Qualitätsprüfverfahren
Wie läuft das Qualitätsprüfverfahren von Lernapps ab?
Das Qualitätsprüfverfahren läuft standardisiert nach den Kriterien des Gütesiegels Lern-Apps in zwei Stufen ab:
1. Einreichung einer Lernapp zum Qualitätsprüfverfahren
Anbieterinnen und Anbieter reichen eine Lernapp über ein Online-Formular für das Qualitätsprüfverfahren ein. Für die Einreichung muss die Anbieterin bzw. der Anbieter das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (KO-Kriterien) überprüfen und deren Erfüllung bestätigen. Im Zuge der Einreichung müssen App-Anbieter/innen unter anderem einen Unterrichtsgegenstand und die Zielgruppe (Schulstufe 5-13) der App angeben; weiters kann ein übergreifendes Thema ausgewählt werden.
Im Fall von Lernapps mit verschiedenen, abgegrenzten Inhalten wie Kursen oder Fächern beschränkt sich das Verfahren auf den eingereichten Kurs oder das eingereichte Fach, da die Qualitätsprüfung nur für einen Unterrichtsgegenstand oder einem übergeordneten Thema erfolgen kann.
Nach erfolgter Erstprüfung der eingereichten Lernapp wird der Link zu einem weiterführenden Stammdatenblatt zugeschickt, das von den Anbieterinnen und Anbietern vollständig auszufüllen ist. Dieses beinhaltet unter anderem den Bezug zu einem österreichischen Lehrplan sowie eine Zuordnung zu fachlichen und übergreifenden Kompetenzen, die mithilfe der App erworben werden können.
Nach der formalen Prüfung des Stammdatenblatts erfolgt die Zulassung zum Verfahren oder die begründete Ablehnung durch das Team Lernapps.
Im Fall von Lernapps mit verschiedenen, abgegrenzten Inhalten wie Kursen oder Fächern beschränkt sich das Verfahren auf den eingereichten Kurs oder das eingereichte Fach.
Zusammengefasst bedeutet die Erstprüfung durch RQB:
- die formale, technische und inhaltlich-fachliche Prüfung;
- sie orientiert sich an der bisherigen Erstprüfung im Zertifizierungsverfahren „Gütesiegel Lern-Apps“; erweitert um die Überprüfung von potenziell zu erwerbenden fachlichen und übergreifenden Kompetenzen mit Bezug zu österreichischen Curricula (SEK I & II).
- die Erstbeurteilung ist Grundlage für die pädagogisch-didaktische Bewertung durch Evaluator/innen im nächsten Schritt.
2. Evaluierung der Lernapp durch Evaluatorinnen bzw. Evaluatoren
Die zum Verfahren zugelassenen Lernapps werden Evaluatorinnen bzw. Evaluatoren (Lehrpersonen) zugewiesen. Diese testen die App, die im Fall von kostenpflichtigen Lernapps kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, in einem Zeitraum von vier Wochen und bewerten die Lernapp anhand eines Kriterienrasters. Die Kriterien sind in vier Kategorien unterteilt (pädagogisch-didaktische Kriterien, Funktionalität und mediale Gestaltung, Lernendenorientierung und Rolle der Lehrperson) und liefern eine Kombination aus quantitativen und qualitativen Evaluationsergebnissen.