für geführte Besuche in den genannten Gedenkstätten, die

  • bis zu 100 Straßen-KM vom Schulstandort entfernt sind (einfache Fahrtstrecke) und Kosten von mindestens 250 € verursachen
  • einen Fahrkostenzuschuss aus ihren Bundesländern/von ihren Gemeinden erhalten und ein ungeförderter Restbetrag von mindestens 250 € verbleibt

250 € pro Bus sind vorgesehen für geführte Besuche in den genannten Gedenkstätten, die 

  • im Zuge der Fahrten im zeitlichen Zusammenhang mit den Wien-Wochen (inklusive der An-/Abreise) die Gedenkstätten besuchen und ein ungeförderter Restbetrag von mindestens 250 € verbleibt
Eine Gruppe junger Menschen schaut in die Kamera und gibt ein Daumen hoch.
© Fotolia.com/Christian Schwier
Förderhöhe 500 €

Die Gesamtkosten setzen sich aus den Vermittlungs- und Beförderungskosten zusammen. Die Förderungshöhe beträgt pauschal

500 € pro Klasse sind vorgesehen für geführte Besuche in den genannten Gedenkstätten, die

  • mehr als 101 Straßen-KM vom Schulstandort entfernt sind und mindestens 500 € Kosten verursachen


Übersteigen die den Klassen zuzuerkennenden jeweiligen Pauschalen die Gesamtkosten, werden nur die tatsächlichen Gesamtkosten ausbezahlt. 

Nach positiver Prüfung des Antrages erhält die Schule ein E-Mail mit einer Bestätigung über die Zusage bzw. Reservierung des Zuschusses. Die Auszahlung erfolgt erst nach Übermittlung der Besuchsbestätigung auf das im Förderungsansuchen angegebene Schulveranstaltungskonto.

Weiters:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Es werden keine Kosten für Lehrpersonen bezuschusst.
 

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© Family_Stock/AdobeStock
Unterlagen

Hochzuladen sind

  • Schulbestätigung gemäß Vorlage: Bestätigung der Schule mit zwei Unterschriften (Schulleitung und Schulveranstaltungsleitung) sowie Schulstempel (Mustervorlage Schulbestätigung)
  • Förderwerber/innen: Eine Excel-Liste mit Angabe von SKZ, Klasse, Vor- und Nachname der teilnehmenden Schüler/innen (Mustervorlage Klassenliste)
  • Buchungsbestätigung des Beförderungsunternehmen mit Angabe der Kosten
  • Buchungsbestätigung der Gedenkstätte über Eintritt und Vermittlungsprogramm mit Angabe der Kosten
Team work
© Daenin/Adobe Stock
Überweisung


Nach positiver Prüfung des Antrages erhält die Schule ein E-Mail mit einer Bestätigung über die Zusage bzw. Reservierung des Zuschusses. Die Auszahlung erfolgt erst nach Übermittlung der Besuchsbestätigung auf das im Förderungsansuchen angegebene Schulveranstaltungskonto. Es werden keine Überweisungen auf das Konto eines Erziehungsberechtigten oder auf ein anderes Privatkonto vorgenommen.

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